Als Sportschütze mit guter Statur bist du mit der .44er vom Funfaktor her besser beraten. Vom Treffen machts keinen Unterschied, da der größere Durchmesser keinen Vorteil bietet, da der höhere Ring erst dann gewertet wird, wenn über 50 % des Geschossmittelpunkts im höheren Ring liegen.

Wenn du dich beim Rundenkampf zwischen zwei etwas sensible gegnerische Schützen stellst, kannst du deren Erfolg mit deinem .44er Püsterich auch schon mal um einige Ringe senken. Vor allem wenn du Remingtonpatronen mit spätem Brennschluss nimmst (hihi!) Allerdings kostet die Schachtel mit 50 Schuss Vierundvierzigermurmeln auch gleich um die zehn Euro mehr als die .357er. Da hilft nur Wiederladen - und das auch nicht richtig!

Wer in der Wildnis unterwegs ist, wo es große Raubtiere gibt (also z.B. in USA und Afrika), ist man mit einer Vierundvierziger auch gut beraten. Nicht dass die .357 schlecht wäre! Aber die .44 schafft mit ihrem größeren Durchmesser doch bessere Erfolge. Denn auch hier gilt: Viel hilft viel!

Bei Polizei und Militär würd ich beide sofort liegenlassen für eine .45 ACP. Warum die Yankees dieses ganz hervorragende Kaliber aufgegeben haben, das ist mit bis heute ein Rätsel. Höchstens, dass man dem Rest der NATO vielleicht auch mal eine Kaliberwahl gestatten wollte.

Und weil bei der MP nun mal 9mm praktischer sind.

Für einen Feuerkampf (vor allem bei Dunkelheit !) sind beide Kaliber ungeeignet. Außerdem sind diese Waffen sehr schwer, umständlich zu laden, haben einen starken Rückschlag und einen starken Feuerschein. Daher sind Revolver beim Militär nur noch äußerst selten anzutreffen.

Beim Unterhebelgewehr (Winchester/Marlin, etc) würde statt der .357 sogar die .38 reichen. Die .44er würde ich da auf keinen Fall schießen. Dann lieber gleich eine 30 - 30 Büchse angeschafft. Da kostet die Muni so ziemlich dasselbe wie die .44, macht aber doch noch mehr Spaß. Die 30 - 30 repetiert sich halt etwas mühsam, macht aber insgesamt mehr Laune als die .44. Die schon mal angesprochene .444 Marlin wär ja auch nicht schlecht. die ist aber hierzuland selten und zu teuer.

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Zieh dir ein Bild aus dem Internet, druck es aus und klebs auf ein Stück Pappe. Das reicht allemal für eine Theateraufführung. Und wenns denn besonders schön sein muss, dann kauf dir ein Echtes. Kostet doch auch nur ein paar Euronen bei Ebay oder so.

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Alles halb so wild. Bei U-Tube gibts ein Video, das zeigt, wie man ein Legogewehr baut (kennt Jeder!). Und wenn er einem anderen Pimpf das Legogewehr übers Geweih zieht, richtet er damit auf alle Fälle mehr Schaden an, als wenn er damit "schießt"!

Vom Ausleben seiner Phantasie ist noch selten Einer gewalttätig oder pervers geworden. Das Gegenteil ist eher der Fall. Früher hatte doch jeder Bengel ein Holzschwert und ein Holzgewehr oder eine Erbsenpistole und hat Räuber und Gendarm gespielt. Heute ist das verboten weil die Dinger einen englischen Namen bekommen haben (Softair). Oder wegen der vielen Hysteriker, die nicht müde werden bei jeder unpassenden Gelegenheit: "Amoklauf" zu krakeelen. Aber das , das hat ganz andere Ursachen. An die sich aber keiner heranwagt; da wird sich gern dumm gestellt. Vor allem unsere bescheuerten Medien profitieren von dieser "Gutmenschen"hysterie und steigern mit ihren falschen Schlussfolgerungen billigst ihre Auflagen und Quoten.

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Versuchs mal bei www.eGun.de unter der Rubrik "Blankwaffen" und dann "Messer" oder Blankwaffen > Fantasy- u. Filmblankwaffen.

Da wirst du dein Zeug gut los. Bei Ebay läuft in der Hinsicht nichts.

Mach ein paar gescheite Fotos und schreib einen interessanten (und natürlich informativen) Text dazu. Also Größe, Gewicht, Material, Hersteller, etc.

Viel Glück beim Verticken!

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Da frag mal lieber bei deinen Zollbehörden nach, das wird das Klügste sein.

Wenn ich in Deutschland eine erlaubnispflichtige Waffe ins Ausland verticke, muss ich einen Händler einschalten. Bei erlaubnisfreien Luftgewehren bin ich mir da nicht so sicher.

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Die Frage ist schon mal beantwortet worden von artiranmor am 10.05.2012

Bis repetitia placet! Aber trotzdem:

Sanitätssoldaten sind bewaffnet, allerdings NICHT um als Kombattant mit diesen Waffen auf Befehl eines infanteristischen Zugführers gegnerische Stellungen zu werfen etc., sondern zur Selbstverteidigung, zur Verteidigung von Sanitätseinrichtungen, Sanitätsmaterial und der ihnen anvertrauten Patienten. Die Waffen umfassen Pistolen wie die P8 / früher die P1, Maschinenpistolen wie die MP7 / früher die MP2 und Langwaffen wie das G36 / früher das G3. Mittlerweile werden auch Maschinengewehre wie das MG3 und MG4, insbesondere wenn laffetiert auf den Einsatzfahrzeugen montiert als zur Verteidigung geeignet betrachtet, allerdings gibt es hierzu noch Kontroversen und keine abschliessende Beurteilung. Schwerere Waffen wie Mörser, Panzerfäuste, Granatpistolen, überschwere MG oder Scharfschützenwaffen etc. spielen bei der Bewaffnung keine reale Rolle. Handgranaten zuweilen schon, sie sind aber höchst umstritten.

Es ist zwingend zu unterscheiden zwischen Soldaten, die "ausschließlich" im Sanitätsdienst eingesetzt werden (also Zentraler Sanitätsdienst mit rettungsdienstlichem Fachpersonal, Pflegepersonal, Ärzte etc. in ortsfesten oder beweglichen Sanitätseinheiten) und Soldaten, die als primäre Kombattanten nebenbei sanitätsdienstlichen Aufgaben wahrnehmen - diese sind in erster Linie eben Kombattant und nur in zweiter Linie Sanitäter, diese dürfen alles an Waffen nutzen und mitführen, was ihnen aufgetragen wird und werden in der Regel nur im Ausnahmefall sanitätsdienstlich tätig, hier als "Einsatzersthelfer" "Alpha" / "Bravo", "CLS", "Combat Medic", TCCC" etc. ) auf medizinisch mehr oder minder niederem Niveau bei der Erstversorgung von Verwundeten tätig)...).

Wird z.B. eine Patrouille angegriffen, in die Sanitätskräfte eingegliedert sind, so können zumindest abstrakt die Sanitätskräfte selbst entscheiden ob / wie sie sich ihrer Haut erwehren, ein Patrouillenführer ist NICHT berechtigt ihnen Feuerbefehle etc. zu geben. Dies entspricht zumindest der Aussage eines der Generalärzte des ZSan im Frühjahr 2012.

In Bezug auf Afghanistan wird die Situation kontrovers betrachtet, da man dort nicht als Besatzungsarmee und Kriegsteilnehmer an einem Konflikt gegen die Afghanen ist. Man ist dort aufgrund der Bitte der als legitim betrachteten afghanischen Regierung an die internationale Gemeinschaft um das Stellen von Truppen zur Stabilisierung und zur Herstellung der Handlungsfähigkeit der afghanischen Zentralregierung vor Ort - so zumindest sehr stark vereinfacht die schöne Theorie. Da man dort nicht in einem Krieg wäre, seien die Regeln des internationalen Völkerrechts / die Genfer Vereinbarungen und deren Zusatzprotokolle dort nicht von Relevanz - so der Rechtsberater RCN noch 2008 / 09 im unmittelbaren Gespräch und 2011 fernmündlich gegenüber mir . Ich hatte mich dort mit dem Rechtsberater RC North "gestritten' / kontrovers unterhalten insbesondere zur Situation des Sanitäsdienstes der Bundeswehr vor Ort, es gibt bisher hier nach meinem Kenntnisstand keine rechtlich belastbaren Dokumente zur Einstufung des Sachverhaltes im Sinne des Dienstherren. Ich bin jedoch kein Volljurist und daher im Zweifelsfall weniger in derLage die Sachverhalte korrekt zu beurteilen in strittigen Fragestellungen..... Die Rechtslage ist IMHO immer noch als kontrovers zu betrachten, der Sachverhalt kompliziert. Man kann daher nur die Praxis beschreiben (Sanitätssoldaten aller Dienstgrade - vom, Mannschaftssoldaten bis zum Stabsoffizier- FÜHREN und NUTZEN im Zweifelsfall Waffen wie die P8, MP7, G36, MG3 / MG4, Handgranaten.....) und die juristisch nicht eindeutige / abschliessende Beurteilung dieses Sachverhaltes erwähnen, bei der es auch innerhalb höherer Ebenen der Bundeswehr keinen eindeutigen Konsens gibt. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu so weit ich weiß noch nichts entschieden.

Das Schutzzeichen spielt bei Soldaten des Sanitätsdienstes die ausschließlich in sanitätsdienstlicher Verwendung eingesetzt werden nur eine untergeordnete Rolle, da auch das Ablegen des Schutzzeichens die Sanitätssoldaten nicht von ihren Rechten und Pflichten in diesem Sinne entbindet, sie KÖNNEN nicht auf ihre besonderen Schutzrechte verzichten, sie können diese allerdings verwirken, wenn sie gegen die die Bestimmungen verstoßen, z.B. sich als Infanterist eingliedern in einen Infanteriezug der eine gegnerische Stellung wirft und dort ALS INFANTERIST jenseits ihres sanitätsdienstlichen Auftrages aktiv an Kampfhandlungen teilnehmen.

Hierzu die Bundesregierung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/013/1701338.pdf

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Das ist eigentlich eine reine Formalität. Ist das Führungszeugnis o.k. wird das Ding erteilt. Da entfällt jede Diskussion. Manche Behörden sind allerdings gehalten, mit der Verteilung dieser Erlaubnis sparsam umzugehen.

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Eine Sanitätskompanie ist ähnlich bewaffnet wie eine Infanteriekompanie. Lediglich die schweren Unterstützungswaffen (außer zur Panzerabwehr) sind nicht im Programm enthalten. Wie sollten sich die Leute denn sonst verteidigen, wenn der Gegner ihren Einsatzzweck nicht gleich erkennt oder schlicht ignoriert?

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Also zumindest am Gewehr wird jeder Soldat ausgebildet. Auch Sanitäter und Schreibtischtäter.

Und was um Gotteswillen verstehst du denn unter Probeeinsätze?

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Ich hab mal heut Morgen auf dem Stand mit dem Messschieber die Stärke unserer Scheibenhalter gemessen. Die haben 1,5 mm. Da sind ein paar Dellen von .22ern drin. Da waren die Geschosse allerdings auch schon ein paar Meter unterwegs, bevor sie aufgeschlagen sind. Aber trotzdem. Ich denke, dass 2mm Stahlblech zuviel sind für die meisten handelsüblichen .22er Patronen. Möglicherweise gehts mit südafrikanischer "Zwartklip" Munition. Die hat echt Pfeffer! Die hab ich hierzuland aber auch schon lang nicht mehr gesehen.

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Angeheizt durch viele falsche und schlechte Berichte in den Medien über Waffen (vor allem über Waffenbesitz in den USA!), ist dieses Thema in letzter Zeit wohl auch in den Schulen modern geworden, wie ich feststellen musste.

Na denn: Im Grunde ist jeder Gegenstand, den man einsetzt um einem Anderen Schaden zuzufügen (aus welchem Grunde auch immer) letztendlich eine Waffe. Die meistbenutzten Waffen in Deutschland sind Messer und stumpfe Gegenstände. Jedoch die am meisten in den Medien besprochenen Waffen in den Medien sind Feuerwaffen.

Ich würde an deiner Stelle nach Schusswaffen googeln. Da findest du mit einigen Querverweisen so ziemlich alles, was du zu diesem Thema wissen musst.

Allerdings wird da gelegentlich auch schon mal Unsinn verzapft Allenthalben empfehle ich auch auf alle Fälle mal "Kriminalität" in die Suchmaschine einzugeben. Da wird so manches besser beleuchtet als wenn man nur die Waffe als Gegenstand separat betrachtet!

Und über die mit Fleiß totgeschwiegenen nicht gerade wenigen Amokfahrer darf man sich auch mal ein Paar Gedanken machen. Die vernichten mit ihrem als Mordwerkzeug missbrauchten Kraftwagen mehr Menschenleben als legale Waffenbesitzer.

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Anscheinswaffengesetz "Pistolenfeuerzeug" |

Hallo, habe eine Frage zum Anscheinswaffengesetz . Wollte mir als kleine Spielerei ein "Pistolenfeuerzeug" kaufen. Habe mich mal ein wenig umgeschaut und einige mit einer echt reallistischen Optik gesehen. Deshalb frage ich mich ob diese Feuerzeuge unter das oben genannte Gesetz fallen. Habe ein wenig gegoogelt und bei Wikipedia folgendes gefunden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinswaffe

Der Begriff ist im deutschen Waffengesetz wie folgt definiert: „Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen […] hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, […] Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […] unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […]. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung […] sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die […] eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“ – Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 Waffengesetz)

Fällt eine Feuerzeugspistole die einer echten Waffen verwechselnd ähnlich aussieht unter dieses Gesetz? Sie ist nicht kleiner als eine echte Feuerwaffe.

Da " Schusswaffen" in Anführungsanzeichen steht habe ich es so interpretiert, dass nicht nur Airsoftpistolen o.ä. die tatsächlich ein Geschoss abfeuern gemeint sind , sondern alles , was wie eine Schusswaffe aussieht . Habe ich das richtig verstanden ?

hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden

Ich schätze mal ,dass ein Feuerzeug mit "heißen Gasen " betrieben wird, oder sehe ich das falsch.

Danke für eure Hilfe, bitte nur Antworten , wenn ihr wirklich ein wenig Ahnung habt. Also nochmal um die Frage zu wiederholen, würde eine " Feuerzeugpistole" die einer echten Schusswaffe verwechselnd ähnlich sieht und auch eine eine ähnliche Größe hat unter das oben genante Gesetz, wenn nein fällt es unter ein anderes ?

Danke :)

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Alles was aussieht wie eine echte Waffe ist eine Anscheinswaffe und unterliegt dem Führungsverbot. Selbst wenn du dir aus schwarzer Seife eine täuschend echte Pistole schnitzt, ist das Führen verboten. Auch Holzgewehre, die echt aussehen: Verboten. Auch an Fasching darfst du nicht mit einer Feuerzeugpistole rumrennen. Seitdem es dieses Gesetz gibt, ist unsere Welt doch ein bisschen sicherer geworden!

Dass das aber auch keiner gemerkt hat!?! Also echt!

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So einfach kann man das nicht beantworten. Was ist denn das für ein Fabrikat?

Wie alt ist das Ding? Wenn du nicht selbst dran geschraubt hättest, wäre vielleicht noch Garantie drauf. Wenns nicht allzu vermurkst ist, tausch es um, wenns geht. Aber falls es eine Umarex oder sonst ein Chinadreck ist: Sowas hält nicht lang. Dann kauf dir lieber was Gescheites. Wenn die Kohle für eine gute neue Buffe nicht langt, dann kauf dir lieber bei Egun eine gute Gebrauchte als neuen Umarexschrott.

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Ich halte das für ein selbstgebasteltes christliches Kreuz, zum um den Hals hängen. Eine sogenannte Grabenarbeit. Möglicherweise aus einer Messinggranathülse.

Wert unter Sammlern: Ein paar Euro.

Eine offizielle Auszeichnung ist das nicht, das hat ein passionierter Amateur in der Feuerpause gebastelt.

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Die Kosten kann man erst annähernd kalkulieren, wenn man weiß, welche Disziplin geschossen werden soll. Bei Kurzwaffe musst du ja nur die Pistole kaufen. Aber beim KK-Gewehr da kommt ja noch der ganze Rattenschwanz mit dem Betonanzug, den Skistiefeln, Handschuhe, Brille, Gewehrständer, usw. usw. dazu.

Und in dieser Gegend gilt oft noch immer Uniformpflicht. Da musst du dir am Ende ein lächerliches Oberförsterkostüm mit Hut kaufen. Da können ganz schnell noch ein paar Hunnies draufgehen. Frag lieber vorher, wie das geregelt ist. Sonst hast du am Ende 300 € Beitrittsgebühr und einen Hunni Jahresbeitrag gelatzt und musst dir dann tatsächlich so eine Deppenuniform anziehen und wie ein Idiot herumlaufen, am Ende gar bei einer Prozession.

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