Nein, eine generelle Ausschlussklausel im Mietvertrag bezügl. Haltung dieser Tiere (und auch Hund) ist nicht zulässig, wie der Bundesgerichtshof geurteilt hat (Aktenzeichen: VIII ZR 340/06 v. 13. 11.2007). Hierbei handelt es sich nicht nur um ein relativ aktuelles Urteil, sondern es wiegt auch höher als jede AG- oder LG-Entscheidung.
IMHO war es für alle Beteiligten - und gerade auch für die Mieze - das beste, dass Du sie zurückgegeben hast.
Eine Katze zu integrieren, die bereits schlimme Lebenserfahrungen hinter sich hat, kann sich tatsächlich mitunter schwierig und ggf. auch langwierig gestalten - 3 Wo. sind da gar nichts. Ich nehme bevorzugt solche Miezen, Ältere und/oder Kranke auf. Mein längster Eingewöhnungsfall dauerte ca. 1 Jahr, wobei diese Mieze auch noch unter einer CNI leidet und mit zusätzlich akuter Gallengangsentzündung zu uns stieß.
Wer diese Geduld nicht hat, sollte doch besser die Finger davon lassen.
Ob diese Mieze, Alter wurde nicht genannt, nur psychischen Druck hatte, oder doch an einer Erkrankung litt - denn erfahrungsgemäß steckt hier bei Unsauberkeitsfällen bei 99% dieser so betroffenen Katzen eine Erkrankung dahinter - war für mich auch nicht klar.
Bei uns lebende unsaubere Miezen litten z.B. unter Blasen-, Nieren- oder auch Herzerkrankungen, wobei Katzen hier Hilfe suchend dann häufiger durch Unsauberkeit auf sich aufmerksam machen. Hier wurden teils weitergehende (fach-)tierärztliche als auch labortechnische Untersuchungsmaßnahmen notwendig, welche Erkrankungen mittels einfachem Check beim TA nicht zu erkennen gewesen wären.
Dass man jedoch Tiere aufnimmt, und hier auch noch Weitere, obwohl von vorneherein feststeht, dass man sich Tierarztkosten nicht leisten kann oder will, kann ich persönlich nicht nachvollziehen.
Nach geltender Gesetzgebung wird im Falle der juristischen Schlichtung von Eigentum auch bei Tieren nach wie vor von Sachwerten ausgegangen.
Demnach bist Du hier Besitzer, aber jedoch nicht Eigentümer, gerade auch, da es sich hier nicht um ein herrenloses Fundtier handelt.
Kürzere Fristen gibt es hier für eingetragene Tierschutzvereine/Tierheime, welche üblicher Weise herrenlose Fundtiere oder auch Tiere mit aufgegebenem Eigentumsrecht aufnehmen und vermitteln. Da es hier unmöglich wäre, Tiere mit ungeklärtem Eigentumsanspruch für Wiederinbesitznahme eventueller Eigentümer auf lange Zeit zu verwahren, gelten hier besondere Bestimmungen.
Diese treffen jedoch so nicht auf privat in Besitz genommene Tiere zu, weshalb Du hier IMHO innerhalb eines Rechtsstreites schlechte Karten haben würdest.
Der Eigentümer behält sein Eigentumsrecht, insofern er dieses nicht freiwillig aufgibt. Selbstverständlich muss dieser die Eigentumsberechtigung auch nachweisen können.
Siehe z.B. auch BGB Abschnitt 3 §§ 1006, hier insbesondere Abs. 1 aber auch Abs. 2:
"(1) Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei. Dies gilt jedoch nicht einem früheren Besitzer gegenüber, dem die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist, es sei denn, dass es sich um Geld oder Inhaberpapiere handelt.
(2) Zugunsten eines früheren Besitzers wird vermutet, dass er während der Dauer seines Besitzes Eigentümer der Sache gewesen sei. (...)"
Hier bestünde, um ein Eigentumsrecht zu erwerben nur die Möglichkeit, die Sache (hier die Mieze) zu ersitzen. Dies allerdings wäre rein rechtlich erst nach Ablauf von 10 Jahren möglich und wenn in diesem Zeitraum keinerlei Eigentumsanspruch angemeldet würde.
Siehe hierzu z.B. auch BGB Buch 3 Sachenrecht § 937:
"(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).
(2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht." Nach geltender Gesetzgebung hättest Du hier dann allerdings einen Anspruch auf Erstattung sämtlicher Unterhalts- sowie Arztkosten, die zur Erhaltung des leiblichen Wohls/der Gesunderhaltung der Katze erforderlich waren. M.E. wäre hier, nicht zuletzt auch im Sinne der Katze, eine gütliche Einigung für alle Beteiligten von Vorteil.Hut ab, dass Du dich dieses Katerchens angenommen hast! Da hat das kleine Kerlchen ja schon viel als Baby durchmachen müssen und wohl auch lernen, sich durchzusetzen und nicht zimperlich zu sein.
Es gab hier schon einige sehr gute Ratschläge, denen ich mich anschließe und dem meinerseits weiter nichts hinzuzufügen ist. Als kleine Ergänzung: Eine Blasenentzündung ist hier auch mit Sicherheit ausgeschlossen?
Ich habe übrigens letztes Jahr ebenfalls einen jugendlichen Kater im Alter von ca. 4 Mon. in reine Wohnungshaltung und in eine Katzengruppe ausschließlich älterer Miezen (ca. 6 - ca. 16 Jahre) aufgenommen, welcher unter Symptomen des Katzenschnupfen-Komplexes litt. Da seine Mutter eine verwilderte, menschenscheue Mieze war, weshalb man sie seinerzeit nicht einfangen konnte, wurden ihre Kitten mit ca. 4 Wo. eingesammelt und in bäuerlicher Umgebung (Scheune) bis zur möglichen Abgabe aufgezogen.
Unser Katerchen war anfangs sehr scheu uns Zweibeinern gegenüber und nicht anfassbar - und dies ist bis heute gegenüber Besuchern so geblieben. Auch bei unbekannten Geräuschen verkriecht sich der Katermann in sein Versteck. Er entwickelte sich dann allerdings gegenüber den mitlebenden Miezen zu einem rabiaten Haudegen, welche er wild besprang und tobend spielerisch attackierte. Gehört hat das Kerlchen natürlich null. ;-) Schmusen oder 'mal kraulen lassen, war überhaupt nicht sein Ding. Dies stellte insgesamt keine einfache Situation dar und kostete die mitlebenden Miezen als auch mich so manche Nerven. Ich war teils am Dauerschlichten und Ablenken. Der Plan noch eine ähnlich junge und lebhafte Mieze aufzunehmen, zerschlug sich, da ich nur Notfälle (bevorzugt alte und/od. kranke Katzen aufnehme) und hier sich seinerzeit nur "zarte Gemüter" finden ließen. Mit 6 Mon. wurde Katerchen kastriert, was aber kaum zu mehr Ruhe beitrug.
Heute ist der süße Katermann nun schon wieder 15 Monate alt (die Zeit vergeht so schnell) und das Kerlchen ist zwar immer noch äußerst lebhaft, hat sich mir inzwischen extremst angeschlossen - u.a. bin ich auch sein erster Ansprechpartner in Sachen Spielen, Raufen und Toben - aber die Ruhephasen sind länger geworden und die Anzahl der Tobephasen verringert. Der Kater versteht inzwischen mehr, reagiert auch sogar häufig auf Kommandos und legt sich sogar abends gerne einmal zu mir ins Bett zum Schmusen (Nächtigen dann lieber in etwas sicherer Entfernung). Einführung von täglich stetig gleich bleibenden, wiederkehrenden Ritualen haben hier auch geholfen sowie sich viel mit dem Kater beschäftigen bzw. ihn bespielen, um ihn auszupowern.
Sauberkeit war auch so ein Thema, denn Katerchen kannte kein KaKlo; d.h., wenn dieses nicht akurat sauber ist und ich ggf. einmal für Kot-/Urin-Entfernung zu spät dran war, pinkelte der Kater immer auf eine Liegefläche (natürlich nie die eigene). Ich bemühe mich, die KaKlos stetig gänzlich von Exkrementen rein zu halten; immer gelingt mir das natürlich nicht, so dass auch hin und wieder einmal hier erst kürzlich Produziertes auf den Kater trifft. Immerhin habe ich Katerchen nun soweit, dass er dann zumindest einen dafür präparierten Platz mit aufgelegter Inkontinenzmatte benutzt. Das erleichtert doch ungemein.
Fazit: Geduld, viel mit dem Kater beschäftigen, gleichbleibender Tagesablauf mit manchen Ritualen sowie die Zeit (zunehmendes Alter) wird die Situation mehr und mehr entspannen.
Ich möchte unseren kleinen Rabauken keinesfalls mehr missen - obwohl mir noch letztes Jahr hin und wieder schon durch den Kopf schoss, was habe ich da uns allen (Katerchen, Mitmiezen und mir) nur angetan). Heute allerdings kein Thema mehr!
Die realtiv kurze Jugendzeit der Mieze sollte man im Gegenteil genießen. - Unser äußerst geschäftiges, cleveres Kerlchen hat uns beispielsweise nicht nur zu noch mehr Ordnung erzogen, sondern auch so manches Mal zu herzhaft zu belachenden Situationen geführt.
Alles Gute und viel Freude an dem kleinen Katermann!
Mein Traumjob war immer "Millionär"; allerdings ließ sich hierzu niemals eine Ausbildungsstelle finden. Und damit dann aussteigen - das wär's!
Da nicht gefragt wurde, was der einzelne bevorzugt, enthalte ich mich der Abstimmung.
Als zwar Katzenbetreuer sind IMHO sämtliche hier aufgeführten Tiere interessant; wäre wohl eher eine Frage, welche Tierart einen anspricht und welche Tier-/-Haltungsart einem zusagen würde.
"Goodnight" und "Birmli" haben hier ja bereits Wesentliches geschrieben.
Goodnight am 28. November 2010 15:41: "(...) Nur sind die Vögel nicht gegrillt. Gekochte Knochen können halt splittern. (...)"
Hier möchte ich als praktizierende BARFerin noch ergänzen, dass sämtlich gegarte Knochen - und also egal auf welche Garungsart - durch den Garprozess porös werden und somit splittern können.
Rohe Knochen stellen kein Problem dar. Jedoch bevorzugen Katzen als Freigänger hier junge Mäuse und junge Vögel, die sich wohl auch leichter fangen lassen, deren Knochen noch wesentlich zarter sind.
Gegarte Knochen zu verabreichen, würde ich persönlich nicht riskieren, da sie Speiseröhre, Magen und Darm ernsthaft verletzen könnten.
Feinste Knochensplitter-Partikel könnten u.U. auch in den Schlundlappen geraten, was ebenfalls nur operativ zu entfernen wäre, da ansonsten die Gefahr einer Abwanderung in die Lunge bestünde mit der Folge von dort entstehenden Entzündungsprozessen; und dies mit ernstzunehmenden Folgen, da sich derartige Partikel in der Lunge kaum mehr auffinden ließen.
Zur Toxizität von Aspirin:
Dies auch nur bedingt, wird z.B. auch teils neben niedermolekularem Heparin innerhalb der Herztherapie bei Katzen bei existenten Blutkoageln und somit Thrombenbildungsneigung hier zur Blutverdünnung eingesetzt.
Zu Aspirin:
Dies auch nur bedingt, wird z.B. auch teils neben niedermolekularem Heparin innerhalb der Herztherapie bei Katzen bei existenten Blutkoageln und somit Thrombenbildungsneigung hier zur Blutverdünnung eingesetzt.
'Mal nach Rolling Skin Syndrom od. Felines Hyperästhesie-Syndrom googlen. Hierbei handelt es sich um eine seltene neurologische Erkrankung mit bisher noch unbekannter Ursache.
'Mal nach Rolling Skin Syndrome od. Felines Hyperästhesie-Syndrom googlen. Hierbei handelt es sich um eine bei Katzen selten auftretende neurologische Erkrankung mit bisher ungekannter Ursache.