Durchaus werden manchmal auch für eine präzise Brechkraftbestimmung pupillenerweiternde Tropfen eingesetzt. Im Vordergrund steht hier nicht die pupillenerweiternde Wirkung dieser Tropfen, sondern die cycloplegische: Der Ziliarmuskel entspannt sich, und latente ("versteckte") Fehlsichtigkeiten, vor allem höhere Hyperopien, lassen sich ohne akkommodationsbedingte Fehler ausmessen.
Antitroll hat Recht. Es hat eine augenärztliche Begutachtung zu erfolgen, bei der nicht nur die zentrale Sehschärfe, sondern auch Gesichtsfeld, Blendungsempfindlichkeit, Farbensinn, räumliches Sehen, Morphologie der vorderen und hinteren Augenabschnitte überprüft werden. Das Ergebnis ist dann in die zutreffende Gutachtenklasse einzuordnen: Niedrigere Anforderungen für die "kleinen" Führerscheine bis B, höhere Anforderungen für die "großen" Führerscheine ab C sowie für Fahrgastbeförderung. Sogar als Einäugiger ist der Erwerb der kleinen Führerscheinklassen unproblematisch, wenn das "gute Auge" augenärztlicherseits als den Mindestanforderungen genügend beurteilt wurde. Hingegen ist der Erwerb eines C/CE-Führerscheins dann nicht möglich. Persönlich bin ich ganz froh, dass für Gefahrgut-40-Tonner strengere Regeln gelten als für PKW-Fahrer.
Vandusen liegt richtig. Der Sehtest ist falsch ausgefüllt. Ein Sehtest ist nur dann bestanden, wenn BEIDE Augen die vorgeschriebene Mindest-Sehschärfe von 0.7 erreichen. Liegt ein Auge (wie hier) oder beide Augen darunter, ist der Sehtest nicht bestanden. Dann gilt es, die Sehschärfe, beispielsweise durch Brille oder Kontaktlinsen, soweit zu verbessern, dass die maximal erreichbare Sehschärfe auch tatsächlich erreicht wird. Hierfür ist eine Refraktionsbestimmung notwendig. Unterschreitet die dann maximal erreichbare Sehschärfe die Mindestanforderung (0.7), hat eine augenärztliche Begutachtung zu erfolgen.
Einäugigkeit führt zu Untauglichkeit für die höheren Führerscheinklassen ab C, Ausnahmen gibt es nur für eine bestimmte Gruppe von Führerschein-"Altinhabern". Für die Klasse B ist Einäugigkeit zulässig, wenn durch augenärztliches Gutachten festgestellt wurde, dass das Sehvermögen des verbleibenden Auges den Mindestanforderungen entspricht. Sehvermögen ist nicht gleich Sehschärfe. Auch Farbwahrnehmungsfähigkeit, Dämmerungssehen, Blendungsempfindlichkeit und Gesichtsfeld kommen auf den Prüfstand. Wenn ein "Sehtester" nicht bemerkt, dass er einen Glasaugenträger vor sich hat, sollte er sich ernsthaft Gedanken über seine berufliche Eignung machen. Derartige Fälle hat es in der Vergangenheit aber immer wieder gegeben; daher ist jetzt für alle Bewerber und Inhaber der höheren Führerscheinklassen ein augenärztliches Gutachten Pflicht - Gottseidank.
Der Fragestellung ist zu entnehmen, dass sich das erblindete Auge noch in der Augenhöhle befindet, aber eben nicht gut aussieht. Eine "Augentransplantation" ist nicht möglich. Ein "Glasauge", also eine Augenprothese, empfiehlt sich nur, wenn der Augapfel aus der Augenhöhle entfernt wurde; dies ist hier offenbar nicht der Fall. Das Aussehen verbessern können kosmetische Irislinsen. Diese werden in unterschiedlichen Qualitäten hergestellt: Als Irisprintlinsen, die dann so ungefähr von der Irisfarbe her zum gesunden Auge passen (preiswerter), und als individuell angefertigte Irislinsen, die in Handarbeit genau an die Iris des gesunden Auges angeglichen werden, bei getrübter zentraler Hornhaut auch mit geschwärzter Pupille (teurer). Irislinsen sind nach entsprechend begründeter Antragstellung durch den Augenarzt Leistung auch der gesetzlichen Krankenversicherung, die je nach Kasse die "Print"-Lösung oder auch die individuelle Lösung bezahlt. Und: Organspender spenden nicht etwa "das ganze Auge", sondern die Hornhaut, die - wenn sie denn gesund ist - Menschen mit krankheitsbedingt getrübter Hornhaut transplantiert werden kann.
Prof. steht für Professor, Dr. für Doktor, Dres. für mehrere Doktortitel, h.c. für honoris causa (= ehrenhalber), üblicher ist aber statt Dres. h.c. dann Dr. h.c. mult. (für "viele"). Aber vielleicht hat dieser Professor hier ja "nur" zwei Ehrendoktortitel.