Mal im task manager geschaut ob der RAM wirklich voll ist?

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Geschwindigkeitsunterschiede gibt es bei Mainboards nicht, es kann nur hat nur mehr Anschlüsse haben und außerdem eignen sich nicht alle zum übertakten.

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Es hätte komplett aus mehrere Tage in Reis liegen müssen....
Versuch das nochmal, wahrscheinlich gab es aber durch das Abschalten des nassen Geräts bereits einen Kurzschluß und es ist ruiniert...

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Handy von Lehrerin abgenommen und nicht zurückbekommen am Ende des Schultages?

Hallo, Ich bin 17 Jahre alt und in der 11. klasse. Heute in der ersten Stunde ist nach 10 min mein Wecker losgegangen, da ich vergessen habe ihn auszuschalten. Mir ist dies zum allerersten mal passiert und ich habe auch sonst nie im Unterricht am Handy gesessen oder bin negativ aufgefallen. Ich habe diesen innerhalb weniger Sekunden ausgeschaltet.

Die Lehrerin wollte, dass ich das Handy auf ihr Pult lege, was ich ohne weitere Kommentare tat. Nach der Stunde habe ich höflich nachgefragt, wann ich das Handy zurückbekommen kann. Sie will das Handy jetzt aber bis morgen behalten.

  1. Unverhältnismäßig beim ersten mal und keinen anderen negativen Auffälligkeiten meinerseits?
  2. Gilt nach dem Ende meines Schultages die Schulordnung nicht eigentlich nicht mehr für mich, da ich nun meine Freizeit habe und nicht mehr an die Schulordnung gebunden bin? Deshalb ist es doch eigentlich eine Verletzung meines Eigentumsrechtes, wenn sie es bis nach meinem Schulschluss behält. Oder nicht?

Nun gut. Ich habe also brav bis zur letzen Stunde gewartet und bin daraufhin zum Sekretariat gegangen um es abzuholen. Trotz der Aussage meiner Lehrerin, dass sie es bis zum folgenden tage behalten will, aber mit dem Verständnis meiner oberen beiden Argumente.

Nun aber wird mir gesagt, dass die Sekretärin das Handy nicht hat, und dass die Lehrerin, welche es mir genommen hat auch nicht mehr in der Schule ist. Trotz der Unverhältnismäßigkeit der Bestrafung, dass mein Handy 1 Tag weg ist, kann ich es nicht glauben, dass die Lehrerin das Handy mit nach Hause nehmen darf, wo sie vollen Zugang auf alle meine persönlichen Daten hat.

Der Schulleiter war nicht mehr da, und die Sekretärin wüsste auch nicht wer sonst das Handy haben sollte, sagt mir aber "Bei uns bleibt das Handy über Nacht." Heißt das also, das die Schulordnung nicht nur nach Ende meines Schultages gilt, sondern diese auch über meinem Eigentumsrecht steht?

Weiß jemand ob die Schule hier evtl im unrecht ist und kann dies auf rechtlicher Grundlage nachweisen? Ich danke allen für ihre Hilfe. MfG

PS: Eventuell ist es relevant, dass meine Schule eine private und keine öffentliche ist?

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Der Gesetzgeber verbietet klar den Einbehalt nach Ende des Schultages. Wiedersprechende Schulordnungklauseln sind daher nicht gültig.

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Nach 4 Wochen ist Amazon aus der Nummer raus, wenn dann Versuchs beim Hersteller. Oder verklag die Schule :D

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Moto G5!
Apple und nicht zu teuer geht leider nicht...

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Hilfe in Sachen streaming, sind meine Ansichten richtig?

Hey Leute ! Es wurde ja vom europäischen Gerichtshof am Mittwoch ein neues Gesetz in Sachen streaming verabschiedet. Zuerst schien es so, dass sich jetzt nicht nur die Betreiber illegaler Streaming Seiten sondern auch die Nutzer (selbst wenn sie den Film/ Serie) nur online anschauen ebenfalls strafbar machen. Ich hatte jetzt erst total Angst deswegen aber dann habe ich mir viele Artikel einmal zum Streamen allgemein und aber auch zu den jetzigen Rechtslagen durchgelesen (Artikel sind vor 1 Tag erschienen) und dort steht, wenn man genau ließt, dass man nur eine Abmahnung bzw einer rechtlichen Verfolgung unterliegen kann wenn man auf den seiten wie kinox.to movie4k usw geld für diese illegalen Dienste bezahlt oder wenn man aus welchen gründen auch immer seine IP adresse auf diesen seiten angibt zB wenn man diese illgelalen seiten mit Zahlungen unterstützt. Solange man das nicht tut kann die IP adresse und der somit verbundene Nutzer nicht identifiziert werden weil diese illegalen streaming dienste die IP adressen der Nutzer nicht speichern. Dann bei der Sache mit dem zwischenspeicher,dem Cache, wenn man ihn nach dem streamen leert kann man auch so nicht beschuldigt werden den stream auf seinem handy zwischen zu speichern. Außerdem meinte ein vertreter des europäischen Gerichtshofes das es jetzt und in Zukunft nicht zu einer Abmahnungswelle kommen wird. Also haben Nutzer die sich die Filme/Serie nur online anschauen und nicht in irgendeiner Weise downloaden doch so zu sehen weiterhin nicht mehr oder weniger als vorher zu befürchten. Habe ich das richtig interpretiert oder nicht ? Danke für Antworten!

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Schau Mal beim YouTube Kanal "Kanzlei WBS" vorbei, die haben einige Videos dazu!

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Solange du keinen Trojaner oder so auf dem PC hast, vor dem dich nur deine eigene Vorsicht schützen kann, kannst du so nur Geheimdiensten aus dem Weg gehen, was keinesfalls funktionieren muss! Wer sich verhält als habe er etwas zu verbergen wird garantiert überwacht...

Mehr Info gibt es hier:

https://youtube.com/watch?v=sNk6xJzmSAI

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Wenn es legal sein soll auf iTunes kaufen, die digital Copy einer BlueRay einlösen oder eine (kostenlose) Prime-Probemitgliedschaft machen.

Ansonsten (keiner hat was zu verschenken!) bleibt nur die rechtliche Grauzone, bei www.HDFilme.tv gibt es am Computer im Video-Player in der rechten oberen Ecke einen download-Button

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Auf jeden Fall das Kabel! Mit Abstand! Alles andere ist Unzuverlässig und bietet schlechten Ping/Datenrate

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