Wirklich jede der hier angegebenen antworten ist falsch. Das Jugendschutzgesetz schreibt keine Zeiten vor an denen du dich draußen aufhalten darfst. Lediglich Orte an denen du dich zu bestimmten Zeiten aufhalten darfst oder nicht. (Disco, Bar usw). Auch der Alkohol ist kein Problem. Erst ab 1,6 Promille begehst du als Radfahrer eine Straftat. Dieser erhebliche Wert ist nach ein bisschen Sekt niemals erreicht. Eine, 0,5 Promille Grenze die für Auto fahren gilt, gibt es nicht. Lediglich wenn du Ausfallerscheinungen hast. Also z. B. mit weniger als 1,6 Promille unterwegs bist und zb lallst, kurzen schneidest, taumelst usw. Alles kein Problem. Pass einfach auf dich auf und alles wird gut.
Die Polizei kommt und kratzt die Plakette deines Autos ab (sollte es sich um einen Pkw handeln) somit darfst du es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen. Betriebserlaubnis erlischt usw.
Ne Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen erlöschen der Betriebserlaubnis (ist nicht allzu teuer, musst mal im Tatbestandskatalog nachlesen). Außerdem Untersagung der weiterfahrt + Mängelanzeige mit einer Frist von 14 Tagen bei technischen Mängeln um diese zu beheben. Straftaten, wie andere hier behaupten begehst du erstmal keine.
Nein, Polizeibeamte sind gesetzlich dazu verpflichtet ihr Privatleben zu beenden. Für gewöhnlich begeben sie sich nach dem Dienst in eine dunkle Kammer, schließen ihre Körper an eine Zentrale Aufladestelle an um Energie zu tanken und befinden sich bis zum nächsten Dienst im Ruhemodus. Was wäre das für eine Anarchie wenn Polizisten machen könnten was sie wollen. Unvorstellbar.
Die Polizei darf in Deutschland schießen wenn: eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abgewendet werden soll, wenn eine Person an der Flucht gehindert werden soll die dringend verdächtig ist ein Verbrechen begangen zu haben und diese sich durch Flucht versucht der vorläufigen Festnahme oder der Identitätsfeststellung zu entziehen. Bei gleichen Voraussetzungen wenn ein Vergehen unter Mitführung einer Schusswaffe stattfindet. Oder um eine Person an einer unmittelbaren Begehung eines Verbrechens zu hindern. Schüsse die mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich wirken (Kopfschuss) sind Spezialkräften vorbehalten und nur wenn sie das einzige Mittel sind um eine gegenwärtige Lebensgefahr abzuwehren. Feinheiten wie Schüsse auf Schwangere, Kinder, Menschen in Mengen regeln alles die einzelnen Polizeigesetze der jeweiligen Länder.
Du bewirbst dich, wirst angenommen oder auch nicht, studierst oder machst die Ausbildung und wirst Polizeikommissar oder Polizeimeister. So der grobe Ablauf. Mal im Ernst. Ohne konkrete Fragen, keine konkreten Antworten.
Wie von vielen Menschen leider falsch angenommen ist der 'Hitlergruß' nicht verboten. Vielmehr ist der 'deutsche Gruß' verboten. Zweiteres ist der ausgestreckte rechte Arm. Verboten ist dieses Kennzeichen im Sinne des §86a StGB damit der Eindruck nicht erweckt wird, eine nationalsozialistische Organisation (§86 StGB) würde noch bestehen und erlaubt sein.
Bewirb dich, spiel von Anfang an mit offenen Karten wie du es auch hier tust und dir wird einer Einstellung (sollten alle weiteren Voraussetzungen gegeben sein) nichts im Wege stehen.
Bist du dir sicher, dass es 1,4 Promille waren? Absolute Fahruntüchtigkeit im Sinne des §316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) greift bei Radfahrern erst ab 1,6 Promille. Widerstand im Sinne des §113 StGB (Strafandrohung kannst du hier selbst Googlen) wäre in diesem Falle nicht gegeben, da du dich gegen eine Rechtswidrige Maßnahme der Polizei gewehrt hast. Dies wäre in diesem Falle die Blutprobenentnahme. Das darfst du tun. Selbst wenn du irrig annimmst, die Maßnahme sei gerechtfertigt. Der biss stellt eine einfache Körperverletzung gemäß §223 StGB dar. Strafbar bist du trotz Trunkenheit im Sinne des §323 a StGB - Vollrausch. Hol dir einen Anwalt und lass diesen Akteneinsicht beantragen. Falls du tatsächlich mal eine Verbeamtung anstrebst würde ich dir das tunlichst empfehlen. Bezüglich Speicherungen kannst du dich ja mal selbst durch einschlägige gesetzte des Bundeszentralregisters Blättern. Keine Lust jetzt zu suchen.
Da der Urin / Speicheltest auf freiwilliger Basis durchgeführt werden, kannst die ihn direkt verweigern. Aus der Verweigerung dürfen dir keine negativen Anlastungen in Form eines Verdachts gestrickt werden was viele fälschlicherweise behaupten. Diese ganzen 'auf der Linie laufen und Sekunden zählen' Tests sind ebenfalls freiwillig. Mit freundlichem auftreten und vernünftigen Begründungen wirst du so unversehrt aus der Kontrolle raus kommen. Bei begründetem Verdacht (Schlangenlinien gefahren, Marihuana oder Alkohol Geruch im Auto, Bong im Fußraum) wird eine Blutprobe durch den Richter angeordnet. Dieser kannst du dann nicht widersprechen.
Ich würde mich beschweren. Polizisten sind verpflichtet bei einem Unfall an dem sie beteiligt sind eine Streife einer ANDEREN Dienststelle herbeizurufen.
Bitten? Fristen? Es gibt doch keinem Arbeitsvertrag. Man kann sein Beamtenverhältnis ohne weiteres auflösen oder ruhen lassen. Beides möglich.
Wieso machst du denn den 'Hampelmann' wenn du zuvor die Urinprobe verweigerst? Bleib doch bei deinem Standpunkt wenn du nichts zu befürchten hast :)
Du möchtest dich also als Polizei bewerben? So so. Das bezweifle ich.
Strafbarkeit entfällt durch den Tatbestabdsirrtum gemäß §16 (1) StGB
Definitiv. So auch bei mir bereits geschehen. ;)
Nach der Ausbildung stehen dir die Wege soweit offen. Je nach freien Stellen gibt es die Möglichkeit auf verschiedene Bereiche. Schutzpolizei, Kripo, Sek, Mek, Wasserschutzpolizei, Diensthundeführer, Pilot, Motorrad, Reiterstaffel und und und.
Innerhalb der selben Einrichtung oder Behörde wäre das keine Versetzung sondern eine Umsetzung. Generell ist dies möglich. Solange die Voraussetzungen gegeben sind, du einen guten Draht zu deinem Dienstvorgesetzten hast und eine gute Bewertung der letzten Jahre. Alles ist möglich ;)
Zuerst einmal musst du erfolgreich die Ausbildung zum 'normalen' Polizeibeamten absolvieren. Danach erst, kannst du dich für die Verwendung in einer Spezialeinheit bewerben. Es ist schon nicht leicht bei der Polizei reinzukommen. (Wissenstest und Arzttest haben es in sich). Du musst ebenfalls alle deine behandelnden Ärzte der letzten 5 Jahre angeben und diese von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Wenn du etwas verschweigst und sich dies im Nachhinein rausstellt, hast du verloren. Um Sek Beamter zu werden erfordert es absolute Fitness und eine Lupenreine Krankenakte. Bereits eine Sehschwäche disqualifiziert zumindest für eine Spezialeinheit. Versuch erstmal die Ausbildung zum Polizisten zu meistern. Alles weitere ergibt sich dann sowieso im Nachhinein.
Du wirst zuerst normal zum Polizeimeister ausgebildet oder studierst und wirst Polizeikommissar. Nach erfolgreicher Ausbildung kannst du je nach Verwendung einen Lehrgang bei der Reiterstaffel machen.