Gibt es Aussage gegen Aussage auch bei der Polizei wegen Nötigung?

Ich wurde von der Polizei angehalten weil ich mit dem Handy telefoniert haben soll. Hab aber mit bluetooth telefoniert und mein Handy von der Mittelkonsole auf den Beifahrersitz gelegt weil ich mir darunter ein Tempotaschentuch geholt habe.

Im Navi-Display habe ich mein Handy gezeigt dass ich mit bluetooth telefonierte. Dies hat ihn nicht interessiert und machte dann eine Anzeige. Ich habe ihm gesagt dass ich mich beim Vorgesetzten beschwere.

Hab dort mehrfach angerufen und kam nicht durch. Wurde dann vom Vorgesetzten angerufen und habe den Fall geschildert. Er sagte, dass ich doch nicht telefonierte aber aufs Handy geschaut haben soll.

Ich habe ihm gesagt, dass ich auch nicht Amok laufe wenn die Anzeige nicht zurückgenommen wird.

Er schreibt dann, dass ich Amok laufen würde, wenn die Anzeige nicht zurückgenommen wird. Ich habe dann einen Strafbefehl über 1600€ von der Staatsanwaltschaf wegen Nötigung bekommen.

Ich habe aber genau das Gegenteil gesagt und das an das Gericht geschrieben, nämlich dass ich nicht Amok laufe und jetzt bekomme ich eine Einstellung des Verfahrens aber mit einer Geldauflage von 1000 Euro.

Was ist wenn ich die nicht bezahle?

Wer muss beweisen?

Gibt es Aussage gegen Aussage nur bei privaten Personen?

D.h. muss die Polizei nicht beweisen, ist das generell richtig was sie sagt?

Was passiert wenn ich vor Gericht sage, dass ich gesagt habe dass ich auch nicht Amok laufe wenn die Anzeige nicht zurückgenommen wird.

Muss nur ich beweisen, die Polizei nicht?

Wäre es eine normale Privatperson, müsste die Privatperson beweisen, ist das richtig? Also kommt der Polizei ein Sonderrecht zu und es gibt keine Aussage gegen Aussage, weil die Polizei immer Recht hat.

Im Prinzip so wie bei Harry Wörz. Den durfte man ja auch mehrere Jahre einsperren, ohne dass der Polizei was passiert ist.

Würdet ihr bezahlen oder nicht?

Wenn das ins Register kommt auch wenn ich die Geldauflage bezahle, bei 60 Tagessätzen und ich bekomme aus irgend einem Grund 31 Tagessätzen hinzu, aus welchem Grund auch immer, so hätte ich einen Eintrag ins Führungszeugnis oder gibt es einen Unterschied bei Einstellung mit Geldauflage?

Was würdet ihr machen wenn ihr das so nicht gesagt habt?

Trotzdem bezahlen weil Polizisten immer Recht bekommen?

Würdet ihr auch bezahlen wenn es eine private Person gesagt hat und Anzeige gemacht hat?

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13:12

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Wenn du nicht mit dem Auto unterwegs warst, sicherlich nicht,

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na die haben nicht mehr alle Latten am Zaun

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  1. Niemals irgendwas vor der Polizei zugeben!
  2. Lieber keine Angaben machen / Lügen, du musst als Beschuldigter dich nicht belasten.
  3. Urintest kannst du verweigern
  4. informier dich mal, gibt genug quellen
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