Die Kraftfahrzeugversicherer bemessen das Schmerzensgeld nach der Rechtsprechung(Gerichtsurteile). Dabei wird die Schmerzensgeldliste des ADAC( Susanne Hacks) zugrunde gelegt. Es ist eine umfangreiche Sammlung aktueller Gerichtsentscheide . Diese beinhaltet den Umfang und die Dauer der Erkrankung und die Höhe der erstrittenen Beträge. Es sind also Forderungen gegen die Versicherung der Freundin zu richten. Für den Fall einer Klage muss diese gegen den Halter und die Versicherung erfolgen. Wer klagt schon gern gegen die Freundin!!! Zunächst Ansprüche gegen die Versicherung richten und Angebot rechtlich prüfen lassen. In der Regel durch einen Rechtsanwalt, der sich im Verkehrsrecht auskennt. Klage erst dann, wenn der Betrag unangemessen ist. Gegebenenfalls vergleichen. Bei Schmerzensgeldforderungen sind die Versicherer nicht besonders prozessfreudig. Ihre Tochter erhält einen Fragebogen für Anspruchsteller.Vollständig ergänzen und den Passus Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht bestätigen. Die Versicherung wird dann die behandelten Ärzte anschreiben und Berichte anfordern. Dann erfolgt das Angebot der Versicherung. Viel Erfolg.
Du hast im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Anspruch auf den Zeitwert. Die Hausratversicherung ist hier nicht zuständig. Ein solches Risiko, wie die Schadenursache beschrieben wird, ist nicht gedeckt. Keinen Sachverständigen einschalten. Ansonsten die Notwendigkeit hinsichtlich der Kosten vorher mit der Versicherung absprechen. Ggf.der Versicherung das Laptop übermitteln. Wenn vorhanden, die ursprüngliche Anschaffungsrechnung ebenso der Versicherung übersenden. Du bist hinsichtlich der berechtigten Forderung beweispflichtig. Das, wie oben beschrieben, dürfte reichen. Auch wenn Du keinen Anspruch auf ein neuwertiges Gerät hast, kannst Du Dir, falls finanziell nicht tragbar, ein gebrauchtes Gerät wiederbeschaffen und das meist auch noch mit einer Garantie. Die Versicherung verzögert derartige Bagatellschäden nicht.Ist ein Vorurteil. Du wirst sehen, soweit der Sachverhalt, die Höhe des Schadens und der Vorfall rechtzeitig durch den Verursacher gemeldet ist, gibt es keine Verzögerung.
Die Dynamik/Anpassung herausnehmen. Widerspruch bei Mitteilung des Versicherers über die Dynamik(Du erhälst einen Nachtrag). Wenn Du dieses 2x durchgeführt hast, dann nimmt die Vers. die Anpassung heraus. Solltest Du die damit verbundenen Fristen versäumt haben, so kann man diesbezüglich mit denen in der Regel trotzdem verhandeln. Lebensversicherung beitragsfrei stellen lassen. Du hast keinen finanziellen Verlust wie bei einer Kündigung. Die Versicherung läuft weiter. Natürlich unter Berücksichtigung bisheriger Einzahlungen. Du kannst dann später wieder einsteigen und Beiträge entrichten( auch ohne Dynamik s.o.). Wenn Du kündigst ist der Verlust herb. S.Ausführungen z.diesem Thema. Ein späterer Neuabschluss wird teurer. Höheres Eintrittsalter =höhere Prämie. Bei Deiner finanziellen Situation kann ich nur das Einschalten eines Schuldnerberaters empfehlen. Der kann auch für Dich tätig werden und gibt Dir Ratschläge. Ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffe, dass Du in Deiner Situation bald wieder "Land" siehst.
Deine Tochter ist mitversicherte Person in der Privathaftpflichtversicherung. Diese gewährt Versicherungsschutz. Die VR prüft die Sach- und Rechtslage und übernimmt berechtigte Ansprüche bzw. weist unberechtigte zurück. Man kann nicht sagen: Die Versicherung zahlt den Schaden! Kein Schuldanerkenntnis abgeben. Nicht in Vorleistung treten. Den Vorgang der Versicherung melden. Den Anspruchsteller an die Privathaftpflichtvers. verweisen.
Hausratversicherung ist außerdem auch sehr wichtig: Einbruchdiebstahl in Räumen von Gebäuden. Häufig auch bei Abwesendheit,z.B.Urlaub,Beisetzungen(Infos in der Zeitung und Angaben der Traueradresse!) Hausrat am Urlaubsort(Reisegepäck)Vandalismus. zu Weihnachten Brände durch Tannenbaum. Räuberische Erpressung(Überfälle in der Öffentlichkeit)unter Androhung von Gewalt oder Tätlichkeiten(Bargeld,Schmuck,Fahrrad/s.Kinder und Jugendliche) KFZ-Versicherung: Die Haftpflichtvers. ist eine Pflichtversicherung, und das ist gut so. Die Kaskoversicherung ist ebenso wichtig: Brand,Entwendung,Elementarschäden/Hagel,Sturm,Überschwemmung und Unfallschäden( Vollkasko bei neuwertigeren Fahrzeugen) Lebensversicherung zur Zeit aus Renditegründen nicht aktuell aber als Absicherung der jungen Familie für den Fall des Todes des "Ernährers",so die Risikolebensversicherung,die nur bei Todesfall fällig wird und die Angehörigen finanziell absichert, prämienmäßig sehr günstig, diese Versicherung ist auch sinnvoll zur Absicherung der finanzierten Immobilie z.B. Vater tot, Mutter und Kinder müssen aus dem Haus Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht mehr zeitgemäß, eigene Vorsorge meistens ein finanzielles Problem-woher nehmen, wenn eine Familie unterhalten werden muss, zusätzl.Rentenversicherung empfehlenswert aber kaum finanzierbar Zahnzusatzversicherung :überflüssig,"Geldschneiderei"
Die Privathaftpflichtversicherung ist sehr wichtig. Versicherungsschutz besteht für alle unmittelbaren Familienangehörigen(Ehepartner,Kinder,Lebenspartner im eigenen Haushalt) als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens: Fußgänger, Radfahrer,spielende Kinder,als Insasse von Kraftfahrzeugen( nicht als Fahrer oder Halter!)Beschädigung von gemieteten Räumen in Gebäuden(keine Einrichtungsgegenstände!)sowohl in der gemieteten Wohnung als auch am Urlaubsort. Tierhalterhaftung als Hundehalter!
Die Kfz-Haftplichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für Schäden, die durch den Gebrauch des KFZ verursacht werden. Ansprüche Dritter! Es gibt Ausnahmen in der Privathaftpfl.Versicherung, wenn der Verursacher nicht Halter,Fahrer oder Eigentümer ist. Häufiges Beispiel: Du steigst als Beifahrer aus, beachtest nicht einen Radfahrer, der dann gegen die gerade geöffnete Tür fährt.Ist der berechtigte Fahrer anwesend, hat der Geschädigte die Möglichkeit, gegen beide Ansprüche zu richten.Die Privathaftpflichtvers. gewährt Vers.Schutz.Das Verlieren von Oel gehört zu dem Gebrauch eines Kfz, also Deckung und Bezahlung berechtigter Forderungen. Das die Provinzial hier den Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet, kann ich so nicht nachvollziehen.
Es wäre besser zu wissen, welche Probleme Du möglicherweise mit der Helvetia hattest, vorausgesetzt Du bist dort versichert. Das Bedingungswerk ist überwiegend bei allen Gesellschaften gleich. Abweichend kann ein Schaden kulant abgewickelt werden, wenn die Rentabilität stimmt. Das bedeutet, man hat bei einer Gesellschaft mehrere Versicherungen. Die in der Prämie günstigste Versicherung muss nicht die beste sein. Ich habe meine Versicherungen bei der Allianz. Gut und teuer. Im Haftpflichtschadenfall kann es durchaus sein,dass Du möglicherweise unzufrieden bist, weil die Versicherung zu wenig oder garnicht zahlt. Wenn Du Versicherungsschutz hast,zahlt die Versicherung nicht das, was Du für angemessen hälst sondern nach Sach- und Rechtslage.
Ich finde es sehr außergewöhnlich, dass eine Versicherung, ohne Versicherungsfall, einfach so kündigt. Eine Versicherung ist ein kaufännisches Unternehmen und kann durchaus kündigen. Üblicherweise wird vor einer Kündigung eine Rentabilität der Verbindung geprüft. Wenn unwirtschaftlich, und das bei nicht nur einem Schadenfall, erfolgt die Kündigung. Das ist rechtens. Da kann auch kein Anwalt helfen. Ich würde eine schriftliche Begründung der Kündigung erbeten. Kann sein, dass diese nicht erfolgt. Wenn ja, hast Du die Möglichkeit, falls Du Dich ungerecht behandelt fühlst, über den Vorstand der Gesellschaft eine Beschwerde aussprechen. Man kann dann nur hoffen, dass diese die Entscheidung revidieren. Die Aufsichtsbehörde wird kaum etwas ausrichten bzw.hat keine Möglichkeit darauf Einfluss zu nehmen, da diese Kündigung legitim ist. Bei einem Antrag auf Abschluss einer Rechtschutzversicherung kannst möglicherweise eine eventuelle schriftliche Stellungnahme gleich mit einreichen und diese für Dich als ungerecht emfundene Behandlung kommentieren.
Aus Beweissicherungsgründen für die Höhe der Forderung ist es ratsam, den eingetretenen Schaden durch Voranschläge,Photos und eventuell vorhandene Rechnungen beweisen zu können.Hast Du eine Bestätigung, dass der Schaden bei der VR(E-Mail,sonst.schr.Mitteilg.Schaden-Nr.,etc)bearbeitet wird? Versicherungen haben mit div.Unternehmen Abkommen und sind nach Zustimmung durch den Geschädigten berechtigt, diese zu beauftragen. Sofort Schreiben mit Rückschein an den Vorstand. Androhung Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin),Graurheindorfer Str. 108,53117 Bonn. Oder gleich Beschwerde an die BaFin per E-Mail "poststelle@bafin.de". Vorstandsbeschwerden wirken Wunder!!!! Hinweis an die VR(Vorstand), dass Du zur Vermeidung von weiteren Folgeschäden nach Ablauf von 5 Tagen die erforderlichen Aktivitäten unternimmst und im Übrigen einen freien Sachverständigen einschaltest, dessen Kosten dann die Versicherung übernehmen muss. Wirst sehen, wie schnell das dann geht!
Dieser Ausschluss(Sengschäden) gilt nur für die Hausratversicherung. Nicht bei Haftpflichtschäden(z.B.Privathaftpflichtversicherung). Hier spielt die Ursache keine Rolle. Versicherungsschutz ja.
wie kurz dargestellt.i.O. Aus aktuellen Gründen kann man wohl Überschussbeteiligungen aus der Kapitalversicherung vergessen. Bitte eine Kapitallebensversicherung aus diesem Grund nicht kündigen. Ggf. beitragsfrei weiter laufen lassen!!!
Die Beiträge für eine Lebensversicherung werden aufgeteilt. Für den Todes- und für den Erlebensfall. Todesfall: Der Versicherte, auf dessen Leben diese Versicherung abgeschlossen wurde, stirbt. Die Todesfallsumme wird sofort fällig, auch wenn nur eine Prämie, Erstbeitrag, gezahlt wurde. Es gibt die Möglichkeit, in diesem Sinne also eine reine Risikoversicherung abzuschließen, die ausschließlich im Todesfall gezahlt wird. Absicherung junge Familie, falls der "Ernährer" stirbt, Absicherung von Krediten,Darlehen für Hypotheken. Erlebensfall: Eine Kapitallebensversicherung gewährt Versicherungsschutz für den Todes-und Erlebensfall. Die Gesellschaft muss eine Rücklage für den Erlebensfall bilden. Durch mehr oder weniger geschickte Anlage des Geldes werden Überschussanteile erzielt, welche die Erlebensfallsumme erhöhen. Die Summe, die für den Erlebensfall vereinbart wurde, erhöht sich um Gewinnanteile. Bei einer Laufzeit von 25-30 Jahren konnte sich teilweise die Kaqpitalsumme/Auszahlungssumme verdoppeln. Das können wir aus aktuellen Anlässen mitlerweile vergessen. Trotzdem ist eine Geldanlage für diese Kapitallebensversicherung nicht schlecht. Man ist auf der sicheren Seite. Die Verzinsung des Kapitals wird der Höhe nach nicht garantiert. Im Vergleich, für den der nicht risikofreudig ist,aber eine sichere Sache. Die Familie ist im Todesfall abgesichert. Im Erlebensfall fließt, je nach Laufzeit und Höhe der vereinbarten Summe,Geld. Es lässt sich zum Beispiel über eine Lebensversicherung(Kapital-) der Erwerb/Bau einer Immobilie finanzieren. Häufig sind die Hypothekenzinsen geringer als über eine Bankfinanzierung. Man muss sich eben beiderseitig informieren. Gleichzeitig ist die Familie abgesichert. Im Todesfall ist das Häuschen bezahlt und Frau und Kinder müssen nicht raus. Die Beiträge sind in der reinen Risikoversicherung wesentlich günstiger.Fälligkeit bei Tod. In der Kapitalversicherung/Erlebensfall vergleichsweise höher. Natürlich spielt hier auch das Eintrittsalter eine Rolle. Leistungen und Beiträge unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft erheblich. Mehrere Angebote einholen. Versicherungen sind in der Regel Aktiengesellschaften. Also Gewinn orientiert. Du hast kein Mitspracherecht. Die Versicherung versucht, mit Deinem Geld hohe Gewinne durch Spekulationen aber auch durch Immobiliengeschäfte zu erzielen. Je erfolgreicher desto höher ist letzten Endes der sogenannte Überschussanteil, der Dir dann in der Kapitallebensversicherung zu Gute kommt. Eine Garantie gibt es nicht. Die Gesellschaften können Dir auf Anfrage die Gewinnausschüttungen der vergangen Jahre mitteilen. Danach kann man sich auch orientieren, wie erfolgreich diese sind. Natürlich leben die Gesellschaften von dieser Form der Geldanlage nicht schlecht. Aktionäre wollen auch ein Stück von der Sahnetorte, Gehälter und Provisionen der Vermittler werden auch gezahlt. Trotzdem ist eine Lebensversicherung, ob reine Risiko- oder Kapitallebensversicherung heute nicht mehr wegzudenken. Als Vorsorge, Absicherung der Familie,relativ sichere Anlage von Geld(auch Einmalzahlung), Abschluss einer Rentenversicherung, Finanzierung einer Immobilie, Ausbildungsversicherung für die Kinder und steuerliche Absetzung von Beiträgen/Finanzierungsdarlehen durchaus empfehlenswert.
Es gibt mehrere Möglichkeiten einer Abrechnung.
Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens, Rep.Kosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert,ist der Höchstenschädigungsbetrag der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Bei einem unechten Totalschaden, die Rep.Kosten übersteigen nicht den Wiederbeschaffungswert und es erfolgt kein Reparturnachweis, wird ebenso, wie erwähnt,abgerechnet(WW./.RW) Es kann im Fall eines Totalschadens unter Berücksichtigung der sogenannten Opfergrenze(130%)durch Nachweis eine Reperatur erfolgen, wenn diese Kosten insges. nicht höher sind als Wiederbeschaffungswert plus 30%. Reparaturnachweis ohne Rechnung, z.B. Nachbesichtigung durch durch Gutachter, Erstattung netto,also ohne MWST. Anspruch auf die MWST erst bei Nachweis, dass diese auch geflossen ist. Sollte der Restwert, wie kalkuliert, nicht erzielbar sein,Nachweis gegenüber der Versicherung(z.B.Bestätigung durch mehrere Aufkäufer aus dem Domizilbereich d.Anspr.Stellers). Geschädigter kann grundsätzlich einen Sachverständigen seines Vertrauens( das Gleiche gilt für Rep.Werkstätten)einschalten. Für den Fall,dass die Verschuldensfrage geklärt ist, übernimmt die Haftpflichtvers. die Kosten. Zurück für den Fall der Abrechnung auf Totalschadenbasis: Nutzungsausfall für den Zeitraum der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen KFZ`s ab Kenntnisnahme lt.Gutachten( in der Regel 10-14 Tage). Sollte das KFZ fahrbereit und verkehrssicher sein, trotz wirtschaftlichen Totalschadens, kein Nutzungsausfall.KFZ kann ja bis zur Ersatzzulassung weiter gefahren werden. Ob die Abwrackprämie trotzdem zur Verfügung steht, ist noch nicht eindeutig geklärt "Allianz" sagt ja. Eine Rechtsprechnung für den Fall eines Streites gibt es m.E.noch nicht. Ich würde mich mit der gegnerischen Versicherung, speziell dem dortigen, bearbeitenden Schadenbüro, in Verbindung setzen und die erfragen, ob die Sach- und Rechtslage geklärt ist. Wenn ja, dann Absprache hinsichtlich der Schadenhöhe( wie oben erwähnt). Nicht vergessen: Kosten der Ersatzzulassung gehören ebenso in die Entschädigungszahlung und eine Kostenpauschale-entweder ohne Nachweis-( 30-40€) oder konkret mit Nachweis.
Der Sozialversicherer beurteilt nach Kriterien, die jeder nachvollziehen kann. Bericht des Hausarztes. Noch besser Bericht eines Facharztes. Behandlungszeitraum,Dauer der Erkrankung, Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeit mögl.Behinderung und Grad der Behinderung, Alter und Erfolgsaussicht etc. Wichtig ist der Arztbericht und seine Empfehlung. Ist Dir der Inhalt bekannt???? Wer überwiegend, trotz Behandlung, seiner beruflichen Tätigkeit ohne Ausfälle nachkommt, kann nach meiner Einschätzung unter Berücksichtigung der Kriterien des Versicherers nicht unbedingt mit einer Kur rechnen. Sozialverbände gibt es eine Menge. Diese sind hinsichtlich einer Beratung sehr hilfsbereit.
Maßgeblich sind die AKB, allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung(Anlage zum Versicherungsschein) Hier bitte nachlesen, wie es sich bei dem Versicherer hinsichtlich des SFR und der Rückstufung verhält. Das hat möglicherweise nicht zwangsläufig auch den herben Verlust des Rabatts zur Folge. Langjähriges, schadenfreies Fahren wird mit einem hohen SFR belohnt. Im Schadenfall mit Aufwendungen kann man dann möglicherweise relativ weich fallen. Hat der VR gezahlt, einen Abgleich Versicherungsaufwand und Prämienverlust für das folgendene Jahr anfordern. Innerhalb eines halben Jahres kann man an den VR dessen Aufwendungen zurückzahlen, um den SFR zu erhalten.
Grundsätzlich haftet im Sinne des § 823 BGB/Verschuldenshaftung der Betreiber. Für die Verkehrssicherungspflicht von Einrichtungen ist dieser zuständig. Das Verschulden muss also bewiesen werden. In diesem Fall ist zu prüfen, in wieweit dieses zutrifft, z.B.Bodenbeschaffenheit, geeignete Fliesen,etc. In solchen Feuchträumen muss der Besucher aus meiner Sicht mit feuchtem Boden rechnen. Die Beseitigung durch regelmäßiges Aufwischen ist hier verbindlich nicht gegeben. Ich meine, dass hier die persönliche Obacht gefragt ist. Z.B.Badelatschen od.Ähnliches, oder barfüßiges Gehen. Die Privathaftpflichtversicherung hätte Versicherungsschutz gewährt und berechtigte Forderung erstattet, unberechtige zurückgewiesen. Du musst mit Ersatzforderungen rechnen, entweder vom Betreiber oder aber vom möglichen Glasbruchversicherer, auf den dann die Forderung des Betreibers gegen Dich übergegangen sind.
Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist freiwillig. Es lockt die günstige Fahrt ins Blaue und Kuchen und Kaffe gibt es dazu!!!! Wie blauäugig muss man sein wenn man meint, es wird etwas verschenkt? Bei der Gier nach kostengünstigen oder kostenfreien, derartigen Veranstaltungen setzt der Verstand aus. Es wird ständig gewarnt. Trotzdem gibt es eine Menge Dummer. Sonst wäre diese Branche längst ausgestorben. Selber Schuld.
Bei Nachweis eines Betruges kann Anzeige erfolgen. Ist überall so. Nicht nur bei Kaffefahrten.