Folgendes ist zu beachten:

Für die hinteren Blinker müssen die Kennzeichnungen "2a, 2b, 12" auf den Blinkern vorhanden sein.

Mindestbreite nach EG hinten 180 mm und nach StVZO 240 mm zueinander.

In der Höhe zwischen 350 - 1200 mm.

Mehr gibt es da nicht zu schreiben. Somit kannst du dir die Zeit und das Geld für den Tüv sparen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.