Ja kannst du. Du musst eine eidesstattliche Versicherung (EV) abgeben, dass du den Schein tatsächlich verloren hast, und ihn nicht absichtlich nicht abgibts, um ihm nach der Abmeldung weiter zu benutzten. Die Abnahme dieser EV kostet natürlich eine Gebühr, denke so um die 30 €. Einen neuen Schein (Ersatzschein) musst du in diesem Zug natürlich nicht mehr beantragen.
Solltest du den Schein jemals wieder finden, musst du diesen dann unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsstelle abgeben.
Die Zulassungsstelle wird dir allerdings ein Dokument mitgeben, das die Fahrzeugdaten enthalt. Diese braucht dann der neue Käufer, um das Fahrzeug wieder anzumelden.