Nein der Hund muss (rechtlich zumindest) nicht zurückgegeben werden.

Hunde sind gemäß § 90a BGB Sachen. Der Hund wurde gemäß § 929 BGB wirksam übereignet. Damit bist du rechtlich Eigentümer des Hundes geworden.

Da du dich mittlerweile wohl auch an den Hund gewöhnt hast und ihn nicht mehr missen möchtest, würde ich ihn nicht zurückgeben. Übereignet ist nun mal übereignet.

Natürlich können die nun vor Gericht gehen. Die Klage werden die aber (ohne den Sachverhalt jetzt im Detail zu kennen) wahrscheinlich verlieren. Es sei denn die Verkäufer tragen vor, sie seien von dir arglistig getäuscht worden und fechten die Übereignung an etc.. Aber für diese Behauptung sind die Kläger dann beweispflichtig.

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Pauschal ist das schwierig zu sagen. Es kann sein ,dass die Festplatte defekt ist. Es kann sein, dass dort "komische" Programme drauf sind. Es kann auch einfach sein, dass deine Festplatte mal eine komplette Formatierung braucht und eine anschließende Neuinstallation.

Ist es eine HDD oder SSD? Meine SSD habe ich nie auf 90% bekommen. Wenn du noch keine SSD hast, gönn dir eine zu Weihnachten ;-)

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Ist es 40GB am Tag oder 40 GB im Monat? Sollte es pro Tag sein, so ist es doch ohne weiteres möglich, am nächsten Tag weiter runterzuladen.

Alternativ:

Steam bei einem Kollegen installieren. Mit deinem Account einloggen. Das Spiel runterladen, dann auf das Spiel klicken und lokale Spieldaten sichern. Dann erstellt Steam ein Backup. Dieses Backup kannst du dann auf eine Externe Festplatte ziehen und dann auf deinen PC und es ganz normal installieren.

Wenn du keine Externe Festplatte hast, schraub die aus deinem PC raus und schließ Sie beim Kollegen an.

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So jetzt gehen wir das ganze doch mal rechtlich an:

Die Abizulassung ist extrem wichtig für den Rest deines Lebens. Wie man es mit 20 Jahren vergessen kann sich selber zu entschuldigen, bleibt für mich ein Rätsel. Ich habe ab 18 meine Entschuldigungen damals immer selber geschrieben.

Wie dem auch sei: Die Zulassung zum Abitur stellt einen Verwaltungsakt dar, d.h. eine hoheitliche Maßnahme. Dagegen könnte man sich zur Wehr setzen und das solltest du auch. Du solltest dringend mit deinen Eltern darüber besprechen und zügig einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht beauftragen. Der Anwalt sollte sodann den einstweiligen Rechtschutz einleiten, sodass du auch innerhalb von 2 Wochen eine Entscheidung vom Gericht bekommst. Sonst warte man nämlich 1,5 Jahre auf ein Urteil.

Obwohl du kommst ja aus Niedersachsen: Da ist das Widerspruchsverfahren noch statthafter Rechtsbehelf. Dieser findet nicht gegenüber der Schule statt, sondern gegenüber der Landesschulbehörde. Erst danach folgt das Klageverfahren.

Falls du aus der Region Hannover kommst kann ich dir gerne ein paar Fachanwälte empfehlen.

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@AntwortMarkus diese Aussage ist falsch.

Natürlich gilt die Gewährleistung. Jedoch bei bloßen Nichtgefallen, damit meint der Fragesteller wohl das gesetzliche Widerrufsrecht von 2 Wochen, gilt NICHT für Hygieneartikel!

Bei bloßen Nichtgefallen von Hygieneartikel kann man diese gerade nicht einfach so zurückgeben. Ich denke keiner von uns hier möchte einen gebrauchten Rasierer benutzen.

Elektrogeräte, die keine Hygieneartikel sind, können natürlich problemlos zurückgegeben werden.

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