Das Problem müßten doch Tausende Nutzer haben. Warum liest man nirgends was drüber?
Hallo paulheinz,
im Posteingang ist ober ein "Button" namens "Sortierung". Klick dort rechts das Zeichen an, dann erscheint die Auswahl "Datum, Betreff, Absender, Größe..."
Bei "Datum" kannst Du den Pfeil nach unten oder den nach oben anklicken. Wählst Du den Pfeil nach oben, erscheinen die Nachrichten in chronologischer Reihenfolge, also die ältesten zuerst. Hab auch erst eine Zeitlang gebraucht, um das zu entdecken. Hatte bei gmx angerufen, weil die die Funktion mit den 2 Rechts- oder Linkspfeilen, wodurch man zur ersten oder zur letzten Seite kam, entfernt hatten, aber der gmx-Mitarbeiter wußte wohl auch nichts von der Möglichkeit, durch "Sortierung" zum Anfang zu kommen.
Ich war 26, als ich meine damals 19jährige Frau kennenlernte. Inzwischen sind wir über 40 Jahre verheiratet. Ich war ihr nie zu reif, sie war mir nie zu unreif.
§ 286 InsO: Ist der Schuldner eine natürliche Person (also keine Gesellschaft, Firma), so wird er nach Maßgabe der §§ 287 - 303 von den im Ins.-Verfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Ins.-gläubigern befreit. Die Restschuldbefreiung gibt es also nicht für juristische Personen, die haben nur die Möglichkeit eines Insolvenzplanes im Regelinsolvenzverfahren. Für den Schuldner als natürliche Person, der keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, oder den Schuldner, der zwar eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat, aber gegen den bei überschaubaren Vermögensverhältnissen (weniger als 20 Gläubiger) keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, wird das Verbraucherinsolvenzverfahren nach §§ 304 - 311 InsO durchgeführt, aber nur dann, wenn ein obligatorischer Schuldenbereinigungsplan gescheitert ist.
Ist der Schuldner mittellos, kann er eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Die für den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder anfallenden Kosten werden dann zunächst vom Staat übernommen. Kommt der Schuldner zu Geld, hat er die zunächst für ihn übernommenen Kosten zu begleichen. Die Dauer der Restschuldbefreiungsphase hängt laut § 300 davon ab, ob die Gläubiger zumindest zu 35% befriedigt worden sind (3 Jahre ab Beginn Abtretungsfrist) oder nicht, dann 5 Jahre ab Beginn Abtretungsfrist. Höhe der Kosten: Die Kosten für den Insolvenzverwalter (Vergütung und Auslagenersatz) richten sich gemäß § 63 Abs. 1 InsO nach dem Wert der Insolvenzmasse, die zum Ende des Verfahrens vorliegt.
an HansMesier: Nach langem Kampf hat smava nun den Gutschein übersandt. Daß ich nicht der einzige war, dem zuerst der versprochene Gutschein verweigert wurde und HansMesier dies publik gemacht hatte, hat sicher dazu beigetragen. Danke!
Hierfür sollte gutefragenet da sein und nicht für solche besserwisserischen, überhaupt nicht hilfreichen, unnötigen und daher letztlich voll blöden Kommentare von FGO65
ich weiß aus meinem früheren Bekanntenkreis, daß dort eine junge Frau beim Petting schwanger geworden ist. Der Arzt hatte sich gewundert, weil sie noch Jungfrau war. Möglich ist also alles - wenn auch nicht sehr wahrscheinlich. Aus eigener Erfahrung weiß ich aber auch, daß die Periode dann oft später kommt, wenn man Angst hat schwanger zu sein.
Ich hab www.U7.eu mal wieder aufgerufen. Dort heißt es:
Lieber u7.eu Nutzer,aufgrund von sinkenden Nutzerzahlen und dadurch steigende Kosten,haben wir uns entschlossen den kostenlosen Maildienst www.u7.eu nicht weiter zu betreiben. Wir werden den Dienst zum 30. Oktober 2015 dauerhaft abschalten. Um Deine kurze Mailadresse behalten zu können, empfehlen wir Dir den Dienst von www.ok.de.Du erreichst uns per E-Mail unter support@u7.eu oder per Telefon unter 02305 - 9486 – 100, Montags bis Freitags von 8:00 bis 16:00. Vielen Dank für Deine Treue. Mit freundlichem Gruß Dein u7.eu Support-Team
ich komme in keine von meinen 3 E-Mail-Adressen von u7.eu mehr rein trotz richtiger Paßwörter. Es rührt sich einfach nichts. Gibt es die überhaupt noch?
wo soll die Zirkusvorstellung sein?
ich gehe davon aus, daß keine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) besteht, so daß die leibliche Tochter des Erblassers bei gesetzlichem Güterstand 3/4 (§ 1931 BGB) abzüglich 1/4 pauschaliertem Zugewinnausgleich (§ 1371 BGB), also die Hälfte des Nachlasses, zu dem auch das Auto gehört, erbt. Die Antwort von Rippie ist leider ein Schmarrn.
Sie sind genauso erbberechtigt wie Ihre Tante, da Sie in der Erbfolge an die Stelle Ihres verstorbenen Vaters treten, der zu gleichen Teilen wie Ihre Tante geerbt hätte. Ich würde mal beim zuständigen Amtsgericht - Nachlaßgericht - anfragen, ob ein Testament vorhanden ist oder gesetzliche Erbfolge eintritt. Einen Erbschein muß man immer beantragen, wenn man einen benötigt. Für Grundbuchzwecke wird er allerdings von Amts wegen ausgestellt.
für eine Aufhebung der Ehe müssen bestimmte Gründe vorliegen, die in den §§ 1313 - 1318 BGB genannt sind (z.B. minderjähriger Verlobter ohne notwendige Zustimmung, Doppelehe, geschäftsunfähiger, bewußtloser oder vorübergehend geistesgestörter Eheschließender, arglistige Täuschung durch den Partner, Eingehung der Ehe unter Drohung, Scheinehe). Man ist dann nicht "geschieden". Die Rechtsfolgen entsprechen zum Teil den Rechtsfolgen der Scheidung, vgl. § 1318 BGB