Wenn es sich um ein beheiztes Bad handelt, wie es ja bei privaten Wohnhäusern in der Regel der Fall ist, gilt: Eine Feuchtraum-Lampe ist nicht vorgeschrieben, sofern die Leuchte genügend Sicherheitsabstand zur Dusche / Duschbrause hat. D.h. es darf eine ganz gewöhnliche Lampe (Deckenleuchte oder Wandleuchte) eingesetzt werden. Ein feuchter Beschlag trocknet ja in der Regel schnell, das reicht noch lange nicht für einen Kurzschluss aus. Man sollte trotzdem darauf achten, dass die Leuchte einigermaßen gegen Korrosion geschützt ist, z.B. aus Aludruckguss, Messing oder Kunststoff oder oberflächenbehandeltem Blech. Natürlich fühlt man sich sicherer, wenn die Lampen im Bad auch komplett für Nässe geeignet sind. Solche Lampen haben dann eine Schutzart IP44 (spritzwassergeschützt). Bei http://www.lampenwelt.de gibt es unter Wohnraumleuchten --> Deckenleuchten und Wandleuchten jeweils eine extra Kategorie mit Badleuchten, da sind viele spritzwassergeschützte Lampen dabei.

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