Vergiss es!
Ist ok. so.
Richtig ist hier nur der Konjunktiv I:
Er sagt, er biete am meisten.
"Böte" ist falsch. Das wäre dann richtig, wenn gemeint ist: ... er böte am meisten, wenn er mitsteigern würde.
Das ist dann Irrealis, also nur die gedachte Möglichkeit, im Gegensatz zur Wirklichkeit.
erste/r/s, zweite/r/s usw.
Ja. Das Anredepronomen ist dabei
im Singular: Lei
im Plural: Loro.
Man kann aber auch "voi" verwenden, im Singular wie im Plural, natürlich mit der 2. Person.
Das ist auch unser Problem. Wir legen um die Beete den Abfall von Rosen- und sonstigem Dornstrauchschnitt. Das hilft.
Und bitte: Wir mögen Katzen, ja, aber nicht deren K... bei Gartenarbeiten.
Hier nur zu der Frage ob im Christentum die Steinigung befohlen wird:
Als die Ehebrecherin nach dem Gesetz (des Alten Testaments) gesteinigt werden sollte, hat Jesus sie gerettet mit der Aufforderung: "Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein."
Wahrscheinlich meinst du "SUBjunktion". KONjunktion ist, streng genommen, ein Bindewort wie "und" und "oder" und ordnet BEI, kann also auch im Hauptsatz vorkommen. Die SUBjunktion dagegen, wie der Name sagt, ordnet diesen Teilsatz dem Hauptsatz UNTER, leitet also immer einen Nebensatz ein).
Nehmt ihr grad der den Knaben im Moor von der Droste durch?:) Hab ich mal auswendig lernen müssen. Also:
"Wenn das Röhricht knistert", dann raschelt Schilf und sowas.
Die Fibel des zitternden Kinds ist ein Anfänger-Schulbuch. (Wie alt wird es also ungefähr sein?)
Hag: sowas wie ein Gehege, also was Eingezäuntes.
Haspel: Hab ich im Museum gesehen, ein Gestell mit einem Rad, das man mit einer Kurbel dreht, das wird da von der Spinnlenor zum Garnaufwickeln verwendet.
Die Föhre ist ein Baum: Kiefer oder so.
Das ist der Erdboden im Moor, besteht aus den abgestorbenen Pflanzen. Hat man früher zum Verbrennen herausgestochen. (der Gräberknecht!).
zage: Warst du nie verZAGt?
Das ist oft eine umgangssprachliche und abgekürzte Bezeichnung. Z. B. in Bayern heißt es offiziell "... für Unterricht und Kultus". Mit Kultus ist die Zuständigkeit für die Religionsangelegenheiten gemeint. Es wurde im 19. Jh. vom Innenministerium abgespaltet und bekam diesen Aufgabenbereich, eigentlich nicht wegen der Aufsicht der Kath. Kirche über die Volksschulen; denn in den Gymnasien und den andere "höheren" Schulen hatte die Kirche, außer der Erteilung des Religionsunterrichts, keine Befugnisse.