Trotz kürzlich erfolgter Geburt vorstellig beim Jobcenter werden?
Folgende Situation: eine Frau hat vor ca. einem Monat entbunden. Sie erhält Post vom Jobcenter ("Einladung zum Berartungsgespräch"). In dem Schreiben geht es darum, die Situation abzuklären, in der sie sich befindet und ihre potentiellen Jobmöglichkeiten zu sondieren - Standard halt. Die Frau fühlt sich - in meinen Augen verständlicherweise- nach einem Monat aber noch nicht in der Lage, weder einen Job anzunehmen (sowieso nicht; Mutterschutz), und noch viel weniger, beim Jobcenter vorstellig zu werden, wenn sie sich um ihren Säugling kümmern muss, der -Eltern werden wissen, was ich meine - einen Gutteil ihrer Zeit und Kraft in Anspruch nimmt. Die Frage lautet nun: Muss diese Frau wirklich beim Jobcenter vorstellig werden?