Lass es lieber... đ
Auto, Drohne, hochwertige Kamera...
Wenn ich mir deine anderen Fragen so ansehe, wurde das völlig zu recht abgelehnt!
Setz dich am besten einfach mit einem Einstellungsberater in Verbindung.
Ganz ehrlich? Arbeite zunĂ€chst mal an deiner Rechtschreibung und Ausdrucksweise, die wird nĂ€mlich auch geprĂŒft.
Was bitte genau meinst du mit Schreibtische...?
Wie schon von jemand anders geschrieben - die VerjĂ€hrungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten liegt bei drei Monaten. In diesem Zeitraum kann dir der BuĂgeldbescheid zugeschickt werden.
Die VerjĂ€hrungsfrist gilt grundsĂ€tzlich ab dem Tattag. Falls du danach angehört wurdest bzw. dich schriftlich geĂ€uĂert hast (was ja offensichtlich der Fall ist) beginnt die Frist wieder von vorne.
Kurz und knapp: Unwissenheit schĂŒtzt vor Strafe nicht!
Mal ganz davon abgesehen, dass man seinen MĂŒll generell nicht aus dem Fenster wirft, schon gar nicht aus dem 6. Stockwerk. Sollte eigentlich jedem klar sein, dessen IQ ĂŒber Raumtemperatur liegt...
Da wÀren ein paar Sozialstunden ganz angebracht und so wird das hoffentlich auch der Richter sehen.
Welches Bundesland war das?
Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter musst du keine Folge leisten. ĂuĂern muss du dich als solcher auch nicht, das ist dein Recht.
Wenn es hingegen zur Verhandlung kommt und du gerichtlich vorgeladen wirst, dann MUSST du dort auch erscheinen! ĂuĂern musst du dich aber dann als Beschuldigter auch nicht.
Das mit dem Taschenmesser KANN zum Problem werden - was hat es denn fĂŒr eine KlingenlĂ€nge? LĂ€sst es sich mit einer Hand aufklappen?
Mach dir bloĂ nicht deine Augen mit billigsten FĂ€lschungen Made in China kaputt. Bei Fielmann & Co. gibts hochwertige und dennoch gĂŒnstigere Modelle, auch im New Wayfarer Look.