Zählt ein Anbau als eigenständiges Haus?

Guten Morgen,

Vor einigen Jahren hat mein Schwager bei den Eltern angebaut und erhielt als Sicherheit den Teil der Eltern überschrieben. Als sich das erste Kind ankündigte, baute er mit seiner Frau neu und ein anderer Schwager bezog den Anbau. Bis heute zahlt er für den Anbau Miete. Jetzt hat "Schwager 2" vor nochmal an den Anbau anzubauen, da ihm der bisherige Anbau zu klein ist und er auch etwas eigenes haben möchte. "Schwager 1" will ihm alles überschreiben, wenn er die Restkosten des Anbaus übernimmt.

Jetzt haben mein Mann und ich von "Schwager 2" das Angebot erhalten, den Teil der Eltern zu bekommen und diesen komplett zu übernehmen, wenn die Eltern irgendwann nicht mehr sind. Dieses soll gegen eine Zahlung von knapp 30.000 Euro geschehen.

Meine Frage ist nun, zählt der Anbau als eigenständige Wohneinheit und können beide Teile auf verscheidene Namen umgeschrieben werden?("Alter Hausteil" auf meinen Mann, Anbau auf Schwager?) Ich muss dazu sagen, dass es momentan so ist, dass es für das Haus und den Anbau nur einen Stromzähler und eine Gasuhr gibt. Es ist dann so geplant, dass überall ein Zwischenzähler dazwischen kommt. Momentan ist alles noch durch eine Tür verbunden, die aber verschwinden soll. Also sind es baulich später getrennte Partein, die sich dann nur die Zähler teilen. Oder muss auch für jede partei ein eigener Zähler her, damit es quasi als 2 Häuser zählt und diese auf verschiedene Namen geschrieben werden können? Bei welchen Ämtern, etc kann man sich da am besten schlau machen?
Das alles soll auch über einen Notar etc laufen, aber vorab Information sind aj nie verkehrt.

Ich hoffe auf Antworten.

Mfg

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das kann dir am besten der notar beantworten. bei mir ist es ungefähr gleich. die häuser dürfen nicht durch irgendeine tür oder ähnliches verbunden sein. zähler muss für jedes haus seperat gemeldet sein. es zählt dann als eigentümergemeinschaft auf einem Grundstück. da wird dann auch festgelegt wieviel oder was zu welchem haus gehört.

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Du musst dich sofort melden. ansonsten musst du eine erklärung wegen verspätetem melden abgeben und du kannst ein sperre bekommen.

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wenn das handy alle simkarten nutzen kann, dann muss dabei stehen: "ohne Branding" oder "kein Simlock" GSM ist nur das Funk-System das die Handys verwenden.

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sollte doch jeder selber wissen ob er das will oder nicht. wenn man nach doktoren und profesoren geht dann ist eh jeder der ein bier am tag trinkt alkoholiker. dann ist es wohl ziemlich schnuppe ob früh, mittag oder abend. meine meinung.

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normal kann die scheibe nicht mehr wie früher in lauter kleine würfel brechen. sie reist durch und verliert ihre spannung. du darfst allerdings damit eigentlich nicht mehr fahren. sie stellt einen erheblichen mangel am fahrzeug dar. wenn du angehalten wirst dann kannst du dein auto stehn lassen.

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das stimmt leider. die krankenkasse greift erst wieder wenn dein antrag auf arbeitslosen geld durch ist. kann je nach amt bis zu 4 wochen dauern. die zeit dazwischen darfst nicht krank werden oder du hast ne private zusatzversicherung. oder du musst dich solange schleunigst selbst versichern. steht alles in dem ratgeber für arbeitssuchende, den bekommst wenn du dich beim amt arbeitssuchend meldest.

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wie oft hintereinander kann man hier eigentlich die gleiche frage stellen? irgendwann nervts.

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schau auf mobile.de oder autoscout wie die gehandelt werden.

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