@ Unterfranke 61
aktuell aus den Geschäftsbedingungen:
6.5 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahloder eine missbräuchliche Verwendung seiner Karte oder deren Daten bzw. der PIN oder eines anderen Legitimationsmediums (z.B. mobiles End-gerät mit digitaler Karte) fest oder hat er einen ent-sprechenden Verdacht, so hat er die Karte unverzüg-lich telefonisch unter der auf dem Übersendungs-schreiben und der Umsatzaufstellung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme-Service) oder den Notrufnummern der internationalen Kar-tenorganisationen Visa bzw. Mastercard sperren zu lassen. Die Sperre gilt für die physische und für die digitale Karte. Durch die Sperre der digitalen Karte wird nicht der Zugang zum mobilen Endgerät ge-sperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Bei Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzüglich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und dies der Bank nachweisen (z.B. durch Zusendung einer Kopie der Anzeige oder durch Nennung der Tage-buchnummer/Vorgangsnummer der aufnehmenden Dienststelle). 6.6 Der Karteninhaber hat die Bank unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs zu unterrichten. Beanstandun-gen und Reklamationen an Umsatzinformationen oder am Inhalt der Umsatzaufstellung bzw. der Belastung des Abrechnungskontos bei der Zahlungs-weise „Direct Debit“ (vgl. Ziffer 7.2) sind unverzüg-lich, d.h. ohne schuldhafte Verzögerung, nach