Wenn die Mutter bei der Unterhaltsvorschussstelle war wird Ihr Einkommen und Vermögen ermittelt und somit festgestellt ob Sie leistungsfähig sind. Das Unterhaltsvorschussgesetz schreibt für Kinder unter 6 Jahre einen Betrag von 133 € und für Kinder über 6 Jahre einen Betrag von 180 € vor. Der Unterhalt wird vom Amt ausbezahlt und von Ihnen zurück gefordert (möglicherweise in Raten). Gezahlt wird bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Geht die Mutter des Kindes zum Rechtsanwalt und schafft einen Unterhaltstitel, sind Sie durch Anordnung zur Zahlung verpflichtet. Die Höhe der Leistung bestimmt sich nach Ihrem Einkommen und Vermögen. Grundlage hierfür ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Die Leistungspflicht besteht je nach richterlichem Beschluss bis zum Ende der Berufsausbildung des Kindes.
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