ganz ehrlich ich arbeite selber bei einer versicherung in der leistungsabteilung und würde dir auf gar keinen fall eine versicherung bei der zurich und da direkt raten.... na jetzt weiss man auch wo ich arbeite...:-D

aber die ASSTEL ist ganz gut die haben auch merhfach auszeichnungen

preislich sind die auch ganz gut

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KFZ TEILKASKO: zahlt den Schaden am Fahrzeug...alles was fest am Fahrzeug angebracht ist...

die Haustrat wenn vereinbart...in der police sollte stehten Diebstahl aus KFZ....da sind bewegliche sachen versichert die nicht fester bestandteil des KFZ sind.....

wenn die gestohlenen sachen einem bekannten oder freund gehört....läuft es über die versicherung des eigentümers

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ich hab einen wohnungsbrand erlebt 2005 war das

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naja evtl. sollst du mal prüfen ob evtl. die gebäude versicherung was gezahlt hat falls es durch sturm umgefallen ist...dann zocken die bestimmt zweimal ab

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wie blöd manche leute sind ehrlich....also hausrat ist neuwert und haftphlicht ist immer zeitwert.

wenn du eine glasversicherung hast ist es gut lass es lieber über glas laufen und erwähn nichts von schwiegermutter.

der zeitwert eines teiles beurteilt der sachbearbeiter selber

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also deine versicherung hat dein auto ja versichert....wenn du deine mama fahren lässt und sie baut einen ufall ist es eine anddere sache.....den schaden an deinen auto bekommst du nicht ersetzt....der wohnmobilfahrer bekommt sein geld von deiner versicherung.......

MEIN GROSSER TIPP melde den schaden deiner versicherung und Kündige sie so schnell wie möglich.....schreib ich kündige ausserordentlich nach schadenregulierung den vertrag......weil wenn du nicht kündigst kündigt man dir und keine versicherung nimmt dich auf.....dann kommt der regress auf dich zu und nicht auf deiner mama wenn deine mutter den schaden ohne deines wisens verursacht hätte dann wär es was anderes

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ganz wichtig ist, dass du sagst ohne mein wissen....sonst wäre es ein gefallen und diese sind nicht versichert

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das ist ein fester sockel aus beton in der waschküche wegen hochwasser

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dein kind ist nicht deliktfähig mit drei schon mal gar nicht ....der schaden wird abgehlent und du wirst ggf. von einem anwalt zu hören bekommen du bist dann ggf. die beklagte und deine versicherung auch ...du gehst erstmal nicht zum anwalt...ruf deine versicherung an und berede es du hast dann sogesehn eine rechtschutz über die versicherung weil die ja auch beklagte sind.....die geben das ganze selber einen rechtsanwalt die dich mitvertreten

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Also du hast ja eine Teilkasko. die zahlt meistens die reparatur sollte zwichen 89-150€ liegen mehr steinschläge werden dann gestaffelt berechnet. bei einer rep. bekommst du nicht die garantie das die scheibe doch irgendwann reisst.

beim austausch ist die SB 15€ fällig wenn du das auto nicht mehr haben willst und verkuafen willst dann kannst du auch nach einen KOVO abrechnen oder du machst bilder schickst es deiner versicherung und bittest, dass die einen kalkulation erstellen dann zahlt man dir das geld aus und zieht die SB ab...aber du musst sagen du verkaufst es bzw verschrottest das auto....das austauschen der scheibee sollte ohne probleme sein...

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Die Gebäude Versicherung ist ja fürs gebäude zuständig das bedeutet alles was fest am gebäude fest ist...zb. die klingelanlage aber deine fritzbox kühlkombi leider nicht

Blitzableiter ist keine pflicht

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also der anspruchsteller muss ja beweisen das dass handy beschädigt wurde wenn das handy nicht mehr da ist und in einen see gefallen ist dann liegt ja die beweislast bei der freundin .....tipp schilder den schaden und schreib das du bittest das sie den schaden übernehmen. ggf. wird man kulant sein und zahlen ....falls abgelehnt dann schreibst du du bestehst auf zahlung

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was ein quatsch ehrlich was ich hier immer lese da graut es einem ehrlich

also wenn die phv ablehnt wurde der schaden dene nicht richtig gemeldet. ihr hättet sagen müssen das dass fahrzeug nicht in bewegung war und ihr auch nicht vor hattet das fahrzeug zu bewegen. ehrlich gesagt hätte ich gar nicht erwähnt das er sein auto aufbereiten wollte fün tüv weil dann wird es schwer

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naja es ist ja kein fahrrad bei handys bin ich mir nicht sicher wie ´das ist aber wenn ein fahrrad im hof entwendet wird dann ist es die versicherung von der schule die den schaden reguliert

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ich habe mich doch vertragswiedrig verhalten

kann ich net sagen die haben nur ein grund gesucht um mich zu kicken was ja auch so ist oder eher was anderes?

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Also die Hausrat zahlt das ja nicht ....aber du musst schauen ob du eine reisegepckversicherung hast oder nicht....denn da ist auch einfacher verlust versichert...

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du wirst keine versicherung finden die das versichert ....

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