Es bleibt bei deiner Beschreibung offen, ob gegen die Personen strafrechtlich ermittelt wurde, z.B. Wegen versuchter Gefangenenbefreiung, gerade, weil die festgenommene Person eine entsprechende Aussage gemacht hat. Die Bedrohung erfolgte deiner Aussage nach ja nicht offen, so dass dies nicht angezeigt wurde. Dienstunfälle müssen in der Regel unverzüglich gemeldet werden, aber auch hier ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Er sollte sofort den Dienstunfall nachträglich melden. In dem Vordruck werden explizit Fragen zum Geschehen gestellt, und es werden mit Sicherheit von der bearbeiteten Dienststelle Fragen dazu gestellt werden. Nebenbei sollte er mit dem Befund des Arztes seinen zuständigen Dienstarzt aufsuchen und mit diesem Rücksprache haben. Dieser kann ihm besser weiterhelfen. Über welchen Berufszweig reden wir hier? Polizei.
Hallo, mein Mann und ich haben die elektrische Zigarette benutzt und es damit geschafft, mit dem Rauchen aufzuhören, Wir haben das Modell gewählt, wo sich der Geschmack hinten im Filterstück befindet. Wir haben von Anfang an nur Filter ohne Nikotin genommen und sehr schnell gemerkt, dass wir nicht das Nikotin vermisst haben, sondern das Gefühl, etwas in der Hand zu halten und daran zu ziehen. Aus der elektrischen Zigarette kommt auch Dampf, den du inhalierst, wahlweise mit Geschmack, in meinem Fall Menthol oder Minze. Ich habe immer weniger dazu gegriffen und seit 4 Monaten liegt sie unbenutzt im Schrank. Aber ich werde sie aufheben für den Fall der Fälle, man weiß ja nie, ob man beim nächsten Abend mit zuviel Alkohol wieder einen Schmachter bekommt. Also mein Rat an dich: hol dir ne billige, probiere aus, ob du damit klar kommst, hol dir dann ggf eine vernünftige und Hör mit Rauchen auf. Du hast nichts zu verlieren!
Hallo, ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber ich weiß, dass deine Eltern nur bis zum Ende der abgeschlossenen Ausbildung Unterhalt Zahlen müssen. Für dein Studium wirst du Bafög beantragen müssen. Da deine Ausbildung bereits im. Juni endet, geht es also nur um den Unterhalt für die nächsten 3,5 Monate. Der errrechnet sich aus dem Gehalt deiner Eltern. Im Internet findest du die sogenannte Nürnberger Tabelle. Google danach und sieh dir dann an, was du bekommst. Ich würde dir aber Raten, dass du dich mit deinen Eltern an einen Tisch setzt und ihnen von deinen Auszugsplänen und der Frage nach Unterhalt berichtest. So könntest du eventuell noch mehr Stress aus dem Weg gehen. Wenn das nicht möglich sein sollte, dann musst du den anderen Weg gehen, ausziehen und den Unterhalt einfordern, nicht schön, leider!
Du musst deinem Hund klar machen, dass du der Chef bist. Am Besten geht so etwas natürlich, wenn du in eine Hundeschule gehst. Wenn du das nicht möchtest, oder keine zeit hast, musst du mit ihm zuhause trainieren! Aber Achtung: er lernt es nicht von jetzt auf gleich, das kann Wochen dauern. Zunächst einmal schaffe dir ein ordentliches Hundegeschirr an, das einen Griff oben hat. Versuche, mit dem Hund Fussgehen zu üben, in dem du ihm Leckerlies anbietest, so bald er auf dich hört. Wenn er nicht hört, musst du sehr ruckartig an der Leine ziehen. Wenn du dies nicht mehr schaffst(z.B. bei einem anderen Hund) dann zieh ihn an dem Griff oben am Geschirr. Übe dies die nächsten Wochen! Wie gesagt: du bist der Chef!
Hallo, also die Frage wäre noch, wie alt die Person ist, deren Essen so besudelt wurde. Ist es ein Kind, kann man nach dem StGB (§225)auch eine Misshandlung von Schutzbefohlenen anzeigen. Auf jeden Fall íst der Versuch der Körperverletzung nach §223 StGB erfüllt, der übrigens auch strafbar ist. Ferner würde ich den Tatbestand der Beleidigung gemäß §185 StGB erfüllt sehen, auch wenn der Geschädigte davon nichts mitbekommt. Schliesslich richtet sich die Handlung darauf, seinen Unmut über die Person zu äussern. Wenn du dies anzeigst, wird es je nach Bundesland anders ermittelt. Die Polizei hat in fast allen Fällen die Möglichkeit, Spuren zu sichern, wie u.a. die DNA-Spuren, die durch die Spucke ins Essen gelangt sind.
Hallo, du hast dich nach §265a StGB strafbar gemacht, bzw. zumindest des Versuchs strafbar gemacht. Der Busfahrer hat die Ermächtigung, Personalien sofort festzustellen. Allerdings wäre die Frage, wo du dich zu diesem Zeitpunkt befunden hast. Wenn du schon am Busfahrer vorbeigegangen bist bzw. hinten eingestiegen bist und dir einen Platz gesucht hast, ist der Tatbestand erfüllt. Falls du vorne eingestiegen bist und der Busfahrer dich sofort aufgeschrieben hat, dann wäre eine Erfüllung des Tatbestandes anzuzweifeln. Du musst noch einmal genau schildern, wie es sich zugetragen hat.