rein rechnerisch würde das sicher gut gehen. aber ich fürchte, der grund ist eher die bindung von nicht so solventen käufern an das unternehmen. wenn mediamarkt (und die anderen üblichen verdächtigen) solche offerten machen, wollen sie in der regel eben kunden anlocken, die das geld für eine barzahlung nicht haben. mit dem trick der 0%-finanzierung setzen sie deutlich mehr artikel ab, als wenn sie den artikel günstiger machen.

uppriktigt

rgy

ps: ich bin übrigens der meinung, dass derartige angebote verboten werden müssten (insbesondere in der vorweihnachtszeit) - aber das ist noch mal ein anderes thema

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kitas gehören ja zum bereich der tagespflege im elementarpädagogischen bereich. dabei sind kitas regeleinrichtungen. darüber hinaus gibt es noch tagespflegestellen (tagesmütter/-väter), eltern-kindgruppen, elterninitiativtreffs oder kinderläden. diese letztgenannten sind keine regeleinrichtungen, sondern eine ergänzung zu regeleinrichtungen.

uppriktigt

rgy

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wenn ein kind in einer einrichtung über tag und nacht untergebracht wird, entsteht für das unterbringende jugendamt ein erstattungsanspruch. das kindergeld geht also nicht mehr an die kindeseltern, sondern an die unterbringende behörde - hier also das jugendamt.

uppriktigt

rgy

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hej ...

es ist absolut erschreckend, was man hier (auch und insbesondere von blinkschildchenträgern) lesen muss. die wenigsten antworten beschäftigen sich mit dem eigentlichen thema vertrauens-/vertragsbruch, sondern stürzen sich auf die begleitinformationen (vegetarische ernährung). ist das niveau des verstehenden lesens in deutschland wirklich derart schlecht?

zum thema: auch als nichtvegetarier kann ich euren ärger gut verstehen. es gab eine absprache/einen vertrag mit dem kiga, in der/dem die absprachen getätigt wurden. wenn sich eine einrichtung (bzw. deren mitarbeiter) an absprachen nicht halten können, wirft das kein wirklich gutes licht auf die betroffenen - insbesondere auf ihre professionalität. ich würde an eurer stelle noch einmal das gespräch suchen - nicht ausschließlich mit den betreffenden mitarbeitern, sondern in etwas größerer runde incl. dienstlich weisungsbefugter. stellt einfach möglich sachlich dar, warum ihr das ganze für einen vertrauensbruch haltet (unabhängig vom thema vegetarische kost) und wie es euch damit geht. sollte dieses gespräch keine einsicht bei den beteiligten bringen, gibt es auch eine staatliche fachaufsicht des öffentlichen trägers (kommune/landkreis). die sind an derartigen vorgängen sicher brennend interessiert. allerdings finde ich es fraglich, ob man die geschichte so hoch anhängen sollte. der kleine dienstweg scheint mir erfolgversprechender zu sein.

ich drücke euch die daumen für eine klärung in eurem sinne.

uppriktigt

rgy

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in der tat ist es so, dass dir hier niemand ohne kenntnis deines alters eine erschöpfende und richtige antwort geben kann. wenn du ein ernsthaftes interesse an hilfreichen antworten hast, wäre diese info unabdingbar. momentan ist es ein sportliches "ins blaue" tippen.

herzlichst

rgy

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das hängt vom landkreis ab, in dem sich die einrichtung befindet. jeder landkreis hat da seine eigene richtlinie, die vom jugendhilfeausschuss (einem ausschuss des kreistages) erlassen wird. am besten du schaust mal auf der internetseite des landkreises ob du eine derartige richtlinie findest. im zweifel kann dir diese frage auch die abteilung wirtschaftliche jugendhilfe deines jugendamtes beantworten.

herzlichst

rgy

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es ist schon erschreckend, was so bisweilen in hilfeplänen auftaucht - aber egal. wenn dein letztes hilfeplangespräch 5 monate her ist, sollte ja demnächst ein neuerliches auf dem plan stehen. ein punkt ist dabei die kontrolle der ergebnisse. dies ist also auch der richtige ort und rahmen um über die dinge zu sprechen, die nicht so gut gelaufen sind. also beim nächsten termin raus mit der sprache. kleiner tip: formuliere es bitte als information in der ich-form - zum beispiel:* "ich war sehr enttäuscht, dass regeln, die wir gemeinsam vereinbart haben nicht eingehalten wurden."* das hat den vorteil, dass dein gegenüber (der mutmaßliche missetäter) sich nicht gleich in die enge gefrängt und angeprangert fühlt. viel erfolg!

herzlichst

rgy

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der ort für eine derartige "kündigung" wäre das nächste hilfeplangespräch ... schriftlich musst du das niemandem mitteilen. schlau ist aber, wenn man eine zügige hilfeeinstellung wünscht, schriftlich bei der zuständigen sozialarbeiterin des jugendamtes um einen raschen termin für ein hilfeplangespräch zu bitten. die begründung lieferst du mit der erreichung der ziele des letzten hilfeplans.

herzlichst

rgy

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ich möchte voraus schicken, dass ich es absolut erschreckend finde, was hier von diamant-usern zum besten gegeben wird ... wenn man nicht die finger still halten kann - einfach mal ahnung haben ...

und nun zu deinen fragen. die unterbringung in einem betreuten wohnen ist eine hilfe zur erziehung nach dem §34 des sozialgesetzbuches VIII. diese hilfeform ist vor allem für adressaten im jugendlichen alter. es gibt so viele konzepte wie einrichtungen, die diese hilfeform anbieten. abhängig von der hilfeform ist auch das mindestalter der jugendlichen - und nicht zuletzt der jeweilige entwicklungsstand des jugendlichen.

den rechtsanspruch auf hilfe zur erziehung haben die personensorgebrechtigten (im regelfall also die eltern). allerdings haben sie keinen anspruch auf eine bestimmte form der hilfe, sondern lediglich auf unterstützung nach dem leistungskatalog der §§27ff sozialgesetzbuch VIII. das bedeutet, dass in abhängigkeit vom hilfebedarf auch andere hilfen - zum beispiel erziehungsbeistandschaft, erziehungsberatung, familienhilfe etc. gewährt werden können. den antrag auf die gewährung solch einer hilfe stellen die personensorgeberechtigten beim für den ort zuständigen jugendamt. es gibt auch die möglichkeit einer unterbringung durch richterlichen beschluss, aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es derart dramatisch bei dir nicht ist.

wenn eine hilfe zur erziehung in einer einrichtung über tag und nacht (§34 sgb VIII) gewährt wird, werden die sorgeberechtigten im rahmen ihrer möglichkeiten an den kosten beteiligt. die regelungen zu den kostenbeteiligungen findest du in den §§91 ff sgb VIII. jugendliche mit eigenem regelmäßigem einkommen werden auch nach eben diesen paragrafen zu den kosten herangezogen. die zahlung des tagessatzes an den träger der einrichtung erfolgt durch das jugendamt - die kostenbeteiligung wird ebenfalls durch dieses geprüft.

zu deiner frage wie es funktioniert, kann ich dir nur raten: geh zum jugendamt und lass dich beraten - schau dir im ernstfall zwei oder drei einrichtungen an und wäge gut alle für und wider ab, bevor du eine entscheidung triffst.

herzlichst

rgy

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eine jugend-wg ist eine form der hilfe zur erziehung - in diesem fall handelt es sich um eine unterbringung über tag und nacht. diese ist in den §§ 27 in verbindung mit 34 SGB VIII geregelt. dummerweise kommt das für dich nicht in frage, da du über 21 jahre bist. solltest du jedoch ärztlich bestätigt an einer seelischen behinderung leiden, würde sich die anspruchszeit auf hilfe zur erziehung bis zum 27. geburtstag verlängern. stellst du allerdings erstmalig einen antrag beim jugendamt müssten die dich eigentlich an das sozialamt als leistungsträger verweisen.

herzlichst

rgy

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hallo jojohanna95 ... in der tat ist es so, dass deine eltern einen beitrag zahlen müssen. die modalitäten sind im sozialgesetzbuch VIII geregelt (§§91ff). wie hoch der beitrag deiner eltern ist, können dir nur deine eltern selber sagen, denn nur sie haben kenntnis über ihre einkünfte. (und nein, allein das einkommen deines vaters hier zu posten würde nicht weiterhelfen da es auch freibeträge gibt). ohne jetzt deinen eltern oder dir zu nahe treten zu wollen hoffe ich, dass deine eltern diese zahlungen nicht als hintergrund nehmen um dich unter druck zu setzen. du hast einen anspruch auf bestmögliche erziehung und entwicklung. da es offensichtlich einen hilfebedarf gibt, übernehmen halt aussenstehende die betreuungsaufgaben - das kostet geld. billiger wird es in der tat nur, wenn man es selber macht - dann aber bitte richtig ;-) also lass dich von der gelddiskussion nicht beirren und verfolge deinen weg.

herzlichst

rgy

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die frage ist eigentlich ganz schlicht zu beantworten. in deutschland hat jedes kind das recht auf eine gewaltlose erziehung (das schließt im übrigen auch psychische gewalt ein). per se ist also eine gewaltanwendung (und sei sie noch so gering) eine verletzung dieses verbrieften rechtes auf gewaltlosigkeit. ob man davon eine kindeswohlgefährdung ableiten kann ist sicher sehr stark fallabhängig. ich fände es mehr als unseriös, etwas dazu zu äußern, wenn man nur die oben stehenden informationen zur verfügung hat. selbst experten vor ort, werden im alleingang keine entscheidung treffen - in der regel gilt das 4 augen-prinzip. ob du diese verletzung des rechtes auf gewaltlosigkeit also meldest, hängt letztlich von deiner sicht der dinge ab. es sei dir jedoch mit auf den weg gegeben: lass dich nicht von horrorgeschichten über "kindesdiebstahl" abbringen. ein weg wäre zum beispiel, im jugendamt erst einmal nachzufragen - ganz anonym - wo die experten vor ort die grenze zur kindeswohlgefährdung ziehen.

herzlichst

rgy

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zu 1. alle vorgänge, die hoheitliche aufgaben sind, dürfen nicht, bzw. nur unter strengen auflagen an freie träger abgegeben werden. solche reglementierungen gibt es zum beispiel für die adoptionsbegleitung/-vermittlung innerhalb deutschlands. beurkundungen können generell nur von behörden vorgenommen werden. dies ist insbesondere im bereich der unterhaltsvorgänge wichtig. außerdem kann hilfe zur erziehung ausschließlich vom öffentlichen träger als kostenträger gewährt werden. die fachaufsicht über kindertagesstätten sowie einrichtungen für die unterbringung über tag und nacht obliegt auch allein dem öffentlichen träger - ebenso wie deren genehmigungsverfahren.

zu 2. eine folge der anerkennung als freier träger ist zum beispiel der zugriff auf fördermöglichkeiten des öffentlichen trägers, also investive mittel und förderung laufender kosten.

herzlichst

rgy

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Was kann ich tun ?

die antwort auf deine frage ist ebenso einfach, wie sie wahrscheinlich für dich deprimierend ist: du kannst nichts machen. jedenfalls kannst du den umstand seines heimaufenthaltes nicht ändern. was du sehr wohl machen kannst: für ihn da sein, ein ohr leihen, mit ihm sprechen und ihn motivieren.

herzlichst

rgy

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hallo lucas, um dir eine erschöpfende auskunft zu geben, sind die informationen sehr dürftig. zu erst einmal ist das hilfeplanverfahren der rahmen, in dem solche probleme besprochen werden. im hilfeplan deiner freundin sind also verschiedene ziele festgehalten, die man gemeinsam erreichen will. werden diese ziele nicht erreicht, sind alle beteiligten gefordert z uschauen, woran es denn gelegen hat. kommt man zu dem ergebnis, dass die einrichtung vielleicht nicht die richtige ist, besteht die möglichkeit, eine neue einrichtung zu suchen. sind die hilfeziele erfüllt und es besteht nicht die gefahr, dass die entwicklung deiner freundin durch ihre lebensumstände behindert wird, kann man so eine hilfe auch beenden. dieser beschluss muss allerdings mit allen beteiligten getroffen werden.

deine freundin sollte also ein gespräch einfordern, bei dem alle beteiligten an einen tisch kommen (einrichtung, jugendamt und eltern). sollte sie sich unfair behandelt fühlen, kann sie darum bitten, den vorgesetzten des jugendamtmitarbeiters hinzu zu ziehen. bei diesem gespräch müssen alle tatsachen auf den tisch gelegt werden. nichts beschönigen, nicht übertreiben, nichts weglassen. ganz wichtig ist, sich bei solch einem gespräch nicht in vorwürfen zu ergehen, sondern sachlich zu diskutieren - auch wenn es schwer fällt.

nur mut - als jugendlicher hat man das recht beteiligt zu werden!

herzlichst

rgy

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klickst du dich hier http://www.bundespruefstelle.de/ durch und wirst alle infos finden ...

herzlichst

rgy

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moin moin,

der richtige ansprechpartner für dich wäre in der tat das jugendamt vor ort. schildere dort dein problem - beschönige nichts, übertreibe nicht und lasse nichts weg. die mitarbeiter werden sich deinen fall dann genauer anschauen. sie haben laut gesetz die aufgabe zu prüfen, ob deine entwicklung durch den von dir geschilderten sachverhalt in irgendeiner weise gefährdet ist. dazu werden sie sicher auch deine eltern und geschwister befragen. dies geht natürlich (schwere ausnahmesituationen mal weggelassen) nicht von heute auf morgen. das ist auch gut so, denn so eine einrichtung für jugendliche kostet den steuerzahler eine menge geld. die tagessätze liegen zwischen 80 und 600 € und sind abhängig von der einrichtung und deren konzept. kommen die mitarbeiter im jugendamt zu der einschätzung, dass eine hilfe notwendig ist, wird überlegt, welche hilfe denn die geeignete sein könnte. dabei stehen den mitarbeitern mehrere mögliche hilfeformen zur verfügung. das geht von der erziehungsberatung, über die erziehungsbeistandschaft oder familienhilfe bis zu unterbringungen außerhalb des elterlichen haushaltes. es kann also durchaus sein, dass es eben keine unterbringung in einer einrichtung wird, sondern ein hilfsangebot vor ort innerhalb der familie.

also mach dich auf den weg und lege die karten auf den tisch. wichtig ist wie gesagt, immer bei den tatsachen zu bleiben.

herzlichst

rgy

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hallo sorella, in der regel arbeiten im jugendamt im bereich des allgemeinen sozialen dienstes sozialpädagogen/-arbeiter, pädagogen, erziehungswissenschaftler und ab und an auch mal ein psychologe. dies sind allerdings alle berufe, die ein entsprechendes hochschulstudium voraussetzen - mit einem fachabi wäre wohl der bachelor soziale arbeit drin und damit der weg in diesen bereich frei. die anderen berufe sind aus dem verwaltungsbereich. es handelt sich dabei vor allem um verwaltungsfachangestelle (ausbildung auch mit realschulabschluß möglich) oder um verwaltungswirte. für den verwaltungswirt, der in der regel auf der abteilungsleiterebene zu finden ist, benötigt man dann ein entsprechendes studium an einer hochschule für verwaltung und öffentliches recht.

die einkommen findest du in der eingruppierungstabelle des öffentlichen dienstes TvÖD (google wird dir da behilflich sein)

herzlichst

rgy

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sieh es einfach als fürsorgliche art und weise ^^. sicher müsste er wissen, dass er gegen die entscheidung der eltern nichts machen kann. aber seine sorge um dich hat ihn wahrscheinlich verunsichert. ich denke mal, er hat angst irgendwem eine schwangerschaft erklären zu müssen - das könnte auf seine einrichtung zurück fallen - schließlich könnte er nicht nachweisen, dass die empfängnis ausserhalb stattgefunden hat. der ruf der einrichtung ist manchen eben deutlich mehr wert als die privatsphäre.

gut finde ich, dass er sich in seiner unsicherheit mit einer nachfrage an das jugendamt gewandt hat. ich hoffe sehr, er hat keine namen genannt. vermutlich aber haben die damen und herren im amt ihren spass an dem anruf gehabt - von daher ist es eigentlich auch egal ^^.

als elternteil würde ich ihn allerdings darauf hinweisen, dass ich sein verhalten eher übergriffig als hilfreich finde, auch wenn ich seine mutmaßlichen motive verstehen kann.

ich hoffe mal, dieser vorfall sorgt nicht für ein schlechtes verhältnis zwischen euch und kann sachlich geklärt werden

herzlichst

rgy

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