Rein rechtlich ist es eigentlich nicht richtig, dass Fremde einfach in das Haus hinein dürfen, ohne einen triftigen Grund zu haben (Besuch eines Bekannten oder Familienangehörige). 

Das dieses meistens nicht beachtet wird und tatsächlich nicht nur bei Ihnen das Problem ist, wird sich diese Angelegenheit  wohl nicht so einfach aus der Welt schaffen.

Nehmen Sie doch Kontakt mit Ihrem Vermieter auf und sprechen Sie mit ihm das Problem an; dieser könnte veranlassen, dass das Schnappschloss deaktiviert bleibt, so dass niemand mehr auf den Gedanken kommt, es so nutzbringend zu aktivieren.

Ob die Versicherung dafür aufkommt, kann Ihnen Ihre Versicherung selbst erklären. Setzen Sie sich doch einfach mal mit Ihrer Versicherung in Verbindung.

Viele liebe Grüße

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Um aus der Kirche austreten zu können, musst Du zu Deinem für Dich zuständigen Amtsgericht, in der Stadt, wo Du Deine Meldeadresse hast.

Dorthin nimmst Du Deinen Personalausweis mit.

Noch am selben Tag - bis Mitternacht - bist Du keiner Kirche mehr angehörig.

Viele Grüße an Dich.

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Am besten kostenfrei beim Arbeitsamt als Arbeitgeber. 

Damit hat man die bessere Auswahl und kann als Arbeitgeber wunderbar mit dem Arbeitsamt kooperieren.

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Auch "Privat-Rezepte" können nur einmal eingelöst werden.

In der Apotheke wird das Rezept im Anschluss nach der Ausgabe der Medikamente mit einem Stempel entwertet.

Somit ist also eine erneute Einlösung mit dem "selben" Rezept nicht mehr möglich.

Zudem wird einem das Rezept wieder mitgegeben, weil privat Versicherte es noch mit der Privat-Versicherung abrechnen. 

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Das käme auf Ihre Befindlichkeit an.

Je nach Mensch ist das Schmerzempfinden anders zuzuordnen.

Sind Sie ein sensibler Mensch, dürfen Sie davon ausgehen, dass dementsprechend auch das Schmerzempfinden stärker ausgeprägt ist, als bei einem Menschen, der nicht so sensibel erscheint..

Ich kann nur von eigenen Erfahrungen sprechen und kann mich nicht beschweren, weil ich keine Schmerzen verspürt habe.

Bei einer solchen Behandlung erhalten Sie sowieso eine örtliche Betäubung.

Dann spüren Sie auch keine Schmerzen.

Alles Liebe und gute Besserung.

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Ja; das ist definitiv möglich.

Jedoch ist es nicht leicht ohne einen Rechtsbeistand etwas zu erreichen; teuer ist diese Angelegenheit zudem.

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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Sie müssen sich keine Sorgen machen, weil Ihre Tochter weitergegeben hat, das ihr ehemaliger Freund ein suspendierter Polizist sei.

Da diese Angelegenheit rein gar nichts mit Rufmord zutun hat, muss Ihre Tochter auch nicht mit einer Anzeige rechnen.

Würde  es der Richtigkeit entsprechen, dass dieser Mann einmal den Beruf des Polizisten ausgeführt hat, wäre daran doch nichts Negatives zu erkennen; auch nicht als ein susp. Polizist.

Deswegen finde ich die Aktion von diesem Mann schon mehr als dubios.

Also; machen Sie sich keine Sorgen und lassen Sie es auf sich beruhen.

Sollte dennoch eine Anzeige bei Ihrer Tochter Eingang finden, wird es mit Hilfe eines Rechtsbeistandes positiv ausgehen, weil die Anzeige vorweg schon eingestellt wird.

Alles erdenklich Gute und alles Liebe

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Einmal in der Woche ein rohes Ei mit ins Futter geben;  oder so zureichen.

Dann kommt mit der Zeit Glanz ins Fell.

Liebe Grüße

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An dieser Stelle darf ich Ihnen empfehlen sich an die Verbraucherzentrale in Ihrer Stadt zu wenden. Dort erhalten Sie auf all Ihre individuellen Fragen eine kompetente Antwort.

Dort ist man wirtschaftlich orientiert und deswegen auch eine wunderbare Anlaufquelle für Ihr Themengebiet.

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An dieser Stelle darf ich Ihnen empfehlen sich an die Verbraucherzentrale in Ihrer Stadt zu wenden. Dort erhalten Sie auf all Ihre individuellen Fragen eine kompetente Antwort.

Dort ist man wirtschaftlich orientiert und deswegen auch eine wunderbare Anlaufquelle für Ihr Themengebiet.

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Dort ist man auch wirtschaftlich orientiert und deswegen auch eine wunderbare Anlaufquelle für Ihr Themengebiet.

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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Dort ist man auch wirtschaftlich orientiert und deswegen auch eine wunderbare Anlaufquelle für Ihr Themengebiet.

Viele Grüße und einen schönen Tag.
Viele

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An dieser Stelle darf ich Ihnen empfehlen sich an die Verbraucherzentrale in Ihrer Stadt zu wenden. Dort erhalten Sie auf all Ihre individuellen Fragen eine kompetente Antwort.

Dort ist man auch wirtschaftlich orientiert und deswegen auch eine wunderbare Anlaufquelle für Ihr Themengebiet.

Alles Gute für Sie und gutes Gelingen für Ihre Selbstständigkeit.

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Sieh mal hier bei Wikipedia nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Schwaben

Viele Grüße an Dich und einen schönen Tag dazu.

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Zuerst einmal müssen Sie nicht zahlen, bis diese Angelegenheit geklärt ist.

Natürlich sind Sie in der sogenannten Beweispflicht und müssen sich dahingehend als kooperativ erweisen, bevor Ihnen Nachteile entstehen.

Falls Sie jedoch nicht alleine mit diesem Sachverhalt zurechtkommen, würde ich an Ihrer Stelle einen Rechtsbeistand zur Hilfe nehmen.

Warten Sie bitte nicht so lange; werden Sie aktiv.

Viel Glück bei Ihrer Aufklärung und positiven Lösung. 

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Versuchen Sie es bitte direkt über Ihre Krankenkasse und/oder Hausarzt, wo alles an gesundheitsspezifischen Daten von Ihnen zusammengefügt sind.

Damit sollten Sie Erfolg haben.

Ich spreche von eigener Erfahrung.

Viele liebe Grüße

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MUSTER: Ich bestätige Ihnen hiermit, dass mein Sohn zurzeit über keinerlei Einkommen verfügt oder welches erhält.

Kurz; aber alles damit zum Ausdruck gebracht, was als Information zugereicht werden muss.

Viele Grüße an Dich.

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