So wie Sweetijana schreibt, macht sie zu ersten Mal eine Steuererklärung. Sie schreibt nicht, dass sie Pflichtig ist!
Dennoch ist es right, Aus- u Einnahme stets jahresbezogen erklären. Und, "Steuererklärung 2013: Frist zur Abgabe läuft am 1. Januar 2018 aus" usw... s.Quelle.Der Beitrag ist zwar schon von 2015, aber schon grotesk, was Fragestellern, ohne diese zu kennen, einfach so unterstellt wird bzgl. ihrer Sorgfalt???
Fakt ist, das es viele unseriöse Eintreiber gibt. Sie haben dann unzählige Male geschrieben und zudem ist es dann noch Jahre zuvor gewesen. Dann können sich die wenigsten an die berechtigten und eher auch unberechtigten Forderungen nicht mehr erinnern. Schlimm und fatal ist es, wenn dann der Gerichtsvollzieher anklingelt, denn dann liegt ein Titel vor der 30 Jahre gilt und nur während der Widerspruchsfrist anfechtbar ist. Danach ist Schluss.
Merkwürdig ist jedoch, das gerichtlicher Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung vom Gericht, den Adressaten nicht erreicht hat. Hier gilt..., aber bei einem unanfechtbaren unberechtigt erstellten Titel ist dies schon egal.
Was kann man in dem Fall tun? Bei einem Einkommen von 400€ kann auch der Gerichtsvollzieher nicht viel anrichten, eine Kontosperrung schon mal garnicht. Jeder hat das Recht auf ein P-Konto, was er bei einem Minimaleinkommen beantragen kann.
Allerdings kann der GV Vermögenswerte, falls vorhanden, pfänden und mit einem Kuckuck bekleben. Bei größeren Beträgen und Vermögenslosigkeit gibt es immer noch die Privatinsolvenz als letzte Möglichkeit.
Was heißt "nun soll ich gehen"? Du willst nicht, du musst, du kannst gehen?
Ein regulärer Arbeitsvertrag endet generell nicht automatisch. Er unterliegt mindest den gesetzlichen Vorgaben bzw. Fristen. Diese können durch Arbeitsvertrag, Tarifvereinbarungen bzw. Betriebsvorgaben näher definiert sein.
Ist dies alles nicht gegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Deine Frage erklärt sich ganz einfach: - Es ist völlig egal wieviel Monate du in einem Jahr gearbeitet hast, wichtig ist das Gesamteinkommen pro Jahr und dies war 12.000€. Ergo:
2016 lag die NettoEinkommen-Steuerfreigrenze bei einem NettoEink. ca. 8.500€. Du hast für dein Brutto für 12.000€ Steuer gezahlt. Das dürften dafür mehr als 2.000€ an Lohnsteuern sein. Da Arbeitslosengeld nur in die Progression geht, kann sich diese bei dem geringen Gesamteinkommen auch nicht negativ erhöhen auswirken. Somit bekäme jeder, nicht nur Du, die Zuviel gezahlten Steuer zurück. In deinem Fall, nur die 2000€.
Da du jedoch ALG II beziehst, ist es zufließendes Einkommen und wird vom Jobcenter als solches angerechnet. D.h. du musst dies gesetzmäßig, dem JC anzeigen/melden.
Ich sag es mal so, von 15h Arbeit, wenn sie noch Spaß machen, bekommt man keine Probleme.
Bekommt man jedoch Probleme oder einen Ansatz davon, macht es keinen Spaß mehr. Wer dann noch so weiterarbeitet, hört damit von alleine auf.
Unsere Vorfahren begannen mit der Arbeit wenn die Sonne aufging und hörten auf, wenn sie unter ging. Und denen hat es sicherlich nicht immer Spaß gemacht.
Ohne exakte Angaben ist eine "Berechnung" nicht möglich, aber, gehe mal nur auf deine Fragen ein:
1.Welcher Steuersatz wird auf den Gewinn der Selbstständigkeit angewendet?
2.Ist es korrekt, dass die Steuerklasse bei der Selbstständigkeit
keinerlei Einfluss hat?
3.Gelten eventuelle Freibeträge bei gemeinsamer Veranlagung pro Ehepartner?
1. Der Steuersatz liegt, geschätzt, recht hoch. >35%, da gemeinsames Einkommen gerechnet wird. Insg. 60.000€ Brutto + 10.000€ Gewinn. D.h. vom Brutto gehen natürlich alle AN absetzbaren Kosten noch runter, von den 10.000€ Gewinn nichts mehr, ist ja -wie beschrieben kein Umsatz-! Oder?
2. Die Steuerklasse ist bei Selbstständigkeit unerheblich, da am Jahresende das Gesamteinkommen der Partner zu versteuern ist. In diesem Fall 70.000€ wobei die Ehefrau schon vom AG die Steuern abgeführt wurden und die 10.000€ GEWINN vom Ehemann nun ergänzt werden.
3. Freibeträge gelten jeweils für beide Ehepartner, also mal zwei. Dürfte für den Ehemann jedoch nicht zutreffen, da es ja schon, wie geschrieben, der Gewinn aus der Selbstständigkeit ist. Vom Gewinn gibt es keine Freibeträge mehr, sondern nur vom Umsatz. Der ist dann ja schon -Abzug Bk,FB..,- mit dem zu verst. Gewinn bereinigt.
Für exakte individuelles, empfehle ich ein Steuerprogramm oder einen Steuerberater, Durch diese Kosten reduziert sich natürlich auch der Gewinn.
Ob sich eine "Selbstständigkeit in Deutschland" lohnt oder nicht, ist so simpel gestellt, nicht zu beantworten. Selbstverständlichkeiten für einen Selbstständigen einmal vorausgesetzt, (Eigenkapital, Fachkenntnisse, Idee, Bedarf, Ort, ...), spielen behördliche Gegebenheiten und Gesetze eine wichtige Rolle. Dies kann eine Selbstständigkeit natürlich zum Graus machen, da dies nicht unbedingt in eigener Hand liegt.
Generell gilt für die Familienversicherung:
1.Kinder bis zu einem bestimmten Alter (25J) ohne eigenen Einkommen sind über den Unterhaltspflichtigen versichert.
Hierüber muss der Unterhaltspflichtige den jährlichen Fragebogen ausfüllen, ob diese Gegenheit nocht erfüllt sind.
2.Bei Leistungen vom JC sind diese für die KK-Pflichtversicherung zuständig.
Die Krankenkassen interessiert es nicht, wer für die Voraussetzung für deren Informationen für deine KK-Versicherung, die Informationen nicht mitgeteilt hat. Egal ob Unterhaltpflichter oder JC, das solltest du schnellstens klären, andernfalls hält sich die KK an dich und dies rückwirkend.
Was garnicht geht, dass die ein MA der KK anpampt, unfreundlich ist oder keine ausführlidhe Antwort/Info gibt. In diesem Fall solltest du dich direkt mit dem Teamleiter verbinden lassen.
Dies alles ist im Sozialgesetzbuch geregelt, Ausnahmen machen die Kassen nicht. Also erstmal dringend Pkt 1 u.2 klären.
Ob man nach dem seinem regulären Rentenalter weiterarbeitet, derzeit bei 65J 6M, muss natürlich jeder selber wissen, wenn er alles für die Entscheidung weiß. Da gilt zu entscheiden, ob man im Rahmen der Flexirente dieses tut und keine Altersrente bezieht oder nicht.
Bezieht er keine Rente und arbeitet regulär weiter, hat dies Einfluss auf seine spätere, höhere Rente. Dies nicht nur an RP sondern auch 05%/Mon.-nachzulesen auf der Renteseite-.
Bezieht man jedoch seine reg. Altersrente, darf man hinzuverdienen was man möchte. Wenn man zuvor gut verdient hat, hat man, auch als Rentner, gute Abzüge. Da die Rente ebenfalls versteuert wird, muss dies natürlich jeder für sich entscheiden, ob er dem Staat noch soviel Gutes tun will.Finanhziell mehr bleibt auch für diesen Rentner mehr über.
Ja so ist es es, sie werden, wenn man sich beim der Arbeitsagentur oder auch JC gemeldet hat, von denen auf vorherigem Antrag, erstattet. Wenn dieser genehmigt worden ist. Sonst gibt es keine Stelle die dies macht.
Es sei denn man ist ist in Arbeit, der Chef will einen loswerden und macht es evtl. nach Absprache auch.
Wird der Antrag für einen gemeldeten Arbeitslosen auf Bewerbungskosten genehmigt, dann kannst du 2mal im Jahr die BWK einreichen und zwar bis zu einer Höhe von jeweils 2x 130€, wenn sich das nicht wieder geändert hat. Dass wären dann so 4 Bewerbungen pro Monat a' 5€. Ob sich das mit so gewissen EGV abgleichen lässt die von einem Arbeitslosen 10 Bewerbungen im Monat verlangen, dass ist hier wirklich eine sehr gute Frage. Hier gilt natürlich, unterschrieben ist vertraglich unterschrieben, kann also problematisch werden oder zuvor den persönlichen SB befragen, ob er den Rest bezahlt. :-)
Um einen Hund zu erziehen, braucht es lediglich eines Signal's. Ob dieses Signal für den Menschen hörbar oder nicht hörbar ist, bleibt Ansichtssache. Legt man Wert darauf, dass der Hund das Signal hört, der Mensch nicht, gibt es Ultraschallpfeifen über 22 kHz. Hier hört der Mensch jedoch den Luftstrom durch die Pfeife. Will man ebenfalls vermeiden, dass der Mensch diesen hört, gibt es auch elektronische "Hundepfeifen", welche einen einstellbaren Ultraschall von 20-40 kHz erzeugen.
Aber eins gilt für alle Befehlstöne, der Hund muss darauf konditioniert werden. Wenn er auf einen Ruf, einem Horn oder Pfeife nicht hört, wird er dies auch nicht auf Ultraschall tun, auch wenn der Mensch davon nichts hörend mitbekommt. Also, erstmal den Hund anlernen.
Die Frage einmal kurz und knapp beantwortet: NEIN, Minijob heißt, dass man bis 450€/Mon. verdienen darf. Je weniger Stunden man dafür arbeiten muss, umso besser. Du kannst also also nur 1h/Wch für 25€/h eine Vertrag abschließen, wenn es einen AG dafür gibt.
Was die Abgaben betreffen, die zahlt allein der AG, es sei denn du willst zusätzlich Rentenanwartschaft erwerben, dann kommt ein Eigenteil vom AN hinzu. In einem Jahr bei max. Rentenbeitrag, erhöht sich die Rente um 4,50/Mon.
Entweder man rechnet ganz genau oder nur ungefähr. Bei ungefähr käme man, wie es einige machten, auf ~15°/h. Bei 14,69 Grd komme ich etwas ins trudeln. Die Erdrotation dauert ca. 23h 56'. Somit, etwas mehr als 15°. Da sind 0,31 Grd/h weniger, schon eine Hausnummer. @msp2108, da bleiben wir bei 15°/h.
@unknown hat Recht, ohne nähere Angaben kann die Antwort nur ungenau beantwortet werden, aber ich gehe mal bei deinen 55 W Scheinwerfer von einer Kfz Lichtquelle aus und in beschriebenen Fall nur von H7 Halogen Lampen. H7 Halogen Birnen -Sockel PS26a-, liegen bei 1500 lumen. H1 haben etwas mehr. Solltest du andere Birnen oder gar Gasentladungslampen meinen, sieht es wieder anders aus. Dann aber bitte genauere Angaben zum jeweiligen Leuchtmittel.
Immer wieder interessant, die Antworten zu lesen, halt nomale Forenantworten. Aber, 2 Waagen orientieren sich nicht am mathematischen Prinzip, deshalb ist keine absolute Antwort möglich. Richtig ist, das 2 Waagen annähernd in der Summe, das Körpergewicht wiedergeben eine der einzelnen Waagen wiedergeben soll'te. Dies ist umso genauer, wenn es sich um 2 gleiche Waagen handelt und diese gleich justiert, einzeln das gleiche Körpergewicht anzeigen. Dann könnten beide Waage jeweils die Hälfte bzw. die Summe des Körpergewichts, bis auf wenige Abweichungen von x * 100g anzeigen. Auf weiter Fehlertoleranzen, Körperverlagerung, Höhenunterschiede etc. gehe ich mal nicht ein, da verstehen sich die Differenz von alleine.
Tolles Rätsel, wahrscheinlich HDMI.
Seltsame Antworten, Brigitte-Diat, Trennkost, FdH & Sport sind doch keine Abnehmcoaches. :-)
Und ob kostenloses auch gut ist, muss jeder sich entscheiden. Aber ich bin das da mal beim Surfen auf "https://www.facebook.com/Abnehmcoaching/ "
gestoßen, die Gruppe coacht sich wohl gegenseitig und scheinbar auch kostenlos.
Ich gehe mal davon aus, dass du die reinen sog. Verpflegungskosten meinst. Weiterbildungskosten und Hotelkosten zahlen ja nicht dazu.
Die heißen Verpflegungsmehraufwand für auswärtige Verköstigung und werden nur mit einer Pauschale von 24€/24h vergütet. Diese Pauschale für den sog. Verpflegungsmehraufwand kannst du auch geltend so machen. Mehr hierfür nicht.
Die weiteren Kosten sind anders zu deklarieren.
Die bislang gegebene Antwort bezieht sich auf Frührentner. Dafür gab ja schon einen Link.
Bei Rentnern die eine reguläre Altersrente beziehen, dürfen unbegrenzt hinzu verdienen. Sei es als Angestellte oder alle Formen der Selbstständigkeit.
Reg. Sozialabgaben bis auf KK-Beiträgen und natürlich evtl. Steuern.
Hier hat buettel die logischte Antwort gegeben. Eine Kaution auf Darlehnsbasis muss vom dem geringen Regelsatz mit je 10%/Mon zurückgezahlt werden. Bekommt er die bezahlte Kaution zurück, soll es Einkommen sein??? Dies wird dann mit ALG2 verrechnet?
Das würde dem gleichkommen, wenn jeden Monat 10% auf ein Sparkonto gezahlt werden, darf ein Hartz'er die ersparte Summe nicht auszahlen lassen, da es somit Einkommen ist. Wie bitte, geht's noch?