in diesem Fall hast du zwei Möglichkeiten :)

  1. Beim Träger der öffentlichen Einrichtung anfragen (Stadtverwaltung), dann kann aber passieren das es dir verboten wird, da eine offizielle Anfrage einer offiziellen Antwort bedarf und sie obligatorisch mal den den "Gemeindevollzugsdienst" oder "Aufpasser" durchschicken, weil es hat ja mal jmd angefragt, vielleicht macht die Person es ja trotzdem. Grundlegend ist aber offenes Feuer auf öffentlichen Plätzen eher nicht erlaubt.

oder

  1. du bist mutig und versuchst dein Glück, was kann dir schon im schlimmsten Fall passieren. Entweder du kannst im Notfall schnell rennen, was die Aktion auf jeden Fall unvergessen macht. :) Oder du bekommst ein kleines Bußgeld, da ist halt die Frage ist es dir das Wert?!

Ich persönlich rate dir zu 2. ...ein bisschen Mut zur Lücke ^^ :) und was Bußgelder und Strafen angeht... nicht alles wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wir sind auch nur Menschen ...wir drücken auch mal Augen zu.

Ps. vielleicht die Anzahl der Fackeln nicht übertreiben ;)

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Also bei uns in BW haben die Refs ihre Zuteilung ab Juni erhalten und die "Verfahren" laufen bis spätestens Mitte August. Da unsere Schuljahre gleich beginnen und enden gehe ich davon aus das es bei euch gleich sein müsste.

Welche Behörde es genau bei euch macht weiß ich leider nicht, aber du weißt ja wo du deine Unterlagen hingeschickt hast. :)

Ich selbst arbeite im Bereich der Lehrereinstellung und helfe auch gerne wenn Anrufe bezüglich der Verfahrensabläufe kommen.

Einfach mutig sein und dort anrufen ;) ich drück dir die Daumen das ein tolles Einsatzgebiet bekommst.

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....der wichtigste Punkt ist aber das Concealer und Puder zu 100% zur Hautfarbe passen.

Ansonsten stimme ich meinen Vorgängern absolut zu! :)

Und nicht auf biegen und brechen das Gesicht vollkleistern nur um zb. Unreinheiten abzudecken. Manchmal ist es auch gerade schön zu sehn das nicht alles perfekt ist und man trotzdem dazu steht ;) und trotzdem "strahlt" :)!

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