Die klinge dürfte eigentlich nicht nach schon dreitagen kaputt gehen ich würd es einfach mal versuchen. Ich hoffe er hat den kassenzettel noch^^. schaut nach was beim kauf des messers an Unterlagen dabei war und schickt es ggf an die adresse des Herstellers. Mfg Smoky

...zur Antwort

Ich glaube dass hat den hintergrund, dass man ein "normales" Küchenmesser oder dergleichen eher selten mit ins freie nimmt sonder doch eher in der küche bleibt. Anderst eben bei den Kampf-/Überlebensmesser. Zu dem heist dass Kampfmesser nicht umsonst so. was die klappmesser betrifft kommt es glaub ich drauf an wie sie sich verschließen lassen und wie lang die klinge ist. gehn sie über eine Länge von 7,5cm hinaus dann sind sie verboten. aber schau doch einfach mal in ausschnitten des Waffenrechts nach. auf jeder seite eines Herstellers von messern findest du einen Auszug davon.

...zur Antwort