Besteht bald eine Sanierungspflicht?

Hallo zusammen,

der ein oder andere wird es ja schon gehört haben, dass die EU einige Gesetze bezgl. der Sanierung von Gebäuden und deren zulässigen Heizmethoden erlassen will.

Es wird ja hier u.a. über eine "Sanierungspflicht" für Altbauten sowie ein zukünftiges Verbot von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen bzw. den Austausch dieser Anlagen gesprochen.

Hierzu die Frage, wie verhält es sich hier gesetzlich bzw. rechtlich?

1. Beispiel

Hauseigentümer A bewohnt ein Haus, dass ursprünglich um 1900 in Fachwerkbauweise mit Lehmfüllung erbaut wurde. Im Laufe der Jahre wurden die Außenwände gedämmt, doppelt verglaste Fenster verbaut, in den 1980er Jahren das Dach neu eingedeckt (kein Doppeldach) und eine zentrale Gasheizung mit Niedrigtemperaturkessel verbaut. -> Nun kommt die Sanierungspflicht und Hauseigentümer A sagt, er ist nicht bereit sich zu weiteren Energiesparmaßnahmen "zwingen" zu lassen, da aus seiner Sicht, die Maßnahmen ausreichend sind und er das Geld eher in andere Maßnahmen investieren will. Hauseigentümer A ist der Meinung, wenn es gesetzlich vorgeschrieben wird, Maßnahmen durchzuführen, muss das auch der bezahlen, der es unbedingt will. Frage: Was würde hier passieren? Würde dieses eine Ordnungswidrigkeit sein und mit einem Bußgeld geahndet werden? 

2. Beispiel

Hauseigentümer A hat eine Gas-Zentralheizung mit einem Niedrigtemperaturkessel und dieser geht nach 2025 kaputt. Hauseigentümer A will nur einen Kessel und keine zusätzlichen Maßnahmen wie Solarthermie oder Photovoltaik. Ebenso wäre bauartbedingt nur mit erheblichen, vor allem finanziellen, Aufwand eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung umsetzbar und selbst dann, wäre diese Heizung nicht ausreichend. Kann man hier Hauseigentümer A zwingen, Kredite aufzunehmen um diese Maßnahmen umzusetzen oder was passiert, wenn die Heizung kaputt geht??

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Ja, wird kommen bzw besteht zu gewissen Teilen ja schon (z.b. bei neuen Eigentümern, größeren Sanierungen usw)

Zu 1: Wie genau das gehandhabt wird steht, wenn es um das geht, was EU technisch besprochen wurde, noch nicht fest.
Bußgelder wird es sicher geben. Auch eine zwangsweise durchgeführte Sanierung ist möglich.

Zu 2: Bei bestehenden Heizungen ist, soweit ich weiß, noch nichts derartiges geplant.
Wenn es allerdings so kommen sollte und es kein Härtefallregelung gibt bzw der Eigentürmer darunter fällt muss dieser schauen, wo er bleibt

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