Hallo GurkenEier69,

als erstes, willkommen im Club, bei mir sinds zum Glück keine 3 Jahre, allerdings aber ein Zeitraum, der ich für mich unangemessen und nicht ausreichend ist. Aber zurück zu dir. An deiner Art und Weise wie du schreibst, klingst du a.) recht hilflos und b.) etwas unterwürfig wenn ich das richtig deute. Du kannst nur dich alleine ändern und nicht dein gegenüber und genau da beginnt es. Wenn man etwas ändern will, sollte man zuerst immer bei sich anfangen. Ich war vor ein paar Wochen in einer ähnlichen verzweifelten Situtaion. Meine Herangehensweise sieht jetzt so aus:

Ich sorge mich wieder um mich, gehe ins Solarium, unternehme was "attraktives" mit den Kindern, lege mir alle zwei Tage ne Gesichtsmaske auf, kaufe mir schöne Klamotten (insbesondere tolle Unterwäsche!!!!) aber nicht zum imponieren, sondern mich für mich selbst attraktiv zu machen, so pusht man gut das Selbstbewusstsein. Und meiner innere Haltung zum mir, meiner Ehefrau und Sex und Kuscheln habe ich auch geändert.

Wer mit mir keinen Sex haben will, hat Pech gehabt, wer nicht mit mir kuscheln will, verpasst meine Wärme und ja, hat es letztendlich auch nicht verdient. Ich ziehe mich ebenfalls aus der Falle, Interesse, Bedrängung usw. bzgl. Sex und Nähe zu veranstalten, ich und du, wir haben es nicht nötig nach Sex u.a. zu "betteln", um dann abgelehnt zu werden, die selbe Macht haben wir auch und genau darum geht es bei mir, um Macht und Kontrolle die sich bei Paaren in verscheiden Phasen der Zeit verschiebt.


Pass gut auf dich auf und treffe eine Entscheidung für dich, nur für dich.


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Ausbildung zum Sozialtherapeut / Suchttherapeut abgelehnt

Liebe User,

vermutlich ist meine Anfrage hier eher zwecklos, aber vielleicht hat ja doch jemand einen Tipp!? Ich habe mich vor einigen Monaten mal um eine Ausbildung zum Suchttherapeuten in Berlin bemüht. Ich bin seit Jahren in der Suchthilfe tätig und wollte künftig mehr therapeutisch arbeiten. Sah auch erstmal alles ganz positiv aus...

Später erfuhr ich dann aber, dass ich vermutlich keine Anerkennung durch die Rentenversicherungsträger (maßgeblich Bund) erhalten würde, da ich Dipl.-Pädagoge (Uni) bin und nicht Soz.päd. (FH). Ich habe zwar die Fachrichtung Sozialpädagogik studiert und sitze seit 5 Jahren auf einer Soz.päd.-(FH)-Stelle und mache die gleiche Arbeit und bereite Klienten sogar auf Therapie vor, aber das hat alles nicht gereicht. Die Ausbildung sei nur für Ärzte, Dipl.Psych. und Sozialarbeiter/Sozialpäd. (FH) vorgesehen. Man hatte mir bei einem anderen Ausbildungsinstitut gesagt, ich könne eine Ausnahmeregelung beantragen. Diese ist allerdings regelrecht abgeschmettert worden und man hat mir über meine Vorgesetzten ausrichten lassen, ich müssen halt nochmal ein ganzen Studium an der FH ableisten, wenn ich diese Weiterbildung denn unbedingt machen wolle.

Ich fühle mich in diesem Fall wirklich ungerecht behandelt, insbesondere, da ich weiß, dass es in der Vergangenheit auch Ausnahmen für Dipl.Päd. (Uni) gegeben hat. Besonders unfair fand ich, dass die RV Nord zunächst ein Entgegenkommen signalisiert hatte, dieses aber zurückzog, nachdem RV Bund die angerufen oder angeschrieben haben muss, um zu verhindern, dass ich dort eine Ausnahme erhalte.

Bedauerlicherweise habe ich keine Berufsrechtsschutzvers., bin auch nicht Mitglied in der Gewerkschaft, sonst hätte ich anwaltlich etwas versucht. Aber vermutlich würde das auch nicht viel bringen. Man müsste die Studiengänge vergleichen, was ich allerdings auch nicht mehr reproduzieren kann nach dieser langen Zeit.

Hat jemand einen Tipp?

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Legt gegen die  Absage Widerspruch ein! 

Wendet Euch an den Berufsverband Sucht & Sozialarbeit! 

Lasst Eure Scheine aus dem Studium dem Studieninhalt aus der FH vergleichen. 

Eine Kollegin von mir hat so eine Anerkennung der DRV bekommen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind natürlich eindeutig definiert; aber es scheint auch Ausnahmen zu geben. 

Gewerkschaft alles schön gut, wenn aber ein bestimmter Prozentsatz der Belegschaft dort nicht organisiert ist, können die auch nichts machen. Rechtsbeistand schon, aber will man gegen den Kostenträger klagen?

Nur wer den Kopf in den Sand steckt, sieht die Ritzen in der Mauer nicht ;-)

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Diese Frage beantwortet dir das Buch von Hermann Hesse "Steppenwolf", da ist es heraus interpretiert worden.

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Wenn du weißt, dass du diese Attacken hast, solltest du auch wissen, dass aus psychischen Erkrankungen meist auch somatische Bekleiderscheinungen entstehen können. Gerade bei dem im ICD 10 festgelegten psychischen Erkrankungen beinhalten diese meist auch somatische Erscheinungen. Lass das, wenn du möchtest, beim Arzt untersuchen. Bitte nicht beim Allgemeinarzt, da diese meist voreilig auf Medikamente zurück greifen.

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BUNDESWEHR - Musterung - Hilfe

Servus liebe Community!

Habe vor knapp einem Monat die Bewerbungsformulare ausgefüllt und unterschrieben - 23 FWD Fallis Ich habe in den kommenden Tagen meine Musterung.

Wie bekannt beinhalten die ganzen Checks auch nen Drogen-Screening. So, nur was heißt das genau? Laut Google ist die Sache halt ne Kontrolle über längere Zeit dass man sich da keinen Mist in den Körper pumpt, zieht oder sonstiges, was Drogen betrifft. eigentlich sollte man sich dabei keinen Kopf bei machen, nur leider habe ich vor knapp nem halben Jahr - evtl auch länger her - durch starken Alkoholpegel (Ausnamesituation - kein dauertrinker etc - Gehirn noch in Intakt und hats nicht an Größe verloren denk ich 😜) ma an ner Tüte gezogen (gezogen = keinen kompletten Joint geraucht) - und hab nun Bedenken dass ich durch diese Vergangenheit(!) mir das da versaue. Nun denn, ist alles ne Ansichtssache was Marihuana Konsum angeht - Nur ist die Bundeswehr davon natürlich überhaupt nicht begeistert, was natürlich verständlich ist. Meinerseits habe ich mit dem Zeugs vorher und auch Heute nichts mit zutun gehabt - mit diesem damaligen Freundeskreis hab ich nichtsmehr mit zutun.

Letztendlich zu meiner aus dem Roman oben evtl schlussfolgenden Frage :

Wie sieht die Bundeswehr das? Wie schon erwähnt - einmal dran gezogen, damals bis Heute bereut - > nie wieder!

Noch zu erwähnen: Dem Psychologen kann ich die ganze Sache wohl gut erklären.

Und nochmals zu erwähnen 😝: Antworten wie *Haste dir selbst eingebrockt - selber schuld usw. Könnts euch sparen.. Ist mir bewusst wenns tatsächlich daran hakt! :-)

In der Hoffnung auf baldige Antworten: Vielen Dank nun schonmal für die Hilfe - selbstverständlich werde ich mich bei Antworten noch direkt bedanken!

Liebe Grüße aus dem schönem Niedersachsen!

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nach einem Zug bleibt nichts in den Haaren, wobei ich auch vermute, dass zunächst das Blut und der Urin getestet werden, dabei hat THC eine Halbwertszeit von maximal 3- 4 Tagen.

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Klar geht das, über ein Kurzzeitkennzeichen, das geht glaube ich maximal für 7 Tage oder 5; brauchst aber dazu eine Doppelkarte und Versicherung.

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Den Medienkonsum solltest du gemeinsam mit ihm kontrollieren (Regeln; Zeiten, etc.). Wenn grundlegend das Mobbing der Verursacher seiner Verhaltensweisen ist, könntest Du ihn in eine andere Schule schicken.

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Vielleicht mal fragen, warum er da nicht hin will???

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G-E-R-I-C-H-T...

Liebe Ratgeber! :)

Ich bin w 21 und werde gesetzlich betreut. Diese Betreuung habe ich nach "Überredung" zugestimmt, da ich keine Unterstützung meines Elternhauses habe oder erwarten kann. Nun nach 3 Jahren soll die gesetzliche Betreuung nach Möglichkeit eingestellt werden.

Bei mir ist zudem von §35a die Rede und habe eine Diagnose während meines Heimaufenthalts mit 4 Störungen zugewiesen bekommen, da damals meiner Mutter das Sorgerecht entzogen wurde und eine Vormundschaft ( bis zum 18. Lebensjahr ) vom Amtsgericht bestellt wurde, hatte ich keine Möglichkeiten mich gegen diese Schikanen zu wehren. Alles aufgrund von der damals eingeschätzten "sozialen Isolation", die Entwicklungsfortschritte hemmen könnten um diese Gefahr für das seelische Wohl abzuwenden, musste das Sorgerecht meiner Mutter entzogen werden und durch eine nicht ganz freundliche Vormundschaft ersetzt werden. Jedoch hat das Jugendamt durch die unzähligen Maßnahmen und Beurteilungen mir auch keine psychosoziale Sicherheit im Heim bieten können. Da die sich mit einer Diagnose die keine psychischen Störungen beinhaltet nicht zufrieden gegeben haben, bin ich zur nächsten und nächsten Psychologin geschickt worden. Das war eine kurze Einführung in die Vergangenheit, die eventuell helfen könnte den Fall besser zu verstehen oder darauf Ratschläge weiterzugeben.

Zum eigentlichen Thema: Das Betreuungsgericht möchte prüfen lassen , ob die bestehende Betreuung fortzuführen ist. Ich kann innerhalb 3 Wochen Stellung beziehen und ggf. einen Verfahrenspfleger bestellen, der meine Interessen vertritt. Wie gehe ich nun am besten vor? Soll ich der Richterin einen Brief schreiben und wenn ja was habe ich dann zu beachten? Und was genau macht ein Verfahrenspfleger und muss man den selbst bestellen oder wird der vom Gericht zugestellt? Habe davon keine/kaum Ahnung, besonders in der Vorgehensweise in diesem Falle.

Danke, Lg Dita80

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Kennst Du den §35a und was er erklärt? Der erklärt genau Deine Situation die Du beschreibst. Man hat immer die Möglichkeit den Betreuer zu wechseln. Der Verfahrenspfleger ist fast so ähnlich wie dein eigener Rechtsanwalt, der vom Gericht, auf Deine Anfrage hin, zugestellt wird.

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Sozialkompetenz hat nichts mit "sozialen Berufen" zu tun, dass sollten die Sozis hier eigentlich am Besten wissen...tzzz:

Soziale Kompetenz (englisch social skills), häufig auch Soft Skills genannt, ist die Gesamtheit individueller Einstellungen und Fähigkeiten, die dazu dienlich sind, eigene Handlungsziele mit den Einstellungen und Werten einer Gruppe zu verknüpfen und in diesem Sinne auch das Verhalten und die Einstellungen dieser Gruppe zu beeinflussen. Soziale Kompetenz umfasst eine Vielzahl von Fertigkeiten, die für die soziale Interaktion nützlich bzw. notwendig sind. Ein zuweilen mit ihr gleichgesetzter Teilaspekt der sozialen Kompetenz ist dabei die sogenannte soziale Intelligenz als „Fähigkeit, andere zu verstehen sowie sich ihnen gegenüber situationsangemessen und klug zu verhalten“

Also sind passende Berufe:

Bundeswehr Feuerwehr Polizei Bauberufe

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Hallo, als Mann meiner Frau kann ich Dir da gut zur Seite stehen. =)

Die Färbemittel, egal ob Bio, Konventionell oder vom Friseur haben alle chemische Inhaltsstoffe. Hier geht es vorallem um Bleichmittel und Toxine die über die Kopfhaut aufgenommen werden können. Diese gelangen in den Blutkreislauf und KÖNNEN schädllich sein. Meine Frau ist damals auf den Biokrempel umgestiegen, allerdings war das Ergebnis meist schlecht. Wenn Du Dir unsicher bist, so warte doch diese paar Wochen noch ab und lass Dir vom Kindsvater nen Friseurbesuch nach der Geburt spendieren. So lang hast Du ja nun nicht mehr.

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Wenn Du Vollzeit arbeitest wird es eher nichts, außer Du hast 3 Kinder und Ihr seid nicht verheiratet; und Du wohnst als Untermieter in seiner Wohnung. =) Was aber ne Möglichkeit wäre, dass sog. "Meisterbafög" kommt aber auf deine Fachrichtung an.

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Die neusten Test an der Universitätsklinik in Coburg/ in Verbindung mit neuen Test der Pharmalogie weisen es bis zu einem Jahr nach

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Sehr naiv darauf reinzufallen. Aber nun ist es passiert, und zum ermahnen bin ich nicht hier.

Geh zu Deiner Bank und fodere eine Rückbuchung, dazu brauchst Du den Überweisungsbeleg. AM BESTEN HEUTE NOCH

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Verweise ihn doch auf das Grungesetz und das Recht zur freien Meinungsäusserung. Wenn es anonym war, wie bekam er raus das du es warst?

Wenn Du nach Deinem "korrekten" Gefühl bewertet hast und nichts böses geschrieben hast, ist doch alles easy.

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da seid ihr aber noch mit 12 stunden gut bedient. ich würde das über den betriebsrat klären, vorallem wegen dem arbeitszeitenschutzgesetz.

und wenn das nichts bringt, eben nicht mitfahren...

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