Sehr geehrter Fragesteller!
Das Finanzamt wird auf Grundlage Ihrer Angaben zu Ihren nichtselbständigen Einkünften, gezahlten Lohnsteuern, Sonderausgaben und voraussichtlichen Gewinnen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die zukünftigen vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen.
Nach jeder Jahresveranlagung oder auf Ihren Antrag hin erfolgt eine Neufestsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen.
Die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG schützt nicht vor der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Röß (Steuerberater)
Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)
Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.