Ja, ich habe das Ticket schon öfter gekauft.

Darauf stehen auch die Verkehrsverbände die Du damit nutzen kannst..

Zitat:

"Das Ticket ist gültig montags bis freitags von 9.00 bis 3.00 Uhr des Folgetages und auch Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 0.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetags in den Nahverkehrszügen der DB (RE, RB und S-Bahn) und in weiteren Bahnen (EVB, eurobahn, metronom, NordWestBahn, arriva, cantus und WestfalenBahn) in der 2. Klasse."

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Erstmal um auf deine Situation einzugehen:

Ein Bankberater hat mir einmal gesagt das in gewissen abständen die Mitteilung kommt was die Angestellten (und das sind keine Berater) zu verkaufen haben. Ob es passt oder nicht! Habe das übrigens auch schon selber erlebt.

Dann Grundsätzlich:

Unter Maklern, Mehrfachagenten und Versicherungsvermittlern ist das eine pure Glaubensfrage.

Jeder wird es Dir hervorragend anhand seiner Zahlen vorrechnen können warum gerade sein Angebot das MUSS ist.

Ich persönlich habe mich für eine fondgebundene Rentenpolice mit Höchststandsgarantie entschlossen.

Darüber kann ich dir gerne mal Infos zukommen lassen da hier nicht nur das eingezahlte Kapital garantiert wird, sondern auch der Höchststand des DWS Fonds.

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Wenn Du noch am studieren bist und am Ort der Universität wohnst, dann gibt es bei unserer Gesellschaft einen Tarif der greifen würde.

Ansonsten klares NEIN.

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1) Schäden an Türen der Wohnung wären wirklich Sache der privaten Haftpflichtversicherunf (wenn diese Mietsachschäden enthällt) Ist die allerwichtigste Versicherung)

2) Hausratversicherung versichert deinen Hausrat der ja mit Dir umzieht. Deshalb bleibt Sie bestehen. Melde den Umzug deiner Versicherung bitte vorab! Dann ist der Hausrat für einen gewissen Zeitraum in beiden Wohnungen versichert und i.d.R. auf Umzugsfahrten gegen Feuerschäden abgesichert.

3)In der neuen Stadt / Wohnung gelten vielleicht andere Risikoklassen. Lass dich beraten ob aber sogar ein neuerer Tarif nicht sogar günstiger ist. (Bei gleicher Leistung) Gibt es öfters. Habe aber die Erfahrung gemacht das aus der Meinung herraus das die Versicherung einen ärgern will und deshalb bei jeden Besuch des Aussendienstmitarbeiters alles teurer wird. Aber jeder Änderung mit Beitragserhöhung musst Du zustimmen.

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Die Hausratversicherung ist eine Versicherung mit gebündelten Verfahren:

Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einen Einbruch oder Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Desweiteren kannst Du die erweiterten Elementarschäden abdecken.

Was ist in diesen Fall passiert:

Durch einen Sturm wurde das Fenster zerstört. (Sturmschaden) Dadurch und nur dadurch ist der Regen in die Wohnung eingedrungen!

Der Schaden ist dadurch abgedeckt.

Hagelschäden sind nur deshalb gesondert aufgeführt, weil ein Hagelschauer eine Scheibe auch unterhalb der besagten Windstärke 8 zerstören kann.

Wichtig ist das Du deine Versicherungsbedingungen überprüfst.

Viele alte Versicherungsbedingungen stellen dich schlechter da auch wenn einige selbsternannte Verbraucherschützer das gegenteil behaupten.

ANMERKUNG:

Schmelzwasser von Schnee auf dem Dach zählt zu den erweiterten Elementarschäden!

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Ja!

Wir hatten letztes Jahr im Dezember einen Wasserrohrbruch in einer Zwischenwand. Unserer Schaden an Teppich und Schränken betrug nur 250 EURO. Das wäre ja noch zu verkraften gewesen.

Leider mussten durch den Schaden die Heizung und der Strom während der kalten Tage abgeschaltet werden.

Wir mussten also für 26 Tage ausquatiert werden. Gut, in der Zeit haben wir zwar keine Miete bezahlt aber die Rechnung für das Ferienhaus (4 Personen) war höher. Diese Rechnung in Höhe von 1300 EURO hat unsere Hausratversicherung anstandlosbezahlt. 2 Tage nachdem ich die Rechnung per Email an die Schadenabteilung geschickt hatte war das Geld schon auf dem Konto des Inhabers.

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Nein, es ist aber eine vernünftige Alternative wenn man aufgrund seines Berufes oder seines Gesundheitszustandes in keine BU Versicherung aufgenommen wird.

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Du musst da wirklich bei deiner Versicherung nachfragen. Bei uns ist das in der privaten Haftpflicht mitversichert:

" Mitversichert ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht

a) als Reiter bei Benutzung fremder Pferde oder Ponys zu privaten Zwecken, hierbei auch bei Inanspruchnahme als Tierhüter;

b) aus dem Hüten fremder Hunde, soweit dies gefälligkeitshalber und nur gelegentlich erfolgt. Nicht versichert ist das Hüten von Hunden,

(1) deren Halter oder Eigentümer mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt und/oder zu den durch diesen Vertrag mitversicherten Personen gehört;

(2) die für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 4 Wochen in Besitz oder Gewahrsam genommen sind. Kein Versicherungsschutz besteht als Hüter von Hunden, die aufgrund ihrer Rassenmerkmale als besonders gefährlich gelten (sog. Kampfhunde). Es handelt sich dabei um die unter IV, A, Ziffer 2 (Hundehalter-Haftpflichtversicherung) aufgelisteten Hunderassen.

Eine bestehende Pferdehalter- bzw. Hundehalter-Haftpflichtversicherung geht diesem Vertrag vor.

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer. "

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Ich habe persönlich gute Erfahrung mit http://www.16483.bon-kredit.de/ gemacht.

Hier werden zwar auch Darlehen bei schlechter Schufa angeboten jedoch legen die Berater wert darauf das es nicht zu einen Himmelfahrtskommando wird wenn man einen Kredit aufnimmt.

Von Vorteil finde ich auch das man den Antrag ausdrucken kann und diesen auch per Post weiterschicken kann.

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Auf der Internetseite der gesetzlichen Unfallversicherung steht folgendes:

Wegeunfall Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden.

Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden:

um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen

bei Fahrgemeinschaften

bei Umleitungen

weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann

http://www.dguv.de/inhalt/leistungen/versschutz/wegeunfall/index.jsp

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Wenn Du einen Kreditanbieter suchst der auf die Schufa verzichtet dann schu doch bei http://www.16483.bon-kredit.de/ nach.

Dort hat man gute Chancen, Wunder gibt es aber bei seriösen Partnern auch nicht.

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Ich habe bisher gutes über http://www.16483.bon-kredit.de/ gehört. Dort gibt es auch Hypothekendarlehen. Die Abwicklung ist dort sehr schnell und relativ unbürokratisch.

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Wegeunfall Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden:

um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen

bei Fahrgemeinschaften

bei Umleitungen

weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann

Quelle:www.dguv.de

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Bevor hier weiter spekuliert wird, hier der Link zum Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zum Thema Ehremamt: http://www.dguv.de/inhalt/ihrPartner/ehrenamt/index.jsp

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Eine plötzlich von außen auftretende Gewalteinwirkung auf den Körper kann zu einen dauerhaften Schaden führen. Anhand der vereinbarten Gliedertaxe wird dann der verbleibende Schaden ermittelt und geleistet. Verstirbt der veletzte innerhalb eines Jahres erhält der Bezugsberechtigte eine Todesfallleistung sofern diese vereinbart ist.

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