Die Strafen für sog. "Kinderschänder" sind so hoch wie noch nie.
Seit 1998 habe es weit über 10 Strafverschärfungen, oft gehen den Rat von Kriminogen.
Die Strafen für sog. "Kinderschänder" sind so hoch wie noch nie.
Seit 1998 habe es weit über 10 Strafverschärfungen, oft gehen den Rat von Kriminogen.
Kommt immer auf den Einzelfall drauf an.
Die Medien, insb. die BILD berichten viel zu viel über Vergewaltigung.
Gerade die BILD berichtet vieeeèel mehr, als er der tatsächlichen Kriminalitätslage entspricht.
Zitiere doch bitte keine Zeitungen, sondern Kriminologen.
Im übrigen ist der Begriff der Vergewaltigung heute vieeel allgemeiner gefasst wie früher.
Kannst du bitte eine Urteilsbegründung vorlegen.
In den Zeitungsberichten steht ja nichts zum Tathergang.
Es steht doch gar nicht darüber, was dem Täter für eine Handlung vorgeworfen wird.
Falls die Stragzumessung Rechtsfehleh hat, dann wird die Staatsanwaltschaft im Sprungrevision gehen.
Warum redest du hier von armen Tätern?
Haste was an der Klatsche?
1) Der Mann wurde doch gar nicht wegen Vergewaltigung verurteilt.
2) Wir kennen weder den Tathergang noch die Urteilsbekgründung.
Im verlinkten Zeitungsartikel steht zum Tathergang gar nichts. Wir wissen nicht mal ansatzweise, was der Täter überhaupt gemacht hat.
Welche Strafe hat die Staatsanwaltschaft gefordert?
Der Tod ist viel schlimmer, weil man sich von einer Vergewaltigung erholen kann.
Die meisten Menschen in Deutschland sind generell gegen Die Todesstrafe.
Die meisten Beführworter wollen die TS nur für Mord.
Nur die kranken, hasserfüllten Kinderschänderhasser reden lauter und aggressiver.
Wenn jeder 14jährige, der mir seiner 13jäjrigen Freundin einen Zungenkuss macht, was Kindesmissbrauch ist, dann wären jetzt schon Millionen Menschen in Haft.
Deutschland ist eines der sichersen Staaten der Erde und die derueitigen Strafen sind zur Kriminalitätsbekämpfung mehr als ausreichend.
Jede Vergewaltigung mit mindestens 10 Jahre per Gesetz zu bestrafen, ist menschenverachtend und der nächste verurteilte Täter würde erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Das Vergehen Betrug wird in weit über 90% nur mit Geldstrafen bestraft, meist unter 90 Tagessätzen, was noch nicht mal im Führungszeugnis steht.
Freiheitsstrafe werden beim Betrug gewöhnlich zur Bewährung ausgesetzt.
Wenn ein 15jähriger mit seiner Freundin in Schweden einen Zungenkuss macht (einvernehmlich), dann zählt das als Vergewaltigung.
Auch in Deutschland zählt vieles als Vergewaltigung, was vor 1998 "nur" Sexuelle Nötigung genannt wurde.
Friedrich Merz war immer klar dafür, dass Vergewaltigung strafbar ist, egal ob in der Ehe oder nicht.
Wer weiß denn jetzt, was diese ohnmächtige Person davon hält?
Ob man Abtreibung als verwerflich empfindet oder nicht, hat mit dem Thema "Vergewaltigung" nichts zu tun, da das Kind ja nichts dafür kann.
Die Körperstrafen oder die Todesstrafe verletzen die Menschenwürde des Täters, vgl. Art 1 GG.
Die Todesstrafe ist abzulehnen, wie auch die Körperstrafen.
Dies würde die Menschenwürde des Täters verletzen, vgl. Art 1 GG.
Im übrigen sind wir eines der sichersten Länder der Erde.
Die Strafen sind mehr als ausreichend.
Körperstrafen und die Todesstrafe verletzen die Menschenwürde des Täters, vgl. Art 1 GG.
Die derzeitigen Strafen in Deutschland sind völlig ausreichend, teilweise sogar zu hoch.
Wir leben in einem der sichersten Staaten der Erde.