Bei Energieversorgern im Bereich der Erneuerbaren Energien, bei Herstellern von Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, Windkraftanlagen und Vergleichbaren, bei Ver- und Entsorgern, bei Industrieunternehmen in der Umweltabteilung, in Ingenieur- und Sachverständigenbüros, als Berater und, und, und... www.svb-heimann.de

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Sachverständigen kommen lassen und Befall einstufen lassen. Ein guter Sachverständiger versucht grundsätzlich zwischen den Parteien zu vermitteln. Ein aussenstehender Sachkundiger kann in den meisten Fällen die gesamte Situation deeskalieren. www.svb-heimann.de

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Die Frage ist, in welche genaue Richtung das Gutachten geht. Ist es "nur" ein Schimmelpilzschaden mittler Größe, der einen Mangel darstellt, sagt die Fachliteratur, dass der Schaden mittelfristig behoben werden sollte. Mittelfristig ist jedoch zeitlich sehr dehnbar. Ensteht durch den Mangel aber ein Schaden, z.B. an der Mietsache in seiner Eigenschaft, ist der Schaden zu ersetzen. Hierzu sollte ein Rechtsanwalt oder juristisch versierter Sachverständige hinzugezogen werden. www.svb-heimann.de

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Liebe/r wastl2, die angegebenen Antworten sind nicht direkt falsch, aber alle unzureichend. Wenn man die Frage stellen würde, "wieviel Wasser fließt unter einer Brücke hindurch?", so könnte dies niemand beantworten. Es fehlen die Details! Es kommt bei der Lüftung einerseits darauf an, wieviel Volumen an Luft man auswechseln möchte. Dies bedeutet, dass es relevant ist, wieviel Quadratmeter die Wohnung hat, wie hoch die Raumhöhe ist und welchen Anteil eine Möbelierung hat. Andererseits ist der architektronische Aufbau der Wohnung, also, wie die Zimmer liegen, interessant. Ohne diese Informationen kann man, wenn man seriös eine Einzelfalllösung geben möchte, nicht antworten. www.svb-heimann.de

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Fristen sind nur eine bedingte Möglichkeit: Schimmelpilze sind rechtlich in drei Kategorien einzuteilen, wobei eine Kategorie unmittelbar, eine mittelfristig und eine vom Benutzer saniert, bzw. der Befall entfernt und behoben werden muß. Somit ist ein sofortiges Handeln in Form von Werksleistungen nur in der einen Kategorie zu fordern. www.svb-heimann.de

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Vor einer derartigen Kündigung muß nachgewiesen sein, daß die Wohnung auf Grund des Schimmelpilzbefalls unbewohnbar ist. Ohne Nachweis, welcher Gutachten inklusive Probeentnahmen, Messungen und Laboruntersuchungen beinhaltet, wird es kaum durchsetzbar sein. Der bessere Weg scheint mir grundsätzlich die Kooperation zwischen Mieter und Vermieter. www.svb-heimann.de

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Man kann in Form der "Foren-diagnose" nicht bestimmen, ob es drückende Feuchte (also außen seitlich), steigende Feuchte (also von unten) oder Sommerkondensat (abgesetzte Innenraumfeuchte) ist. Am Besten jemanden bestellen, der nicht gleichzeitig eine Sanierung verkauft; ein Fachberater, Gutachter oder Sachverständigen. Handlungsbedarf ist immer, wenn Feuchte in oder an Bauteilen entsteht, denn in der Regel werden die Bauteile angegriffen. www.svb-heimann.de

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Wenn man es ganz richtig machen möchte, läßt man den Fachmann sich vor Ort die Wohnung anschauen. Auf Grund Erfahrung und Berechnungsmethoden ist es möglich, genau zu bestimmen, wie und wielange genau diese Wohnung gelüften werden muß, bzw. darf, um den Anforderung des Wärme- und Feuchteschutzes zu genügen. www.svb-heimann.de

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Bevor man sich Gedanken über die Tapete oder den Anstrich macht, sollte definitiv geprüft werden, aus welchem Grund der Schimmel an dieser Stelle aufgetreten ist. Ich stimme den Aussagen bei, daß es sich wohl um einen Mangel des Bauwerks handelt. Sollte vom Schimmelexperten begutachtet werden. Die Wand könnte eine zu geringe Oberflächentemperatur aufweisen. Wenn man die Ursache nicht behebt, kommt der Pilz zwangsläufig immer wieder. www.svb-heimann.de

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Hier scheint den meißten der Unterschied zwischen FI-Schalter und LS-Schalter nicht bekannt zu sein. Der FI-Schalter bringt bei einem Blitzeinschlag überhaupt nichts! Der LS-Schalter leider auch nicht, da diese Sicherungseinrichtung nicht für einen Blitz ausgelegt sind. Nur Blitzschutzautomaten hätten unter Umständen geholfen. Zu 1: Ja, das kann passieren! Zu 2: Nein, weil er nur ein Summenstromwandler ist; also Messen und Abschalten bei Differenzen zwischen Stromeingang und Stromausgang! Zu 3: Jeder sollte bei dem bleiben, was er gelernt hat. Sowas überläßt man der Elektrofachkraft. www.svb-heimann.de

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Hallo Haesilein1951. Ich bin seit längerem im Bereich der Umwelttechnik als Sachverständiger tätig. Schimmelpilze gehören mit dazu und zur Zeit durchlaufe ich eine Zertifierung im Bereich Schimmel. Wenn das unter die Titulierung Experte fällt, dann darf ich da zustimmen. Jede Situation, in der ein Schimmelpilz auftritt ist anders; konkret gesagt heißt das, daß es keinen Generalgrund für das Auftreten gibt. Es muß immer detailiert auf den Einzelfall geprüft werden. Einen Sachverständigen würde ich in der Situation dazu ziehen und den Befall begutachten lassen. Ich vermeide hier wohl weislich den Begriff des Bausachverständigen, denn (meine persönliche Meinung) gibt es diesen nicht: der Baubereich hat über zwanzig Einzelgewerke und ich kann mir objektiv nicht vorstellen, daß ein einziger Sachverständiger alle Bereiche abdecken kann. Man muß bei der Auswahl darauf achten, ob die Expertise auch für den Bereich der Schäden an Gebäuden durch Schimmelpilze abgedeckt ist, sonst hat man einen "Fachmann" im Haus, der eine 0-8-15-Bewertung durchführt. www.svb-heimann.de

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Selbst wenn der Schimmelpilz abgetötet ist, setzt er noch Sporen frei. Die können sich an anderen Stellen festsetzen und kultivieren. Entsorgen ist ein Muß! Auf Grund der toxischen Wirkung von Schimmelpilzen auch der Katze zu liebe! www.svb-heimann.de

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Hallo zusammen! Ersteinmal: was ist ein "amtlich beglaubiger Gutachter"? Ich selbst bin Sachverständiger für Elektrotechnik und Umwelttechnik und dies als freier, bzw. verbandsgeprüfter Sachverständiger. Man unterscheidet zwischen öffentlich bestellt und vereidigt (öbuv), EU zertifiziert, verbandsangehörig oder frei. Zu den Stundensätzen läßt sich sagen, dass auch ein öbuv, wenn privat beauftragt wird, nicht mehr und nicht weniger Rechte hat und sein Gutachten die gleiche Gewichtung hat, wie das, eines freien. Bei einem sogenannten Privatgutachten kann jeder SV seine Stundensätze beliebig wählen. Anders ist es bei der Beauftragung durch das Gericht: hier kann er ausschließlich nach JustizVergütungs- und EntschädigungsGesetz (JVEG) abrechnen. Für meinen Bereich - also Elektrotechnik - wäre dies Honorargruppe 5 = 70€/h. Der Höchstsatz liegt in der Honorargruppe 10 bei 95€/h, also wesentlich unter den angegebenen 490€. Da gilt es definitiv zu prüfen. Wer noch Fragen hat: ich helfe gern info@svb-heimann.de

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