Dieses empfinden ist ehr subjektiv.

Sicher kann Musik dich beruhigen oder aufregen und damit deinen Herzschlag verlangsamen oder beschleunigen.

Dieser Einfluss ist aber als indirekt zu betrachten, wäre ein direkter Einfluss von "normaler" Musik möglich würden die Menschen die gern Hardcore hören regelmäßig Herzinfarkte erleiden :)

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Riesen Thema! Kann eine Antwort gar nicht richtig abdecken.

Aber ja, ISDN hieß auch das digitalisiert wird, man hat sogar mit dem Wechsel auf ISDN erst gemerkt das zwei (Duplex) Kanäle pro Leitung möglich waren.

ISDN gab es schon in den siebzigern ,in Deutschland ging es 1989 mit den ersten echten Anschlüssen los.

Vorher gab es in Deutschland einige Testnetze.

Der Wandel der Telekommunikation in Deutschland als auch Weltweit von den 50'er Jahren bis heute oder auch bis in die 90'er ist ein sehr umfassendes Thema das nicht mal eben in einer Gutefrage Antwort erfasst werden kann.

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Da fehlen Infos!

Hast du eine Festplatte auf die vorher in einem Rechner war und auf der ein WinXP lief?

Du möchtest das System so wie es war wieder ans laufen bekommen?
Oder möchtest du lediglich Daten (z.B.: Bilder, Dokumente, usw,) retten?

Nur ein paar Daten zu retten sollte recht einfach sein, das System auf veränderter Hardware wieder im ursprünglichen Zustand ans laufen zu bekommen dürfte wohl eine größere Herausforderung sein.

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Es geht nicht darum wie einfach es die Lehrer sich selbst machen sondern wie einfach sie es den Schülern machen.

Ziel ist es Wissen zu vermitteln und das Jenseits von Copyrights usw..

Und wenn ein/e Lehrer/in im Netz etwas findet vom dem er/sie überzeugt ist das es die Schüler weiter bringt dann ist der Lehrauftrag m.E. erfüllt.

Hast du ansonsten vielleicht mal daran gedacht das ein Schüler diesen "Hefteintrag" verbreitet hat und die Lehrer die eigentlichen Urheber sind!?!

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Was heißt versehentlich zuviel gezahlt?

Haben die einfach zuviel überwiesen oder wurde der Bescheid falsch ausgestellt?

Wenn einfach zuviel überwiesen wurde muss das Geld zurückgezahlt werden.

Wenn aber der Bescheid falsch war dann könnte nichts zurück verlangt werden (Urteil vom Sozialgericht Dortmund AZ: S 28 AS 228/08), aber auch nur wenn der Fehler nicht Problemlos erkannt werden kann. 

Es kommt also auf den Einzelfall an!

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Nein, dein Vermieter ist hier in der Pflicht.

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Dein Handy kannst du zurückverlangen und die Rückgabe darf hier nicht an die Zahlung deines Deckels gebunden sein.

Wie du behandelt wurdest ist absolut nicht ok. Eine Anzeige kannst du nicht machen, da wie du schreibst aus der Handlung kein Schaden entstanden ist. 

(Keine Körperverletzung ohne verletzten Körper!)

Das Gewerbeaufsichtsamt könnte sich möglicherweise über die offensichtlich fehlende Ersthelferausbildung der Mitarbeiter interessieren.

Deinen Deckel musst du zwar bezahlen, es hätte aber gereicht wenn die deine Daten aufgenommen hätten.

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Kannst du wirklich nichts mehr sehen auf dem Display?
Falls das Bild noch zu erkennen ist kannst du mit einem OTG Adapter eine Maus anschließen und damit das Handy freischalten.

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Deine geleisteten Arbeitsstunden müssen ausgezahlt werden.

Rede mal mit deinem/r Ansprechpartner/in in der Firma, durch ein persönliches Gespräch lassen sich viele Missverständnisse schnell aus dem Weg räumen.

Wegen der Kündigungsfrist schau mal in deinen Arbeitsvertrag, da steht es drin. 

In der Probezeit sind aber 1 Woche und weniger üblich.
Nach einem Gespräch wäre sicher auch eine Verkürzung der Frist möglich.

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Ohne Informationen was du für Geräte einsetzt, welchen Provider du benutzt und ob die über LAN am Router angeschlossen bist kann dir keiner eine ordentliche Antwort geben.

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Gleich von Betrug zu sprechen dürfte wohl etwas zuviel sein.

Rein rechtlich ist die Verkäuferin nur dazu verpflichtet die Ware abzuschicken. 
Für die Lieferung ist sie nicht Verantwortlich, bei Händlern ist das anders.

Da der Versand unversichert und ohne Sendungsverfolgung war steht es jetzt wohl Aussage gegen Aussage was den Versand und das Ankommen des Päckchen betrifft.

Möglicherweise hat die Verkäuferin sich mit dem Versand genauso viel Zeit gelassen wie mit dem Antworten. Dann kommt das Päckchen vielleicht noch.

Ich weiß nicht um wieviel Geld es geht aber wenn du von privaten Verkäufern kaufst IMMER eine versicherte Versandart wählen.

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Die einzige Möglichkeit die ich kenne ist PCoIP, also PC over IP.

Ein Produkt von VMWare kann das, meine es heist Horizon View.

Keine Ahnung ob es das kostenlos gibt, im Business ist es kostenpflichtig.

Bei PCoIP gibt dein Ultrabook nur das Bild aus und gibt Eingaben weiter, gerendert wird es auf dem PC zuhause.

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Sofern du keine Substanzen mit dir führst die unter das BtmG fallen hast du nichts zu befürchten.

Zubehör wie Vaporizer, Blättchen, Bong und was es sonst noch so gibt sind nicht verboten.

Jedoch kann das mitführen solcher Utensilien eine Durchsuchung des Fahrzeugs und einen Drogentest rechtfertigen.

Wenn du aber nix dabei hast hast du auch nix zu befürchten.

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Die Installation wird durch ein Backup in deinem Google Konto ausgelöst.

Schalte es in einem deinem Google Konto ab.
Wie genau weis ich gerade nicht auswendigl

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Nein, das funktioniert nicht.

VGA benötigt ein analoges Signal.

Dieses liefert nur DVI-A oder DVI-I (die 4 Pinne rund um den breiten Pin)

Beim HDMI ist es ähnlich, es gibt nur halt keine verschiedenen Kabel.

Du würdest einen VGA Wandler benötigen, die sind aber zu teuer.

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Falls der verbleibende Benutzer Administratorrechte hat kannst du einfach unter Systemsteuerung->Benutzerkonten dann Anderes Konto verwalten einfach ein neues Kennwort für den Benutzer setzen.

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Ja, wer bisher Wohnkostenzuschuss erhalten hat fällt nun in die Härtefallregelung nach § 27 SGB II und kann daher aufstockendes ALG2 beantragen.
Das machst du bei der Sozialagentur (nennt sich vielleicht auch Jobcenter, keine Ahnung).

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Ein Rückenkratzer in Form einer Hand :)

Sowas:

http://www.emp.de/art_254719/?wt_mc=mp.google.Fun%20und%20Trend.Ausziehbarer%20R%C3%BCckenkratzer.Scherz_%20und%20Fun_Artikel.Scherzartikel.254719.%7Bkeyword%7D&gclid=CIjRr9ix9c4CFRMW0wodjb4Biw

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