Im Midi-Bereich 451-800 Euro sind die Sozialversicherungsbeträge niedrig. Bei Steuern kommt es natürlich darauf an, wie hoch der Vredienst von Person 2 ist.

Man bekommt aber einen höheren Freibetrag (2x AN-Pauschale), erhält sich Ansprüche in der EU-Versicherung, sorgt für Hinterbliebenenversicherung usw.  

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Du musst erstmal über 8652 Euro (dazu kommen noch
Arbeitnehmer-Pauschbetrag und ggfs Vorsorge-Pauschale)
im Jahr verdienen, um überhaupt in die Nähe von Steuern zu kommen, das schafft man im Normalfall nicht.

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Ich erlebe das im richtigen Leben auch immer wieder, dass sich Menschen Gedanken um Steuern machen, die absehbar keine oder kaum welche bezahlen müssen.

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Mehr als 450€ verdienen?

Hallo allerseits:)

Ich habe eine Frage zur Verdienstgrenze von Minijobs, bzw dazu, wie ich mehr als 450€ verdienen kann. :)

Ich bin mit dem Abi durch und warte auf einen Studienplatz, was voraussichtlich nächstes Jahr klappen wird. Hauptberuflich arbeite ich zur Zeit dementsprechend nicht. Ich jobbe jedoch an den Wochenenden in einem netten Café auf geringfügier Basis; meine Verdienstgrenze liegt bei ca 450€, je nachdem wie viele Schichten ich habe. Da ich unter der Woche aber frei habe und das Geld gut gebrauchen kann, würde ich natürlich gerne mehr arbeiten (in dem Café geht das nicht, das hat halt nur am Wochenende geöffnet..).

Ich weiß, dass ich nicht einfach zwei Minijobs machen kann, da ich dann ja zusammengerechnet regelmäßig mehr als 450€ verdiene (so viel verdiene ich ja jetzt im Café schon..). Aber wie kann ich denn mehr verdienen? Bzw was passiert wenn ich mehr verdiene? Muss ich dann Steuern zahlen oder mich irgendwie anders versichern oder wie? Ich habe gelesen, das geht wenn ich eine Hauptbeschäftigung habe und dann noch einen Minijob dazu. Aber ich möchte ja nun keine 38,5 Stunden Woche in einem "Hauptjob" arbeiten und dann zusätzlich noch an den Wochenenden im Café jobben.!? Ich dachte da eher an einen zweiten Café Job oder als Aushilfe in einem Klamotten Laden o.ä. ..

Ich bin im Internet nicht so ganz fündig geworden, bzw das meiste davon verstehe ich nicht wirklich. Mein jetziger Arbeitgeber zahlt natürlich wie gefordert den Mindestbeitrag in die Rentenversicherungskasse ein, und was Krankenkasse angeht bin ich familienversichert. Ich wohne noch zu Hause bei meiner Mutter. Die verdient nicht viel, daher zahlt das Jobcenter (Glaube ich? Oder irgendein anderes Amt? Familienkasse? Ich blicke da nicht ganz durch..) Teile unserer Krankenversicherung. Da ich Studienplatzbewerberin bin, haben wir auch nach wie vor Anspruch auf Kindergeld.

Könnt ihr mir weiterhelfen? Irgendein Tipp? :)

Vielen Dank im Voraus und sonnige Grüße! :)

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Du kannst mehr verdienen, indem du  dir einen sozialversicherungspflichtigen Job suchst. Ab 451 Euro bezahlst du dann ab 60 Euro für die Krankenversicherungsbeiträge, um überhaupt Steuern zu bezahlen, musst du erstmal über 8000 Ruro im Jahr verdienen (plus AN-Pauschbetrag Werbungs- und Fahrtkosten). Möglichkeit B: Zusätzliche freiberufliche Sachen Honorarkraftjobs oder Aufwandsentschädigungen.

Schau doch, ob du etwas tun kannst, was mit deinem angestrebten Studium zu tun hat und dich da weiterbringt, wozu willst du deine Zeit in einem Klamottenladen verplempern?

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Für japanische und koreanische Lebensmittel gibt es in der Nähe vom HBF Düsseldorf so einiges, mein thailänischer Nachbar empfiehlt Tain Kim Heng in Oberhausen.

In Essen-Huttrop gibt es eine ganze Reihe von arabischen bzw persischen Bäckereien und ein paar kleinere Lebensmittelgeschäfte.

In Dortmund findest du ein persisches Cafe/Konditorei, den italienischen Supermarkt Andronaco und den British Shop am Westenhellweg.

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Trinkgut ist einen Versuch wert,
In einem größeren Edeka habe ich ihn gesehen, da war er mir aber zu teuer.

Gekauft habe ich ihn dann in einem hervorrangend sortiertem Getränke- und Spirituosenladen im Ruhrgebiet für 11,50 €uro (0,7), die hatten auch die 1,0 Liter Flasche und eine specia-edition-Variiante.

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Die Nummer ist ja jetzt schon durch - aber es trifft ja auch andere. Beim Arbeitsministerium gibt es ein Bürgertelefon zu Arbeitsrechtsfragen:

030 221 911 004
montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr

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Ob ihr 4/4 oder 3/5 nehmt, spielt keine Rolle - ihr bezahlt in beiden Fällen für die Einkünfte eines Jahres abzüglich dessen, was schon bezahlt wurde.

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Niemals Steuerklasse 3/5 bei geplantem Nachwuchs, wenn die Person in Steuerklasse 5 Elternzeit nehmen wird - Lohnersatzleistungen richten sich nach dem Nettolohn, ihr schiesst euch damit selbst ins Knie.

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Falls ihr vorhabt, ein Kind zu bekommen, ist Lohnsteuerklasse 3/5 die ungünstigste Variante, weil das die Höhe von Lohnersatzleistungen
(Arbeitslosen-, Mutterschafts- oder Krankengeld) beeinflusst. Das heißt:

"Die Höhe der  Lohnersatzleistung hängt immer von den gezahlten Nettoarbeitslohn ab. Arbeitnehmer, die in Steuerklasse V veranlagt waren, erhalten bei gleichem Bruttoentgelt daher geringere Leistungen als diejenigen in Steuerklasse IV.

https://www.elterngeld.net/steuerklasse.html

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450 euro job: Steuern nachzahlen obwohl Jahresverdienst unter 5400 Euro?

Ich bin Studentin, bekomme kein Bafög und wohne noch Zuhause. Ich arbeite seit zwei Jahren in einer Eisdiele auf 450 Euro, verdient dort im Winter nur 50-100 Euro und Sommer bis 200 Euro. Das war mir letztes Jahr zu wenig sodass ich seit Mai 2015 noch zusätzlich in einem Solarium arbeite und doch im Sommer bis 250 Euro und km Winter 400 verdient habe. Insgesamt habe ich in dem Jahr 2015 4500 Euro verdient, nur bin ich leider in vier Monaten (im Herbst /Winter) über dir Grenze von 450 Euro gekommen ( 3mal circa 50 Euro mehr und 1mal nur 5 Euro mehr). Nun mein Problem : Meine Chefin aus der Eisdiele hat einen Brief von der Minijobzentrale bekommen, wo sie aufgefordert wird mich steuerpflichtig anzumelden und dass ich die Steuern in den letzten Monaten nachzahlen muss. Doch ist das gerechtfertigt? Ich habe meinen Jahresverdienst durch 12 gerechnet so dass ich 2015 gerade mal 355 Euro verdient habe. Meine Chefin möchte nur Einspruch eingelegen, doch womit kann ich rechnen? Ich meine, ich arbeite in Betrieben bei denen es nach Saison im Sommer in der Eisdiele und im Winter im Solarium mehr los ist. Nächste Frage : Das Solarium hat ja wahrscheinlich auch einen Brief bekommen, sich aber noch bei mir gemeldet. Soll ich mich dort melden und denen auch sagen dass sie Einspruch eingelegen sollen oder erstmal (wie meine Chefin aus der Eisdiele es mir geraten hat) abwarten. Habe dann nur Angst dass mich das Solarium steuerpflichtig anmeldet ohne mit mir zu sprechen. Kann das passieren oder muss erstmal Rücksprache mit mir gehalten werden ? Danke!

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Steuern sind nicht dein Problem, die bekommst du ja am Ende des Jahres sowieso zurück, weil du weit unter dem Jahresfreibetrag von 8652 Euro liegst.

Für die vier Monate, in denen du über 450 Euro verdient hast, egal ob nur 1 oder 50 mehr, wirst du sozial- bzw. krankenversicherungspflichtig. Widerspruch einlegen ist da sinnlos, das ist ja klar geregelt.

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Ja - jeder Monat zählt und du sicherst dir damit Pflichtbeitragszeiten.

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450€ Minijob ohne Arbeitsvertrag und Arbeitgeber nicht angemeldet Post vom Zoll, bitte um Hilfe?

Schönen guten Abend,

ich bitte um dringende Hilfe damit sich meine Laune an Weihnachten noch retten lässt. Also....

Vor knapp 1,5 Jahren habe ich neben meiner Ausbildung als Kellner im örtlichen Lokal gejobbt. Von März 2014 bis Anfang Mai 2014. 450 € Minijob war die mündliche Abmachung - bin aber nie wirklich dran gekommen. Es gab keinen Arbeitsvertrag. Zu Beginn der Tätigkeit wurde 9€/Stunde mündlich vereinbart und mein Ausweis wurde kopiert, laut des Chefs für die Anmeldung beim Amt. Bezahlt wurde ich immer bar. Habe keine Lohnabrechnung bekommen und habe auch nicht wirklich darüber nachgedacht, da ich auch nur Knapp 2 Monate, 1 mal die Woche also insgesamt ca. 6-7 mal gearbeitet habe.

Dann kam heute nach 1,5 Jahren die Post :( ________________________________________________

Heute habe ich Post vom Zollamt bekommen:

Sehr geehrter Herr XYZ,

im Rahmen einer Geschäftsunterlagenprüfung des Lokals XYZ wurde festgestellt, dass sie im og. Lokal beschäftigt gewesen sind.

Für die Prüfung ist es erforderlich Ihren Tatsächlichen Beschäftigungsumfang im Lokal zu erfahren. Um Ihnen eine Ladung zur Dienststelle zu ersparen gebe ich Ihnen hiermit die Möglichkeit sich schriftlich zum Sachverhalt äußern. Beantworten sie diesbezüglich bitte folgende Fragen:

1) In welchen Zeitraum waren sie im Lokal beschäftigt (Tag, Datum, Uhrzeit) 2) Wie viel Lohn haben Sie für Ihre Tätigkeit erhalten? 3) Haben Sie Lohnabrechnungen erhalten ? 4) Welche Arbeitsbedingung wurde mit wem vereinbart ?

Senden Sie Ihr Antwortschreiben bis zum 19.01.2016 and die Dienststelle unter Angabe des og. Geschäftszeichens. ____________________________________________________

Dabei habe ich gedacht dass mein örtlicher Arbeitgeber vom Lokal mich angemeldet hat. Ich habe Ihn vertraut..... Und jetzt habe ich diesen Ärger... Habe insgesamt ca. 200-300€ verdient.

WIE MUSS ICH MICH VERHALTEN ??? Gibt es rechtliche Folgen für mich ? Was habe ich falsch gemacht ?

Danke für eure Hilfe und schönes Festtage mit euren Liebsten !

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Man kann aus der Sache lernen - wenn man keine Anmeldebescheinigung bekommt, einfach mal bei der Minijobzentrale nachfragen, ob eine Anmeldung vorliegt. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet und muss die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abführen, dass hat deiner einsparen wollen.

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Der Zoll ist für die Kontrollen bei Schwarzarbeit zuständig, überwacht die Einhaltung des Mindestlohns und die Meldepflichten der Arbeitgeber zur Sozialversicherung.

Beziehende von Sozalleistungen (hier Haushaltsgemeinschaft Eltern/Kind) müssen dem Leistungsträger über Einnahmen informieren.
Folge bei Nichtbeachtung kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro sein.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bezug-von-Sozialleistungen/Folgen-bei-Nichtbeachtung/folgen-bei-nichtbeachtung_node.html

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Eine email an die entsprechende Firma mit dem Text
"Ich widerspreche der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke und für die Markt- oder Meinungsforschung."
schafft dauerhaft Ruhe, weil bei Nichteinhaltung der Werbesperre ein Bußgeld droht.

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Eine Werbesperre kannst du auch per email oder unter einer kostenlosen 0800er Nummer dort erwirken - die brauchen aber Wochen, die danach auch endlich umzusetzen und müllen einen in der Zwischenzeit weiter zu - ich habe noch nie von einer Firma so viel völlig unnötige und nervige Post bekommen wie von denen.

Die Verbraucherzentralen empfehlen folgenden Text:

"Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung" (§ 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz)."

http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/Briefkastenwerbung#persoenlichadressiertewerbesendungenperpost

Wenn die Sperre nicht eingehalten wird, kannst du dich bei der zuständigen Datenschutzbehörde beschweren (ist der Firmenhauptsitz in NRW, ist die NRW-Behörde zuständig, bei der Ergo Direkt ist es Bayern).

Gerade bei so hartnäckig nervenden Firmen sollte man das auch machen, damit die ein Bußgeld bekommen, alles andere hilft nicht. Das geht kostenlos online. Die Links für alle Bundesländer findest du hier:

http://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html;jsessionid=0B333149AC263B528870A4AB44294E9A.1_cid354

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