Es kam eine mail, die aber so gar nicht auf unsere mail geantwortet hat
(wir haben ja geschirebene dass wir es nicht waren, bitte alle daten der person hätten um sie anzuzeigen, sie alles löschen sollen , und als tipp dass sowas mit einem gewebeschein als sicherheit nicht passieren würde )
Ihre eMail an unsere Vertragsabteilung. Diese Nachricht wurde von einer E-Mail-Adresse gesendet, die ausschließlich zum Senden von Nachrichten an unsere Kunden verwendet wird. Über diese Adresse werden keine eingehenden E-Mails empfangen. Antworten Sie daher nicht auf diese Nachricht. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Vertragsabteilung: 0371 23 47 98 60. Wir sind 24-Stunden für Sie da! Antworten auf Vertragsangelenheiten haben wir hier für Sie zusammengestellt. 1. Handelsportal Zugangsdaten Die Zugangsdaten werden nach Zahlung der Grundgebühr aktiviert und per Post an Sie verschickt. Wenn Sie den Mitgliedsbeitrag (240 Euro) bezahlt haben und die Zugangsdaten erneut anfordern möchten, dann nutzen Sie bitte diesen Link: LINK hab ich weg gelassen und nicht gedrückt Verkaufsprovision und Einstellgebühren Mitglieder zahlen keine Verkaufsprovisionen und Einstellgebühren, lediglich die Jahresgebühr in Höhe von 240 EUR. 2. Rechtliches Ratenzahlung Die Möglichkeit besteht nicht. In unseren Vertragsbedingungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitgliedsgebühr jährlich im Voraus zu entrichten ist. Kündigung Zum Ende der Mindestvertragslaufzeit endet der Vertrag automatisch. Es bedarf hierzu also keiner ausdrücklichen Kündigung. Der Vertrag kann während der Vertragslaufzeit nicht vorzeitig gekündigt oder aufgelöst werden. Widerrufsrecht Für den mit uns geschlossenen Vertrag besteht kein Widerrufsrecht. Wir schließen Verträge ausschließlich mit Vertragspartnern, die unsere angebotenen Leistungen zum Zwecke ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit bestellen und/oder verwenden. Unsere Kunden müssen im Rahmen Ihrer kostenpflichtigen Anmeldung durch die Pflichtfelder “Firma” und „Rechtsform“ einen Eintrag machen sowie eine sogenannte "Checkbox" bestätigen, dass Sie den gewerblichen Nutzungsstatus innehaben und somit zu einer Anmeldung berechtigt sind und können Sich im Falle einer Täuschungshandlung - der wahrheitswidrigen Angabe des gewerblichen Nutzungsstatus - auch nicht auf Verbraucherschutzvorschriften wie das Fernabsatzrecht und das Widerrufsrecht berufen und müssen sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04 - §§ 355, 444, 474, 475 Abs. 1 Satz 2 BGB auch als Unternehmer behandeln lassen. Zustandekommen des Vertrages Durch die Anmeldung des Kunden auf unserer Internetseite ist ein Dienstvertrag im Sinne § 611 BGB zustande gekommen. Auf unserer Anmeldeseite ist auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot für Gewerbetreibende handelt. Auch sind in das Vertragsverhältnis die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen worden. Der Kunde wurde auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich hingewiesen, er musste deren Geltung durch Setzen eines Hakens akzeptieren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wirksam, insbesondere weder widersprüchlich oder intransparent. Die Anmeldung zum Handelsportal zum Preis von 240 Euro wurde durch den bewussten klick auf den Button „Jetzt kaufen“ gekauft. Der Vertrag ist auch nicht nach § 312g Abs. 4, Abs. 3 BGB und § 138 BGB unwirksam. Wir haben weder ausdrücklich vorgegeben, dass die Anmeldung zum B2B-Handelsportal kostenfrei ist, noch haben wir die Kostenpflichtigkeit arglistig verschwiegen. Wir haben vielmehr ausdrücklich auf die Kosten hingewiesen. Schutz für Verbraucher Verbraucher können, unstreitig, ihre Anmeldedaten nicht an uns übermitteln, ohne (gegebenenfalls wahrheitswidrig) anzuklicken, dass sie gewerblich tätig werden. Außerdem sind die Felder „Rechtsform“ und „Firma“ Pflichtfelder und müssen durch den Kunden ausgefüllt werden. Zum Schutz der Verbraucher spricht gerade der Umstand, dass das Häkchen an diesem Punkt nicht nach der Voreinstellung der Internetseite automatisch gesetzt ist, für die vorstehende Bewertung. Wäre dies anders, könnte ein Verbraucher, ohne eine ausdrückliche eigene Tätigkeit vornehmen zu müssen (gegebenenfalls wahrheitswidrig durch Täuschung) angeben, gewerblich tätig zu sein. Das ist jedoch bei unserem Anmeldeprocedere gerade nicht der Fall, so dass von einem ausreichenden Verbraucherschutz auszugehen ist. Gerichte bestätigen wirksamen Vertrag mit Zahlungsverpflichtung Grafisch und von der Positionierung der deutlichen Hinweise auf die Kosten sowie den eingeschränkten Kundenkreis her, ist sowohl die Entgeltlichkeit des Vertrages, als aber auch der unternehmerische Kundenkreis klar und deutlich für jedermann erkennbar z.B. AG Wetter vom 30.12.2013, Az.: 9 C 280/13; AG Chemnitz vom 15.11.2013, Az.: 21 C 2441/13;und noch einige andere