Soviel zum Thema Meinungsfreiheit und Entfaltung der Persöhnlichkeit.
Du wirst wahrscheinlich von Anfang an diffamiert werden.
[edit] - Ich will damit in keinster Weise der Rechten Szene o.ä zugeordnet werden und befürworte diese auch nicht !
Soviel zum Thema Meinungsfreiheit und Entfaltung der Persöhnlichkeit.
Du wirst wahrscheinlich von Anfang an diffamiert werden.
[edit] - Ich will damit in keinster Weise der Rechten Szene o.ä zugeordnet werden und befürworte diese auch nicht !
Es wäre kein guter !
Würde gerne wissen, in welchem Zusammenhang die von dir genannte Legitimationskrise steht.
Oder geht es dir jetzt nur um die Bedeutung?
Das Wort sagt ansich schon viel aus. Eine Krise in der etwas nicht Gesetzeskonform beschlossen werden kann. o.ä.
Schliesse mich mal der Suche an, klingt ganz witzig
Probleme der 1. Welt
Ich persönlich sehe das als Nötigung zur Raubkopie, um das Geld dann auch wirklich wieder rein zu holen
Vor allem wird das mit dem technischen Fortschritt argumentiert. Wirklich sinnlos.
Stellst den Fernseher zum Nachbarn, meldest ab und gut ist.
Hast keinen - nie einen besessen.
Die Geschichte vom Hans im Heute:
Das ist Hans, Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll Hans Gebühren in Höhe von 17,98 für seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV genannt.
Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu zahlen.
Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist.
Doch Hans ist schlau - Er informiert sich: Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt ihn schon mal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert gering.
Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten Leute die GEZ-Gebühr?
Hans wird schnell fündig: Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfunkanstalten auf die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso- Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten, muss die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zurückgreifen.
Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ, die ihn zum Anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht.
Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu geben. Da Hans jedoch weiß, das hierfür ernste Anhaltspunkte vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen.
Tatsächlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans - Es würde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen. Es könnte höchstens der Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweismöglichkeiten in Privathaushalten gering sind.
Da Hans nun alles über die Machenschaften und Droh-Methoden der GEZ weiß, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden - die Ablage Rund.
Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum Kapitulieren bringt: Der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt.
Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.
Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschaftlich gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten, der im Auftrag der GEZ Jagd auf Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.
Mehr zu diesem Thema gibt es hier: http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/
Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiß, das er den Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nicht mal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiß, das der Scherge Schwarzseher nur überführen kann, wenn diese mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.
Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben. Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des Schwarzsehers ermöglichen.
Hans weiß daher, dass er (sollte es doch mal zu einem Auge-in-Auge Kontakt mit einem Schergen kommen) die Geräte natürlich letzte Woche auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiß er nicht mehr (muss er auch nicht) schließlich müsste die GEZ ihm das nachweisen.
Nun weiß Hans, wie er mit der GEZ und deren Schergen umzugehen hat:
Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür.
Hans hat viele gleichgesinnte, knapp 10% der Bevölkerung sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünfte Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Gebühren-Schergen und einer mehrjährigen Rückzahlung, das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen.
Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie Hans ein einigermaßen ruhiges Leben, denn Hans hofft, dass der Scherge merkt, das Hans ein Schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus zieht.
Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe, bis zur nächsten Schergen-Gebiets-Neuzuweisung.
Ich würde auf die von dir hier aufgelisteten Fragen nicht eingehen.
Der Gesetzgeber weiss, wieviele Menschen in einem Betrieb arbeiten, welches Einkommen Du/Ihr habt usw.
Die Beziehungen die du hast, gehen keinen Menschen was an. Und ich sage das ausdrücklich, ich sehe das als einen extremen Eingriff in die Privatsphäre. Ob Bundesstatistikgesetz hin oder her, wirkt es nicht legitim.
Mich würden mal die Folgen interessieren, wenn man nicht auf dieses Schreiben antwortet.
Mach von deinem Recht gebrauch:
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ist in meinen Augen auf jedenfall legitim und auch passend. Nur weil diese "obrigkeit" der Meinung ist mit ihren unsozialen Methoden vorzugehen, hat sie anscheinend ihrer Beruf verfehlt.
Welche Motorisierung ? bj. ?
Welche Gasanlage ist verbaut?
Wie läuft der Wagen sonst so ?
Lass mal den Troll raus
Schon ALG II Antrag gestellt?
Nein - Man muss nicht schlafen. Bleib doch einfach wach und schau was passiert
Kannst du beweisen das es dein Eigentum ist?
edit: 24 Stunden? hast doch noch Zeit
Das jemand überhaupt noch darauf antwortet ist mir unbegreiflich !
Ich bin durchaus empört !
Mal eine Frage vorweg.
Inwiefern hast du dir vorgestellt das Projekt an deiner Schule umzusetzen ? Was erhoffst du/ihr davon?
Gruß
Ich gehe davon aus er meinte damit den Aufbau des Gesamten in "sich"
Mal davon abgesehen, das man der Berechnung von Quadern, Kreisen etc. mächtig ist, sondern auch das was herum geschieht. Es geht dabei nicht immer um Berechnungen, sondern in gewissen Maßen auch um Mentale und Physische Werte wie z.B. Erkenntnisse uvm. dass es einem leichter fällt, komplexe Zusammenhänge besser zu verstehen usw.
Falls ich mich Irre, bitte ich um Korrektur
Stelle die Frage bitte genauer.