Das Verhalten des Onkels spricht dafür, dass er nicht mehr voll geschäftsfähig ist. Hier kann beim Vormundschaftsgericht eine Betreuung beantragt werden.
Eine Kontonummer allein ist völlig unsensibel. Auf jeder Rechnung einer Firma stehen meist gleich mehrere davon drauf.
Wie sorglos die Leute mit Ihren Kontonr. umgehen, kann man sehr gut im SB-Bereich einer Bank sehen. Dort werden laufend Kontoauszüge einfach im offenen Papierkorb entsorgt.
60,- € ist die Mindesteinzahlung für einen Riester-Vertrag, vielleicht ist so einer. Dafür gibt es hohe staatliche Förderung, vor allem für Kinder, daher lohnt sich so was. Auf die Rente wird das später nicht angerechnet.
Wenn der Bankmitarbeiter versehentlich die Einzahlung im Soll (als Abhebung) gebucht hat, entstand bei der Kasse ein Überschuss, der beim Kassenabschluss auffallen muss.
In so einem Fall werden die Belege von der Bank geprüft, ob eben eine solche Verwechslung vorliegt. Wenn dem so ist, erfolgt eine Korrektur durch die Bank.
Die DZ Bank hat bereits über 100 verschiedene Cobolde emittiert. Bis auf 2 mit Lehman-Brothers gab es bisher keinen Ausfall, weil es sich bei den Referenzschuldnern i.d.R. um Unternehmen mit einwandfreier Bonität handelt.
Die Kurse wurden aber wie die aller anderen Unternehmensanleihen nach unten gedrückt. Ich glaube nicht, dass das gerechtfertigt ist, weil zB kein deutsches DAX-Unternehmen Insolvenzantrag o. ä . stellen wird. Insofern: einfach aussitzen.
6 Wochen ab dem letzten Rechnungsabschluss. Dieser erfolgt in der Regel zum Quartalsende, manchmal auch monatlich.
Bei grober Fahrlässigkeit, dazu gehört auch die Aufbewahrung der Karte im Auto oder eben ein Zettel im Portemonnaie mit der PIN, haftet der Kontoinhaber - aber nur bis 500,- € pro Tag.
Vollmachten erlöschen grundsätzlich n i c h t mit dem Tode. Wenn der Großvater eine Vollmacht für 3 Konten erteilt hat, ist diese dafür wirksam. Hat eine Bankangestellte diese auf a l l e Konten ausgedehnt, fehlt dafür die Grundlage. Folge: die Bank haftet. Sollte das Dokument zweifelhaft sein, stehen noch die beiden Krankenschwestern als Zeugen zur Verfügung.
Nein, das darf sie nicht. Der BGH hat entschieden, dass das eine Leistung ist, die mit der Kontoeröffnung im Zusammenhang steht und deswegen nicht separat bepreist werden darf.
Eine Überweisung kann immer nur auf dem Formular der jeweiligen Bank (RB A´burg) oder auf einem Blankoformular erteilt werden. Das Formular muss dann der kontoführenden Filiale zugeleitet werden (zB per Post).
Eine Bank darf immer ein Konto kündigen, weil es Vertragsfreiheit gibt. Sie wird es aber i.d.R. nur wegen einer schlechten Schufa-nachricht nicht tun, da müssen schon mehrere Faktoren zusammen kommen.
Es gibt keine Verpflichtung der Banken, für jeden ein Konto zu führen, sondern nur eine freiwillige Absichtserklärung der Banken, das zu tun.
Wenn feststeht dass der Dauerauftrag gefälscht ist, ist er nicht wirksam erteilt. Der Kontoinhaber kann von der Post verlangen, dass die Beträge dem Konto wieder gutgeschrieben werden. Fälschungen wie hier gehen immer zu lasten der Bank.
Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten ab (Anwalt, Sachverständige, Gerichtskosten). Die "KfZ"-Versicherung als Haftpflicht deckt die Sach- und Personenschäden eines anderen Geschädigten ab, die "KfZ"-Kaskoversicherung deckt Sachschäden am eigenen Auto ab.
Ist doch gar nicht schwer: jede Verrechnung muss über Konten erfolgen, die von den Banken bei einem oder mehreren Zentralinstituten geführt werden (zB Dt. Bundesbank, DZ Bank für Volks- und Raiffeisenbanken, Landesbanken bei Sparkassen). Diese Zentralistitute stehen untereinander wieder in Verbindung. Mit dem Ausland ist es genaus so: es muss immer eine Partnerbank geben, mit der ein direktes Konto geführ wird. Diese Konten werden ganz normal verzinst und müssen auch ausgeglichen werden wenn sie mal zu tief im "Soll" stehen.
Ausgangspunkt war die Hypothekenkrise in den USA. Dort wurde in den letzten 5-6 Jahren praktisch jedem ein Kredit für den Hauskauf gewährt. Das ging gut so lange die Zinsen niedrig waren und die Hauspreise stiegen. Dann kam ein Punkt wo es nicht mehr gut ging: die Banken kriegten ihr Geld von den Schuldnern nicht mehr wieder und hatten somit Ausfälle. Diese Ausfälle hatten sie aber weiterverkauft an andere Banken, auch in Europa.
Fazit: Gewinn haben in den letzten Jahren die gemacht, die in den USA Häuser verkauft haben und die, die Kredit erhielten, den aber nicht zurückzahlen (können).
Nein. Der BGH hat entschieden, dass die Kontoauflösung keine Zusatzleistung ist, die bepreist werden darf, sondern zum Konto errichten dazu gehört.
Derzeit sind die Zinsen für kurzfristige Anlagen sehr hoch - höher als bei langfristigen. Diese "inverse Zinsstruktur" ist aber die Ausnahme. Daher wird auf 10 Jahre gesehen der Zins für Tagesgeld deutlich niedriger als der für das Darlehen sein.
Die meisten Antworten sind leider falsch.
Man kann mit der Karte bei anderen VR-Banken Geld am Automaten abheben, das kostet entweder nichts oder 1,- Euro. Außerdem kann man (kostenlos) an allen VR Banken bundesweit seine Auszüge ziehen.
Überweisungen abgeben oder Geld am Schalter abheben geht nur bei der eigenen Bank.
Das Limit einer Karte ist bankindividuell verschieden und zieht nur bei PIN-Eingabe. Das IKEA so einen hohen Betrag ohne PIN abwickelt finde ich schon bemerkenswert. Falls keine Deckung da war, wird bei der Bank versucht die Anschrift des Kunden zu erfragen. Er wird dann vom Unternehmen angeschrieben und erst wenn dann keine Zahlung erfolgt dürfte eine Anzeige wegen Betruges abgegeben werden.
Das kann leider ca 30 - 60 € kosten. Aber selbst die deutsche Bank kann die genaue Summe nicht nennen, weil die ausländische Bank bei ihrer Gebhür an keine Vorgaben gebunden ist. Jedenfalls stehen die Gebühren oft im krassen Missverhältnis zur überwiesenen Summe.