Lass es lieber... 🙄

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Auto, Drohne, hochwertige Kamera...

Wenn ich mir deine anderen Fragen so ansehe, wurde das völlig zu recht abgelehnt!

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Wie schon von jemand anders geschrieben - die VerjĂ€hrungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten liegt bei drei Monaten. In diesem Zeitraum kann dir der Bußgeldbescheid zugeschickt werden.

Die VerjĂ€hrungsfrist gilt grundsĂ€tzlich ab dem Tattag. Falls du danach angehört wurdest bzw. dich schriftlich geĂ€ußert hast (was ja offensichtlich der Fall ist) beginnt die Frist wieder von vorne.

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Kurz und knapp: Unwissenheit schĂŒtzt vor Strafe nicht!

Mal ganz davon abgesehen, dass man seinen MĂŒll generell nicht aus dem Fenster wirft, schon gar nicht aus dem 6. Stockwerk. Sollte eigentlich jedem klar sein, dessen IQ ĂŒber Raumtemperatur liegt...

Da wÀren ein paar Sozialstunden ganz angebracht und so wird das hoffentlich auch der Richter sehen.

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Welches Bundesland war das?

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Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter musst du keine Folge leisten. Äußern muss du dich als solcher auch nicht, das ist dein Recht.

Wenn es hingegen zur Verhandlung kommt und du gerichtlich vorgeladen wirst, dann MUSST du dort auch erscheinen! Äußern musst du dich aber dann als Beschuldigter auch nicht.

Das mit dem Taschenmesser KANN zum Problem werden - was hat es denn fĂŒr eine KlingenlĂ€nge? LĂ€sst es sich mit einer Hand aufklappen?

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Mach dir bloß nicht deine Augen mit billigsten FĂ€lschungen Made in China kaputt. Bei Fielmann & Co. gibts hochwertige und dennoch gĂŒnstigere Modelle, auch im New Wayfarer Look.

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