Nun ist es so, daß auch meine Schwägerin aus ihrer Wohnung auszieht. Auch diese hat nun Probleme mit ihrem Vermieter!
Wohnung ist 15 Jahre alt, wurde nie renoviert oder saniert. Sie hat die Wohnung vor 5 Jahren sehr unsauber übernommen und wieder hergerichtet.
Nun ist es so, daß Badarmaturen ziemlich abgenutzt sind und auch die Dusche. Bei der Dusche haben sich mit der Zeit Dichtungen gelöst und auch Rostflecken gebildet. Die Flecken kamen immer wieder und sind nun natürlich auch weiter vorhanden.
Jetzt möchte der Vermieter Ihr die Armaturen und die Dusche in Rechnung stellen.
Darf er das?
Ich hätte gesagt, nein. Denn eine Abnutzung in 15 Jahren lässt sich doch nicht vermeiden. Und Risse in den Armaturen sind sogar zum Teil unter der Oberfläche, also nicht spürbar. Meiner Schwägerin ist da auch nichts drauf gefallen oder ähnliches, daß sich dadurch Risse hätten bilden können.