Hat der Betreuer (auch) die Vermögenssorge.

Seine Aufgabe ist es, den Betreuten zu unterstützen, wo er Hilfe braucht.

Wenn der Betreute mit online-Banking vertraut ist, besteht kein Grund, ihm das zu verbieten.

Allerdings sollte Vorsorge gegen unüberlegte Ausgaben (z. B. Betragseinschränkung) getroffen sein.

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Das in der Wand sitzende Kunststoffrohr hat am äußeren Ende eine Rille, in der ein ringförmiger Gummiring für Dichtheit sorgt. Dieser kann verschoben und/oder verschmutzt sein. Rausnehmen, reinigen, wieder einsetzen. Danach kann das Metallrohr - ohne Werkzeug - wieder eingeführt werden. Rosette drüber, fertig.

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Karma ist ein uralter, aus dem indischen Raum stammender Begriff.

Im Lauf der Zeiten wurden (fast) unzählige Interpretationen von den unterschiedlichsten Religionen/Gruppierungen vorgebracht, die teilweise auch widersprüchlich und konfus sind.

Als kleinsten Nenner könnte man lapidar sagen, daß jede absichtliche Tat (oder deren Unterlassung) selbstverständlich irgendwelche Folgen haben.

Karma ist aber keineswegs eine irgendwie geartete willkürliche Vorherbestimmung von Ereignissen (Kismet, Schicksal ...).

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Bekannt hierfür ist z. B. Ian Stevenson.

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LEDIGLICH MIT EINER VERHALTENSBESCHREIBUNG LÄSST SICH EIN MENSCH/EINE SITUATION NICHT EINSCHÄTZEN.

Es muß eine Menge vorgefallen sein, daß bei dir diese Einstellung vorherrscht.

Wenn man (wirklich) will, kann man sein Verhalten durchaus verändern, also nicht mehr sofort ins Extreme verfällt.

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Wenn die Möglichkeit eines Widerrufs (z. B. innerhalb einer bestimmten Frist) nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist ein Widerruf nicht zulässig.

Wieso eigentlich liegt der Vergleich "auch" dem Gericht vor? Ein nicht gerichtlicher Vergleich wird ja eigentlich geschlossen, um die Einschaltung eines Gerichtes zu vermeiden.

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Kommt drauf an, wo ihr die Anzeige gefunden habt:

  • Wenn sich der Werbeträger an private Endverbraucher richtet, muß der Endpreis (incl. MWSt) eindeutig abgegeben sein (siehe Preisangabenverordnung/PAngV).
  • Bei gewerblichen Empfängern besteht diese Verpflichtung nicht, sollte allerdings ebenfalls klar ersichtlich sein, gegebenenfalls extra nachfragen.
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Eindeutig erkennbar ist eigentlich nichts mit Sicherheit. Und was möchtest du eigentlich daran befestigen (leichtes Bild oder schweren Wandschrank)?

Wie alt ist denn die Wand/das Haus vermutlich? Früher wurden durchaus schon mal relativ grobfaserige (Holz-Faser-)platten, teils auch zementgebunden, schlimmstenfalls mit Asbest, mit Mörtel aufgeklebt. Rigips- oder Fermacell-Platten wurden später zumeist auf Spanplattenuntergrund oder eine Latten-Unterkonstruktion genagelt.

Mal in einer Bohröffnung die Tiefe/den Abstand zum festen Untergrund prüfen (z. B. mit Stricknadel). (Schlimmstenfalls kommt man auf der anderen Seite der Wand wieder raus). Bei neueren Platten sollten Spezialdübel (Hohlraumdübel) helfen.

Bei größerer Belastung nach Öffnen eines entsprechend großen Wandteils (Segmentsäge, nicht einfach rausreißen) geeignete Unterkonstruktion einarbeiten, danach wieder schließen.

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Die bisherigen Antworten (Hahn zudrehen) stimmen zwar, allerdings liegt hier nicht das Problem. Dieser Hahn muß geöffnet bleiben, damit nach einer Entleerung des Spülkastens neues Wasser nachgefüllt wird.

Vermutlich rinnt ständig Wasser in die WC-Schüssel - das müßte durch leichte Wellenbewegung sichtbar sein. In diesem Fall wäre der Abfluss des Reservoirs undicht, z. B. durch Verunreinigung/Verkalkung. Abhilfe: Reinigen.

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Andere Ansicht:

Na ja, Weihnachten muß man nicht unbedingt lieben, und daß er es offensichtlich nicht mag - da weiß ich zu wenig über ihn.

Aber daß er dich (und jeden anderen normalen Menschen) dadurch verletzt, daß er ein Geschenk achtlos wegwirft und auch sonst "seine Ruhe haben" will - das geht gar nicht. Wache aus deinen Träumen auf: wer zu so einem Kontakt erzwingen will ist selber schuld, das kann nur schiefgehen.

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Hast du ein spezielles Problem daß du ein (welches) Kennzeichen brauchst?

Der Beschreibung nach kommt mir Merkzeichen H in den Sinn - aber dafür sollte der GdB auf 100 kommen.

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Das war eine gerichtlich angeordnete Exhumierung. Zweck: Todesursache oder Verwandschaftsverhältnisse klären.

Da es sich dabei in der Regel um laufende Prozesse oder private Angelegenheiten geht, bekommen Dritte hierüber keine Auskunft/Informationen.

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Also ein derartiges Verhalten kenne ich eigentlich nur von Personen mit bestimmten "geistigen Störungen/Abartigkeiten", z. B. bei Hyperaktivität. Diese "leiden" unter Umständen an einer Art "Überschwemmung" des Gehirns mit unkontrollierbaren Gedanken, auf die sie - speziell bei äußeren Reizen - eingehen müssen. In so einem Fall wäre ärztliche/psychiatrische Behandlung angebracht. Du selbst kannst das nicht beeinflussen. Sich von solchen Personen abwenden würde dir möglicherweise Nachteile bringen - ignoriere es also besser.

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Einfach ein paar Halt gebende Pflöcke reinhauen.

Ansonsten: Ist das euer eigener Grund oder habt ihr zumindest die Erlaubnis des Besitzers?

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"Herbeihexen" kann man diese Eigenschaft (leider) nicht.

Ansonsten gibt es Bücher zu diesem Thema, die zumindest als Übungsbeispiele dienen können.

Daß dir (erst) später "passende Antworten" einfallen ist schon mal gut. Dabei kannst du noch etwas über deine Bekannten nachdenken und gegebenenfalls auch später eventuell Auftretende Situationen vorwegnehmen und dann entsprechend "schlagartig" reagieren.

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