Geh in die Schule und lern was ordentliches mein Freund. Das ist alles Mist.

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Jap. Machen doch viele.

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Europa gibt es doch offiziell schon gar nicht mehr. Das ist im Prinzip nur um eine Massenpanik zu verhindern. Europa ist bereits Vergangenheit.

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Kein macbook.

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deutsche Staatsbürgerschaft beantragen: So wirds gemacht!

Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit Auch wenn “Staatsbürgerschaft” und “Staatsangehörigkeit” nicht zu hundert Prozent gleich sind, werden die Begriffe im Sprachgebrauch doch meistens synonym verwendet. Das Bundesverwaltungsamt, bei dem man die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen kann, verwendet jedoch ausschließlich den letzteren Begriff.

Zuständigkeit Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt mit seinen Einbürgerungsbehörden, die in den Stadt- und Kreisverwaltungen, Bezirksämtern und Ausländerbehörden unterschiedlich organisiert sind.

Alter Wer als Ausländer in Deutschland lebt, kann ab dem 16ten Lebensjahr selbst die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Für jüngere Personen können die Eltern dies übernehmen.

Antrag

Der Antrag selbst ist nicht in seiner Form festgeschrieben, die Einbürgerungsbehörden haben aber zur Erleichterung des Vorgangs Formulare erstellt, mit denen es schneller und leichter geht, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen zu können.

Kosten

Damit man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann, muss man 255 Euro zahlen. Für Kinder, die mit ihren Eltern gemeinsam eingebürgert werden, fallen 51 Euro an. Manche Gemeinden reduzieren die Beträge auch je nach der Situation der Antragsteller oder vereinbaren Ratenzahlungen.

Voraussetzungen

Einige Voraussetzungen müssen für die Einbürgerung mitgebracht werden: man muss ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben, sich seit acht Jahren in Deutschland befinden, für seinen Unterhalt alleine und ohne Ansprüche (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe) aufkommen können, genügend Deutschkenntnisse vorweisen, sich gut in der Rechts- und Gesellschaftsordnung auskennen, nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein, sich zur Grundordnung des Grundgesetzes und zur Demokratie bekennen und seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben.

Einbürgerungstest

Die Kenntnisse über deutsche Geschichte, Sprache, Kultur und Staatswesen werden in 33 Fragen überprüft. Der Einbürgerungstest muss seit 2008 von den Antragstellern durchgeführt werden. Fragenkataloge und Antworten findet man unter anderem im Internet.

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