ich denke ja, hauptsache es geht nicht über die zulässige gesamtmasse von 3.5t

dazu muss ich sagen dass ich grade den führerschein mache und unser lehrer sagte dass ältere menschen die ihren führerschein vor schon mehreren jahren gemacht haben andere richtregeln haben, also mehr tonnen fahren dürfen mit dem normalen B-Führerschein.

also das aktuelle zulässige gesamtgewicht für die neu-führerschein-macher ist 3.5t ;-)

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bei meiner ma gabs nach 3 tagen oder so das eine da wo man sich noch mal so von ihr verabschieden muss also wo man sie angucken kann(weiß jetzt nid wie des heißt) aber da war ich nich, erst nach ner woche war die beerdigung

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diebstahl ist immerhin eine straftat und wenn der enkel der oma geld klaut..das geht doch nicht! er sollte mal sehen dass man sowas nicht macht!

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