Es gibt kein Gesetz, das ein Schülerpraktikum in der 9. Klasse verbieten würde.

Allerdings ist es teilweise schwierig, im Ausland unter 18 Jahren einen Praktikumsbetrieb und eine Unterkunft zu finden.

Solltest du jedoch einen Praktikumsbetrieb und eine Unterkunft finden, welche du auch unter 18 Jahre beziehen kannst, steht einem Auslandspraktikum nichts entgegen. In jedem Fall benötigst du aber das Einverständnis deiner Eltern.

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Ich habe 3 freiwillige Praktika gemacht: Bei RTL, ZDF und im Bundestag bei einem Abgeordneten. An alle 3 Praktika bin ich über Kontakte gekommen, ansonsten war das aber kein Problem. Auch ohne Kontakte solltest du an eine Praktikumsstelle kommen, bei kleineren Unternehmen sowieso.

Eine Bescheinigung von der Schule brauchst du nicht. Ich habe immer am Ende meines Praktikums ein Praktikumszeugnis vom jeweiligen Unternehmen ausgestellt bekommen. Das bekommt man nicht immer automatisch, aber wenn man danach fragt ist das kein Problem. Ich würde auf jeden Fall am Ende meines Praktikums immer darum bitten, da es für zukünftige Bewerbungen sehr nützlich sein kann.

Ansonsten würde ich jedem empfehlen, ein oder mehrere Praktika neben der Schule zu absolvieren. Das hilft nicht nur bei der Findung der eigenen Interessen, sondern ist auch auch eine wirkliche Hilfe bei späteren Bewerbungen: Durch Praktika kannst du zeigen, dass du bereits Erfahrungen in einem Bereich gesammelt hast. Das wird teilweise noch höher gewertet als deine schulische Leistung. Ich bin alleine durch meine absolvierte Praktika an freie Mitarbeiten bei lokalen Zeitungen gekommen und hatte so während dem Abi einen viel geileren Job als alle anderen in meinem Jahrgang die nur "normale" Schülerjobs bekommen haben. Und da ich in dieser Branche geblieben bin, hat es mir für meine spätere Karriere auch noch geholfen...

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Die deutschen Maestro (EC-Karten) funktionieren da nicht, sondern nur klassische Kreditkarten.

In einigen Ländern werden Maestro-Karten mit Kartennummer zum Bezahlen im Internet (ähnlich einer Kreditkartennummer) herausgegeben, in Deutschland ist das jedoch nicht der Fall.

Normale EC-Karten funktionieren somit nicht bzw. mit IBAN und BIC kann nicht bezahlt werden.

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Ich denke kaum, dass ein ausländischer Shopbetreiber die Zahlungsart "Rechnung" anbietet. Es gibt zwar zahlreiche günstige Shops wie wish.com, tmart oder miniinthebox, allerdings sitzen alle Betreiber außerhalb der EU. Alleine diese Tatsache würde ein enormes wirtschaftliches Risiko darstellen, da sich bei der Zahlungsart auf Rechnung nur mit hohem Aufwand gegen die Schuldner vorgehen lässt. Die Anbieter kennen sich außerdem mit der unterschiedlichen nationalen Rechtslage kaum aus und können so nur mit sehr teuerem Rechtsbeistand ein Verfahren in die Wege leiten.

Zahlungsarten wie Klarna lohnen sich ebenfalls aus wirtschaftlichen Gründen nicht, da die Zahlungsdienstleister häufig hohe Gebühren aufgrund eines hohen wirtschaftlichen Risikos einstreichen und so an den sehr billig angebotenen Produkten kein Gewinn mehr bleiben kann.

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Hallo Wienerschnitzel,

Batterien soll man nicht mit handelsüblichen Akkuladegeräten aufladen, weil sie so genannte Schnelllader sind. Das bedeutet, dass der Strom in kurzer Zeit in die Akkus "gepresst" wird.

Es gibt mittlerweile auch Geräte, die handelsübliche Batterien wieder aufladen können. Diese funktionieren im Prinzip wie ein Akkuladegerät. Allerdings laden diese wesentlich langsamer, sodass eine Batterie nicht so schnell warm wird. Entsprechend besteht keine Gefahr, dass sie platzen können. Akkus können aufgrund ihrer doppelten Wand mehr aushalten und platzen daher auch bei starker Wärmeentwicklung nicht auf. Das ist auch einer der Gründe, weshalb Akkus teurer und aufwendiger herzustellen sind.

Ich glaube nicht, dass jetzt im Nachhinein, die Batterie noch ausläuft. Durch den Ladevorgang laufen die Batterien normalerweise nicht aus, sondern platzen. Garantieren kann ich es dir aber nicht. Möglicherweise wurde das Gehäuse bereits mechanisch durch die Wärmeentwicklung beansprucht. Aber eigentlich eher unwahrscheinlich.

Auf jeden Fall würde ich die Batterie nicht mehr in einem teuren Gerät verwenden, sondern eher in einer Taschenlampe, Wanduhr, oä. wo Batterien auch mal auslaufen können.

Gruß

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Hallo meike1408,

ich betrachte die Angelegenheit mal unter rechtlichem Gesichtspunkt: Hier gilt zu überprüfen, ob ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Sofern dein Freund eine Willenserklärung abgegeben hat, die Verpflegungskosten zu übernehmen, kann von einer Vertragsschließung ausgegangen werden. Für eine solche Vertragsschließung ist auch keine schriftliche Erklärung erforderlich, sondern die mündliche Willenserklärung genügt. In diesem Falle ist der Freund verpflichtet, die Verpflegungskosten zu übernehmen. Ob es sinnvoll ist diese Ansprüche durchzusetzen, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch in einer Beziehung sollte man sich an Vereinbarungen halten, und zwar unabhängig von der Rechtslage.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Reiserücktrittsversicherung für den entstandenen Schaden in Regress zu nehmen. Auch wenn du eine solche Versicherung nicht extra gebucht hast, ist diese in vielen Kreditkartenverträgen oder weiteren Versicherungspaketen inkludiert. Das kannst du aus deinen Vertragsunterlagen nehmen. Solltest du keine Reiserücktrittsversicherung haben, kann solche bei zukünftigen Reisebuchungen durchaus sinnvoll sein. Bei vielen Reiseanbietern ist diese für nur wenige Euro zubuchbar.

Ansonsten kannst du natürlich versuchen, im Internet andere Reiseteilnehmer zu finden. Ich würde die Erfolgsaussichten auf Ersatzreisende allerdings durchwachsen einschätzen.

Liebe Grüße und viel Glück rothad

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