Hallo,
wenn ihr richtige Arztrezepte besitzt und diese fälscht, dann ist das strafbar. Für berauschende/opiathaltige Medikamente gibt es ein gesondertes Rezept (sogn. BTM-Rezept). Diese sind gelb/bräunlich und sind immer im Safe der Arztpraxis/Krankenhauses verschlossen. Das Rezept ist nur gültig wenn der Arzt es persönlich unterschrieben hat.
Um Missbrauch des Rezeptes zu verhindern, ist jedes Rezeot fortlaufend nummeriert und besitzt 3 Seiten. Die 1. Seite bleibt zur Abrechnung in der Apotheke. Die 2. Seite, also den Durchdruck, verbleibt beim Arzt. Die 3. Seite wird zur Krankenkasse verschickt ebenfalls zur Abrechnung und zur Kontrolle. Alle BTM-Rezepte sind in der Bundesopiatstelle registriert.
Ein Missbrauch ist strafbar und zieht Konsequenzen mit sich.
Da du meinst, er hat es ausgedruckt (ich nehme an aus dem Internet mittels Drucker), werden im in der Apotheke die berauschenden Medikamente definitiv nicht ausgehändigt.
VG