Es handelt sich um eine sonstige Leistung mit dem Ort in Deutschland. Der deutsche Unternehmer schuldet die 19% USt gemäß §13b I UStG und hat gleichzeitig Vorsteuerabzug. 

Meine Meinung nach hat das mit igE nichts zu tun und es ist auch keine USt-Id nötig. 

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Sachen wie Bescheide, Grunddaten, etc. kann nur der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Bearbeiter einsehen und nicht jeder Bearbeiter. 

Falls man die Daten trotzdem braucht, muss man sich halt mit dem Kollegen in Verbindung setzen. 

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Da du wir schreibst, gehe ich davon aus, dass ihr eine Personengesellschaft seid. 

Sind die bisherige Feststellungsbescheide vorläufig nach §165 AO ergangen? 

Anlaufverluste sind normal und werden grundsätzlich gewährt, außer es liegt typische Liebhaberei vor, wie z. B. Weinhandel, Pferdezucht o. ä. 

Außerdem ist für die Gewinnerzielungsabsicht der Totalgewinn maßgebend, also der Gewinn von Gründung bis zum Ende. 

Sollte der Betrieb allerdings einige Jahre nach Gründung nicht laufen, wird das Finanzamt anfangen zu fragen, warum keine Gewinne erzielt werden und wie ihr euch vorstellt, künftig Gewinne zu erzielen. 

Es sollte euch meiner Meinung nach für die Vergangenheit nichts drohen, zukünftig (also so grob 4-7 Jahre)  kommt es allerdings auf den weiteren Verlauf an. 

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Die Grenze von 35 Euro darf pro Person nicht überschritten werden. 

Wenn also alle Kalender an andere Personen gehen, sind alle Ausgaben Betriebsausgaben. 

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Meiner Meinung nach erbringt die Band eine sonstige Leistung, §3 IXa UStG, der Ort befindet sich nach §3a I UStG in Deutschland und somit ist die Leistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig. 

Somit ist die USt in Deutschland abzuführen. 

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Leg Einspruch gegen die Einzelveranlagung ein(soweit das noch möglich ist), beziehungsweise beantrage Änderung nach §175 AO.

Dann gehst du zum Rechtsanwalt und verklagst deine Exfrau auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung. Dann wird das Gericht gem. §894 ZPO die Zustimmung zur Zusammenveranlagung fingieren.

Hier ist aber zu beachten, dass du die eventuellen Steuernachzahlung der Exfrau tragen musst.

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Es handelt sich um um ein duales Studium, der theoretische Teil findet an einer Fachhochschule statt, die praktische Ausbildung im Finanzamt. 

Weitere Infos findest du zum Beispiel hier: http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Job_und_Karriere/Wir_bilden_aus/default.php

Wenn du noch was wissen, frag, ich kann dir bestimmt noch viel zu dem Studium sagen. 

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Da du (auch?)  im Rahmen von Aufträgen tätig wirst , bist du gewerblich einzustufen. 

Also musst du ein Gewerbe anmelden. 

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Sofort die Erklärung abgeben, Einspruch gegen die den Schätzungsbescheid einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen, damit ihr nicht zahlen müsst, bis der neue Bescheid kommt. 

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Für Android& iOS gibt es Mein o2.

Die App ist ganz gut;ich benutzte sie selbst

https://play.google.com/store/apps/details?id=canvasm.myo2

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Das ist typisch für dieses Handy:

DSI-Errors sind daran schuld...! (google mal danach)

Flashe alles nach dieser Anleitung und der Stein läuft wie eine 1: http://www.android-hilfe.de/anleitungen-fuer-motorola-milestone/62440-how-cyanogenmod-auf-dem-milestone-updated.html

Und falls du noch Fragen hast,melde dich doch gleich dort an,die sind super...!

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