* alle Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder dessen Sicherheit erforderlich sind
* Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen (tragende Wände und Decken, Heizungsmessgeräte usw.)
* Anlagen und Einrichtungen, die gemeinschaftlich genutzt werden dürfen wie z.B. das Treppenhaus, der Aufzug, das Dach, die Fassade einschließlich der Fenster, die Heizung, das Grundstück mit Wegen usw..
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Skimming ist das "Abschöpfen" der Daten aus einer Bank- oder Kreditkarte (Zahlungskarte). Dabei wird in aller Regel der Magnetstreifen ausgelesen und kopiert, um die Daten auf einen Rohling oder eine andere Karte mit Magnetstreifen einzulesen, die (meist im Ausland) für Geldabhebungen missbraucht wird. http://www.cyberfahnder.de/nav/them/phish/skimming.htm

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soweit ich weiß, gibt es füllmasse im baumarkt.

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Nicht das Amt sperrt die Konten. Normalerweiser reicht derjenige, der nen Nachlass verwaltet und evtl. Erbe ist bei den Banken eine Sterbeurkunde ein. Danach können nur die Erben an die Konten.

Wenn die Konten noch nicht gesperrt sind, dürfte ja auch eigentlich nur die verstorbene Person an das Konto ( es sei denn es gibt eine Vollmacht für eine bestimmte Person).

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