Mietbürgschaft: Muss der Mietbürger im Todesfall auch zahlen?
Situation: Der Mieter verstirbt und kann nicht mehr zahlen. Muss der Bürger jetzt weiterzahlen ( Bzw kann er überhaupt selbst kündigen) oder wird der Vertrag automatisch nichtig.
Ist ja eine blöde Situation. Entweder der Vermieter ist am Arsch oder der Bürger