Hallo, vielen Dank für die Unterstützung bei folgender Frage:
Wir haben 09/2014 einen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet (zertifizierte Bio-Pilzzucht) der durch Hitzeschäden und andere Rahmenbedinungen in 2015 zum Erliegen gekommen ist. Seitdem bekommen wir ihn nicht mehr auf die Beine, haben aber trotzdem noch unsere monatlichen Ausgaben.
Wir steigen um in einen ganz anderen Bereich und werden eine Gewerbe-Ummeldung dazu durchführen.
An welchen Kriterien mißt das Finanzamt die Liebhaberei?
Wir hatten jährliche Ausgaben >8000 und jährliche Umsätze erheblich geringer
nächstes Quartal sind die Einnahmen größer als die Ausgaben (zum ersten Mal) und wir werden USt abführen - Hurra!
Unsere Sorge ist, dass wenn wir jetzt die 2016 ESt-Erklärung machen, dass wir dann die Liebhaberei reingedrückt bekommen.
Wir werden aber die Bio-Pilzzucht aufgegeben und sind schon längst im komplett anderen Bereich tätig - könnte das was helfen, dass es nochmal neu betrachtet wird?