Gemäß der Tradition würde ich ebenfalls sagen: Die Vespa ... der Ur-Roller schlechthin. Schon das Knattern einer 50 ccm Maschine reizt ungemein ;-)

Was das "Beste" ist, hängt natürlich auch davon ab, unter welchen Kriterien die Rangfolge der Roller erstellt werden soll.

Gewöhnungsbedürftig sind allemal die Roller mit drei oder vier Rädern, diese bringen jedoch ein gesteigertes Maß an Sicherheit bezüglich Bodenhaftung mit (z.B. bei Überfahrten von Kanaldeckeln, Schienen oder rutschigen Stellen - insbesondere in Kurven!). SO kann man auch das "Beste" finden ;-)

Schaue mal für visuelle und akustische Eindrücke auf Youtube nach:

  • Yamaha TriCity
  • Piaggio MP3
  • Peugeot Metropolis
  • Quadro3 / Quadro4 (vierrädrig)

Die meisten sind auch keine "lahmen Eier", sondern fahren mit 300 bis 500 ccm Hubraum bis zu 150 km/h, teilweise auch mit ABS (z.B. Piaggio).
Und da sie im Straßenbild nicht zu häufig sind, gucken die meisten Leute noch hinterher.

Mehr Hubraum geben die Komfort-Roller der Reihe Burgman von Suzuki (mit Motoren zwischen 125 und 638 ccm Hubraum und ggf. sogar zwei Zylindern).

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Das Patentrezept hierfür gibt es leider nicht. Wichtig ist, dass Du Dir eines bewusst bist: Sowohl Deine Mutter als auch Deine Schwester sind eigenständige Personen. Es ist schwierig für Dich, wenn sich beide Dir nahestehenden Personen in einem Konflikt befinden.

Hast Du den Eindruck, dass Deine Schwester grundlos motzt oder basiert das Motzen auf nachvollziehbaren Auslösern (also, dass Kritik zwar begründet ist, die Art der Kritik (Motzen) allerdings ausufert)?

Kann die Aggressivität Deiner Schwester darauf zurückzuführen sein, dass sie sich ohnmächtig oder überfordert fühlt, die Situation zu verbessern?

Und andersherum, denkst Du, Deine Mutter ist deprimiert, weil das Motzen Deiner Schwester einen für sie nachvollziehbaren Auslöser hat? Oder vielleicht, weil sie keinen nachvollziehbaren Grund für die Motzerei findet?

Befindet sich Deine Schwester vielleicht in der Pubertät, was auch ein Grund für starke emotionale Schwankungen sein kann?

Du siehst, es gibt viele Fragen ... nicht zuletzt auch die nach Deinem Vater (wie jemand schon fragte).

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Kontroverse Fragestellung bei Wettbewerbsaufgabe

Hallo Leute,

Ich wollt euch mal fragen, da ich demnächst mit meiner Schulklasse an so einem Wettbewerb teilnehme, Pangea-Wettbewerb heißt das, was ihr von einer Aufgabe haltet. Wir haben zur Vorbereitung die Aufgaben vom Vorjahr bekommen und sollten diese bearbeiten, es handelt sich um Multiple-Choice-Fragen mit 5 Antwortmöglichkeiten, an sich kein Problem, da eigentlich alles so im großen und ganzen selbsterklärend war, die schwierigkeit lag meist in den verfremdeten Aufgabestellungen und den irreführenden Zeichnungen.

Jedenfalls gab es so eine Aufgabenstellung, mit der konnte ich mich so gar nicht anfreunden:

Es gibt auf einer Parkanlage fünf Parkplätze. Wieviele Möglichkeiten gibt es, ein Auto zu parken?

a) 1 b) 4 c) 5 d) 10 e) 120

Also ehrlich gesagt finde ich, dass das eine Frechheit ist, so eine Frage bei einem offiziellen Wettbewerb zu stellen! Da kann man ja wild reininterpretiern ... Von wegen ja, 1 ist richtig, da man ja das Auto nur parken kann und mehr nicht, oder 5 ist richtig, ganz klar, 5 Parkplätze 5 Möglichkeiten, oder was weis ich, es sind doch nur 4 weil der eine ein Behindertenparkplatz ist! Oder der Fuchs der die Frage gestellt hat wollte darauf hinaus, dass man vorwärts und rückwärts parken kann? Oder es ist im übertragenen Sinn 120 richtig, da man nicht gezwungen ist, sich an die Vorschriften zu halten und das Auto quer über 2 Parkplätze parken oder auf den Kopf stellen und dann anzünden kann.

Was meint ihr?

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Die Aufgabe/Frage soll nicht dazu verleiten, irgendwelche Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Demnach ist der vorbildliche Bürger das Musterbeispiel, der sich an die Einparkregeln hält. D.h. er kann sowohl vorwärts als auch rückwärts einparken. Und wird als soziales Vorbild auch natürlich so parken, dass er keinen anderen blockiert ;-)

Von Einschränkungen ist in der Aufgabe/Frage keine Rede, also Behindertenparkplatz? Oder etwa ein Schild an der Hauswand, dass man nur vorwärts einparken soll? (Gibt's tatsächlich). Oder dass einige der Parkplätze nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden dürfen? Oder dass einer der Parkplätze einer Arztpraxis vorbehalten ist?

Also, da in der Aufgabe/Frage keine Einschränkungen genannt sind, bleibt nur d) übrig.

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Ich würde sagen, bei der zweiten Begegnung. Wenn es Anzeichen einer bereitwilligen Umarmung zur Begrüßung gibt, dann war ihm die erste mit Sicherheit nicht unangenehm. Wenn er bei der zweiten Begegnung Dir die Hand so entgegenstreckt, dass eine Umarmung etwas umständlich wird, dann war die erste Umarmung vielleicht noch zu schnell für ihn.

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Bose SoundLink Mini Bluetooth Speaker: http://www.amazon.de/Bose-SoundLink-Mini-Bluetooth-Speaker/dp/B00D42A8J4

Oder das nächste Modell (etwas größer aber nicht wesentlich besser im Klang): Bose SoundLink Bluetooth Mobile Speaker II

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Hängt von der Auflösung (Bildqualität) ab, so ca. 1 GB dürfte da schon drin sein.

Bei WLAN, welches über einen Router an den DSL Festnetzanschluß geht, sollte das kein Problem sein. Das sollte die jeweilige Flatrate schon beinhalten.

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"mit einer älteren Frau klar zu kommen" - ich glaube, die Basis, auf der diese Formulierung beruht, ist nicht unbedingt das, was Frauen überhaupt an einer Beziehung schätzen. Kann es sein, dass diese Art von Sichtweise eher daran schuld ist, dass es meistens schief lief?

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Wenn Du nicht weißt, wie der Stick heißt, weißt Du wenigstens, wo der her ist? Dann kann man vielleicht die gängigsten Treiber für die Installation versuchen.

Hilfreich wäre auch ein Bild von dem Stick, vielleicht erkennt den einer und kann sagen wie der heißt oder welchen Treiber er braucht.

Eine Möglichkeit wäre auch, den Stick an den Rechner zu stöpseln und die Hardwareerkennung laufen zu lassen. Der erkennt dann zwar nicht den Stick als solches, aber im Gerätemanager lassen sich vielleicht noch zusätzliche Informationen auslesen (bei dem Symbol mit gelbem Zeichen, welches für unbekannte Geräte steht).

siehe z.B. http://www.paules-pc-forum.de/infothek/artikel/hardware/mainboard/unbekannt/gm01.jpg

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Allein die Frequenz sagt nichts zur Schädlichkeit aus, maßgebliche Angabe ist der Schalldruckpegel (die Schmerzschwelle liegt bei ca. 130 dB).

Steht übrigens auf Wikipedia:

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Auditive_Wahrnehmung
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Du brauchst: Einen PC mit CD-Brenner (oder auch DVD-Brenner oder BluRay-Brenner), Soundkarte (wenn nicht schon on Board), Mikrofon.

Zunächst nimmst Du das Gesprochene auf, am einfachsten mit dem Windows Soundrekorder bzw. Audiorekorder. Dies speicherst Du in eine Datei (meist .wav). Dann startest Du das Brennprogramm (welches meist mit installiert wurde, wenn ein CD-Brenner (etc.) eingebaut ist) und wählst darin „Audio-CD brennen“ oder „Audio CD erstellen“ oder so ähnlich. Dort gibst Du dann die zuvor erzeugte .wav-Datei an, die auf die CD soll.

Die meisten Brennprogramme (Cyberlink, Roxio, etc.) wandeln dann die Dateien automatisch in ein Audio-CD Format um.

Wenn Du bei einem Handy etwas aufzeichnest, wird dies meist eine .mp3-Datei sein. Diese kannst Du an den PC „senden“, wenn das Handy an diesem angeschlossen ist (USB-Kabel). Auf dem PC startest Du dann das Brennprogramm ... (s.o.)

Detaillierter kann man Dir dann helfen, wenn Du sagst, was Du schon hast und was Du einsetzt.

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Neben der vorigen Antwort (Reiseveranstalter fragen) finde ich ergänzend http://www.flightradar24.com ganz interessant. Da kannst Du Deine geplante Flugnummer (sofern der Flug regelmäßig geht) live auf dem Bildschirm verfolgen.

Im Suchfeld kannst Du die Flugnummer eingeben, und aus den Ergebnissen wählen.

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Das mag teuer erscheinen, aber vielleicht ist damit auch ein Recht auf Verfielfältigung abgegolten. Es ist nämlich nicht zu vergessen, dass der Fotograf der Urheber des Bildes ist und eine Verfielfältigung von seiner Zustimmung abhängig ist.

Zur Vertiefung ein Artikel dazu aus der Süddeutschen Zeitung:

  • http://www.sueddeutsche.de/karriere/bewerbungsfoto-vom-fotografen-wer-hat-das-recht-am-bild-1.565503

Demnach sollte ein Ausdrucken abgedeckt sein.

Erkundige Dich beim Fotografen und lasse Dir seine Aussagen anhand seiner AGB auch zeigen. Ggf. kannst Du auch verhandeln, dass mit der Bezahlung auch eine Weiterverwendung der digitalen Fassung des Bildes in anderen Medien (Job-Portale, XING, Facebook, Deiner eigenen Webseite, etc.) erlaubt ist.

Tja, in Deutschland ist da alles geregelt und im Zweifelsfall sorgt der Gesetzgeber immer dafür, dass seine Juristen nicht arbeitslos werden ;-)

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Dein Körper fängt wohl an, sich selbst zu verdauen ... :-o

Wenn nichts im Darm ist, scheuern irgendwann die Darmwände aneinander auf der Suche nach dringenden Nährstoffen und Energie. Wenn dann noch unverdünnte Magensäure kommt ... :-(

Immer etwas trinken und regelmäßig dafür sorgen, dass der Darm beschäftigt ist (Joghurt, Gemüse, zartes Fleisch, etc.).

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