ja leider.
das gb schreibt sogar vor das man erst ab 18 voll geschäftsmündig ist. bis zum 14 müsste eigentlich ein einkaufzettel mit orginal unterschrift beiligen, selbst wenn es sich um eine tüte bonbons handelt. ich finde das schwachsinnig, ausser bei alkohol und zigaretten.
es gab einmal vor etlichen tausend jahren einen mann namens andreas der an ein kreuz geschlagen wurde. ähnlich wie jesus, nur das dieses kreuz so stand wie das heutige andreas kreuz. dieses sollte als abschreckung dienen. und heute wird es wieder als warnung dargestellt. mehr kann ich dazu auch nicht sagen. lg
waum denn nicht!!! wenn dort alles frei ist. bekenne mich als mittäterin. bei uns zu hause gibt es schließlich auch nur ein wc.
hi. stelle für ein paar tage deine ernährung um. der verzicht von säften, alkohol und mehlhaltigen speisen könnte die heilung beschläunigen. wenn sich nichts tut suche bitte einen spezialisten auf.
lg