Wirklich jede der hier angegebenen antworten ist falsch. Das Jugendschutzgesetz schreibt keine Zeiten vor an denen du dich draußen aufhalten darfst. Lediglich Orte an denen du dich zu bestimmten Zeiten aufhalten darfst oder nicht. (Disco, Bar usw). Auch der Alkohol ist kein Problem. Erst ab 1,6 Promille begehst du als Radfahrer eine Straftat. Dieser erhebliche Wert ist nach ein bisschen Sekt niemals erreicht. Eine, 0,5 Promille Grenze die für Auto fahren gilt, gibt es nicht. Lediglich wenn du Ausfallerscheinungen hast. Also z. B. mit weniger als 1,6 Promille unterwegs bist und zb lallst, kurzen schneidest, taumelst usw. Alles kein Problem. Pass einfach auf dich auf und alles wird gut.

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Die Polizei kommt und kratzt die Plakette deines Autos ab (sollte es sich um einen Pkw handeln) somit darfst du es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen. Betriebserlaubnis erlischt usw.

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Ne Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen erlöschen der Betriebserlaubnis (ist nicht allzu teuer, musst mal im Tatbestandskatalog nachlesen). Außerdem Untersagung der weiterfahrt + Mängelanzeige mit einer Frist von 14 Tagen bei technischen Mängeln um diese zu beheben. Straftaten, wie andere hier behaupten begehst du erstmal keine.

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Nein, Polizeibeamte sind gesetzlich dazu verpflichtet ihr Privatleben zu beenden. Für gewöhnlich begeben sie sich nach dem Dienst in eine dunkle Kammer, schließen ihre Körper an eine Zentrale Aufladestelle an um Energie zu tanken und befinden sich bis zum nächsten Dienst im Ruhemodus. Was wäre das für eine Anarchie wenn Polizisten machen könnten was sie wollen. Unvorstellbar.

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Die Polizei darf in Deutschland schießen wenn: eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abgewendet werden soll, wenn eine Person an der Flucht gehindert werden soll die dringend verdächtig ist ein Verbrechen begangen zu haben und diese sich durch Flucht versucht der vorläufigen Festnahme oder der Identitätsfeststellung zu entziehen. Bei gleichen Voraussetzungen wenn ein Vergehen unter Mitführung einer Schusswaffe stattfindet. Oder um eine Person an einer unmittelbaren Begehung eines Verbrechens zu hindern. Schüsse die mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich wirken (Kopfschuss) sind Spezialkräften vorbehalten und nur wenn sie das einzige Mittel sind um eine gegenwärtige Lebensgefahr abzuwehren. Feinheiten wie Schüsse auf Schwangere, Kinder, Menschen in Mengen regeln alles die einzelnen Polizeigesetze der jeweiligen Länder.

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Wie von vielen Menschen leider falsch angenommen ist der 'Hitlergruß' nicht verboten. Vielmehr ist der 'deutsche Gruß' verboten. Zweiteres ist der ausgestreckte rechte Arm. Verboten ist dieses Kennzeichen im Sinne des §86a StGB damit der Eindruck nicht erweckt wird, eine nationalsozialistische Organisation (§86 StGB) würde noch bestehen und erlaubt sein.

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Polizei Ausbildung trotz fallen gelassener Anzeige?

Momentane Situation:

Ich hatte vor eine Ausbildung als Polizist zu starten, jedoch hat mich jemand vor 3 Monaten Angezeigt und ich glaube das mir das einen Strich durch die Rechnung machen könnte. Ich hatte damals unwissentlich Verleumdung ausgeübt. Das war keine große Sache sondern eher nur Kinderkram.

Tat her gang:

Ich habe eine Große Whatsapp Gruppe in der es sich um Motorrad fahren dreht. Einer der Mitglieder hatte einen Gerichtstermin und wurde verurteilt da er eine Kinderporno Seite hatte, Brandstiftung Betrieb, Mord Drohung aussprach und In der Bahnverkehr eingriff. Darauf hin entfernte ich ihn aus der Gruppe und auf Grund vielen Nachfragen, erzählte ich allen weswegen ich ihn nicht mehr in der Gruppe haben wollte. Leider entsprach eine Aussage nicht ganz der Wahrheit. Es war nämlich keine Kinderporno Seite sondern eine Jugendporno Seite. Das sind natürlich Juristische Feinheiten die ich zu diesen Zeitpunkt nicht wissen konnte. Auf jeden Fall hielt der Betroffene es für nötig mich anzuzeigen. Die Anzeige wurde fallen gelassen.

Trotzdem mache ich mir deswegen sorgen das man meine Bewerbung aufgrund meiner "charakterlichen Eignung" verneinen könnte.

Auf der Seite Polzei-rlp.de steht folgendes:

"Eine Einstellung ist auch nicht möglich, solange ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen dich anhängig ist oder die Bewertung früherer Ermittlungs- und Strafverfahren deine charakterliche Eignung verneint. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn du bei einer Gesamtwürdigung deiner Persönlichkeit sowie der Tat und ihrer Umstände für den Polizeidienst als geeignet erscheinst."

Dieser Paragraf bereitet mir sorgen. Ist vielleicht ein Polizist unter uns oder generell jemand der sich damit auskennt und mir eine Antwort gibt?

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Bewirb dich, spiel von Anfang an mit offenen Karten wie du es auch hier tust und dir wird einer Einstellung (sollten alle weiteren Voraussetzungen gegeben sein) nichts im Wege stehen.

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Welche Strafe bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Trunkenheit am Fahrrad?

Hallo, ich (18), ohne jegliche Vorstrafen, werde angezeigt wegen Trunkenheit am Fahrrad (1,4 Promille) , Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung und Beamtenbeleidigung. Die Polizisten hielten mich nach einem Diskothekbesuch auf dem Nachhauseweg auf und ließen mich blasen, den Wert teilten sie mir nicht mit, nur dass sie mich aufs Revier mitnehmen wollen um einen Bluttest zu machen. Betrunken wie ich war, befand ich diese Situation als absurd und weigerte mich, mitzukommen. Sie zerrten mich zum Dienstwagen, ich wehrte mich ziemlich. Angeblich soll ich die Beamten ziemlich beleidigt haben, davon habe ich aber keine Erinnerung. Im Auto angekommen, wendet der hinten sitzende Polizist einen äußerst schmerzhaften Polizeigriff an, damit ich mich nicht bewegen kann. Dieser drückte mir die Luft ab und ich forderte ihn auf, mich loszulassen beziehungsweise den Griff zu lockern. Er verstärkte ihn eher noch, woraufhin ich ihn in den Finger beißen wollte. Er zog die Hand aber beinahe sofort weg, sodass ich ihn nicht richtig erwischt habe, dass weiß ich noch. Er hat auch keine Spuren, die Kollegen bestätigten dass. Auf dem Revier angekommen wehrte ich mich weiterhin, sodass sie mich nach dem Bluttest in die Arrestzelle "warfen", und mich zwangen mich auszuziehen. Hier führte ich mich auf wie ein kleines Mädchen, ließ mich dann aber irgendwann doch ausziehen bzw tat es selbst. Ich schäme mich abgrundtiefst meines Verhaltens. Ich kann es mir nicht erklären, es war als stecke eine fremde Person in mir. Einige Tage später entschuldigte ich mich auch telefonisch bei allen beteiligten Polizisten, und zwar nicht nur mit der Hoffnung, die Strafe zu mildern, sondern wirklich mit äußerster Reue. So, nun die Frage: Was kommt auf mich zu? Wie lange dauert es, bis ich was vom Staatsanwalt höre? Mildert der Umstand, dass ich betrunken war, die Lage? Wird beim Strafgeld der Verdienst von mir miteingerechnet (Ich habe derzeit kein Einkommen, da ich ein halbjährliches schulisches Praktikum absolviere)? In welcher Form wird es im Führungszeugnis aufgeführt und hindert es mich an einer späteren Verbeamtung? Gilt die versuchte Körperverletzung als gefährliche KV und muss ich sogar mit einer Haftstrafe rechnen? Wird mir der Führerschein entzogen? Ich danke Ihnen und hoffe auf Ihre Antwort, MFG Lara

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Bist du dir sicher, dass es 1,4 Promille waren? Absolute Fahruntüchtigkeit im Sinne des §316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) greift bei Radfahrern erst ab 1,6 Promille. Widerstand im Sinne des §113 StGB (Strafandrohung kannst du hier selbst Googlen) wäre in diesem Falle nicht gegeben, da du dich gegen eine Rechtswidrige Maßnahme der Polizei gewehrt hast. Dies wäre in diesem Falle die Blutprobenentnahme. Das darfst du tun. Selbst wenn du irrig annimmst, die Maßnahme sei gerechtfertigt. Der biss stellt eine einfache Körperverletzung gemäß §223 StGB dar. Strafbar bist du trotz Trunkenheit im Sinne des §323 a StGB - Vollrausch. Hol dir einen Anwalt und lass diesen Akteneinsicht beantragen. Falls du tatsächlich mal eine Verbeamtung anstrebst würde ich dir das tunlichst empfehlen. Bezüglich Speicherungen kannst du dich ja mal selbst durch einschlägige gesetzte des Bundeszentralregisters Blättern. Keine Lust jetzt zu suchen.

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Da der Urin / Speicheltest auf freiwilliger Basis durchgeführt werden, kannst die ihn direkt verweigern. Aus der Verweigerung dürfen dir keine negativen Anlastungen in Form eines Verdachts gestrickt werden was viele fälschlicherweise behaupten. Diese ganzen 'auf der Linie laufen und Sekunden zählen' Tests sind ebenfalls freiwillig. Mit freundlichem auftreten und vernünftigen Begründungen wirst du so unversehrt aus der Kontrolle raus kommen. Bei begründetem Verdacht (Schlangenlinien gefahren, Marihuana oder Alkohol Geruch im Auto, Bong im Fußraum) wird eine Blutprobe durch den Richter angeordnet. Dieser kannst du dann nicht widersprechen.

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Wieso machst du denn den 'Hampelmann' wenn du zuvor die Urinprobe verweigerst? Bleib doch bei deinem Standpunkt wenn du nichts zu befürchten hast :)

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Strafbarkeit entfällt durch den Tatbestabdsirrtum gemäß §16 (1) StGB

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Definitiv. So auch bei mir bereits geschehen. ;)

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Nach der Ausbildung stehen dir die Wege soweit offen. Je nach freien Stellen gibt es die Möglichkeit auf verschiedene Bereiche. Schutzpolizei, Kripo, Sek, Mek, Wasserschutzpolizei, Diensthundeführer, Pilot, Motorrad, Reiterstaffel und und und.

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Innerhalb der selben Einrichtung oder Behörde wäre das keine Versetzung sondern eine Umsetzung. Generell ist dies möglich. Solange die Voraussetzungen gegeben sind, du einen guten Draht zu deinem Dienstvorgesetzten hast und eine gute Bewertung der letzten Jahre. Alles ist möglich ;)

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Zuerst einmal musst du erfolgreich die Ausbildung zum 'normalen' Polizeibeamten absolvieren. Danach erst, kannst du dich für die Verwendung in einer Spezialeinheit bewerben. Es ist schon nicht leicht bei der Polizei reinzukommen. (Wissenstest und Arzttest haben es in sich). Du musst ebenfalls alle deine behandelnden Ärzte der letzten 5 Jahre angeben und diese von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Wenn du etwas verschweigst und sich dies im Nachhinein rausstellt, hast du verloren. Um Sek Beamter zu werden erfordert es absolute Fitness und eine Lupenreine Krankenakte. Bereits eine Sehschwäche disqualifiziert zumindest für eine Spezialeinheit. Versuch erstmal die Ausbildung zum Polizisten zu meistern. Alles weitere ergibt sich dann sowieso im Nachhinein.

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