prinzipiell hast du einen Kaufvertrag, der rechtsgültig ist. Möchtest du dich darauf einlassen, und ggf. eine Klage auf vertragserfüllung ( d.h Verkäufer muss die Ware rausgeben) anstreben?

Die chancen auf vertragserfüllung stehen bei bestehendem Kaufvertrag gut. Das kannst du der Person natürlich erklären. Gesetzestexte findest du dazu im netz . Schreibe eine Email mit Fristsetzung und androhung von Anwalt , Klage und Prozesskosten die bei der Person noch dazu kämen, und warts ab. hab ich einmal gemacht, und hat geklappt.

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Da man ja ganz legal bei netflix Filme herunterladen darf, und sie dann auch nur dort belassen kann l( umschieben auf eine SIM-Karte gar nicht möglich) findest du den Film in den Downloads von Netflix selbst.

Legal deswegen, weil man ja dafür bezahlt. Film bleibt dort auch nur eine begrenzte Zeit.

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Thema ist zwar schon lange her, aber ich nehme die großen Aldi- oder andere Firma Alutaschen für Gefrorenes.

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Deswegen glaube ich, dass ich mich in der Kinobranche zurecht findne werde.

den satz kannste dir sparen, ist ja auch Kundenbetreuung , also nicht Kinobranche

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Frage deinen lehrer, wo das niedergeschrieben ist, dass du mit musst. Man kann zB finanziell schlecht gestellte Familien nicht dazu zwingen.Sprich mit deinen Eltern, lass dir von denen die schriftliche Genehmigung geben, dass du nicht mit fährst. stell den Lehrer vor vollendeten Tatsachen, das du nicht mit fähsrt, basta !! Mann kann dich definitiv nicht zwingen . Dass Du währenddessen Unterricht in einer parrallelklasse hast, ist natürlich klar.

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Ja, ist schon schlimm!

was bitte bringt es einem 15 Jährigen bereits Alkohol zu trinken, und zwar so, das er im Krankenhaus landet ??? eine leichte Alkoholvergiftung mit 1,5 Promille kommt auch nicht hin. Das ist schon mittelschwer.

Diesmal landest Du mit Prellungen und Platzwunden in der Klinik, weil Dich jemand rechtzeitig dorthin gebracht hat. Das nächste Mal vielleicht, landest Du Kopfüber in einem See oder Fluß, oder es ist Winter und Du liegst bei Minusgraden draussen. Oder Du läufst im Suff auf die Strasse, wirst vom Auto erfass. oder ...oder..oder. Mit 1,5 Promille beim Jugendlichen ist man ja nicht mehr in der Lage sich so zu verhalten, dass man sich schützt . Schutzfunktionen weitgehend ausgeschaltet durch Alkohol. Normale Reflexe meist auch. Man erstickt am Erbrochenen usw. Möchtest Du mit schwesten Schädigungen irgendwann mal als Pflegefall enden, mach so weiter. Oder überlege Dir mal , ob DU Deinen Eltern weiterhin berechtigte Sorgen machen möchtest. Vorsätzlich ! ? Glaube mir, ich bin im Beruf der Kinderkrankenschwester und sehe solche Fälle wie Deine viel zu oft. Mit Pampers auf der Intensivstation, mit Schlauch im Hals. Und nicht immer geht es so glimpflich aus , wie bei dir diesmal.

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roller = Motorroller
mit Mofaführerschein kannst Du einen Motorroller bis 25 km/h fahren.
http://www.fahrschule-123.de/mofafuehrerschein/

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