ich möchte voraus schicken, dass ich es absolut erschreckend finde, was hier von diamant-usern zum besten gegeben wird ... wenn man nicht die finger still halten kann - einfach mal ahnung haben ...
und nun zu deinen fragen. die unterbringung in einem betreuten wohnen ist eine hilfe zur erziehung nach dem §34 des sozialgesetzbuches VIII. diese hilfeform ist vor allem für adressaten im jugendlichen alter. es gibt so viele konzepte wie einrichtungen, die diese hilfeform anbieten. abhängig von der hilfeform ist auch das mindestalter der jugendlichen - und nicht zuletzt der jeweilige entwicklungsstand des jugendlichen.
den rechtsanspruch auf hilfe zur erziehung haben die personensorgebrechtigten (im regelfall also die eltern). allerdings haben sie keinen anspruch auf eine bestimmte form der hilfe, sondern lediglich auf unterstützung nach dem leistungskatalog der §§27ff sozialgesetzbuch VIII. das bedeutet, dass in abhängigkeit vom hilfebedarf auch andere hilfen - zum beispiel erziehungsbeistandschaft, erziehungsberatung, familienhilfe etc. gewährt werden können. den antrag auf die gewährung solch einer hilfe stellen die personensorgeberechtigten beim für den ort zuständigen jugendamt. es gibt auch die möglichkeit einer unterbringung durch richterlichen beschluss, aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es derart dramatisch bei dir nicht ist.
wenn eine hilfe zur erziehung in einer einrichtung über tag und nacht (§34 sgb VIII) gewährt wird, werden die sorgeberechtigten im rahmen ihrer möglichkeiten an den kosten beteiligt. die regelungen zu den kostenbeteiligungen findest du in den §§91 ff sgb VIII. jugendliche mit eigenem regelmäßigem einkommen werden auch nach eben diesen paragrafen zu den kosten herangezogen. die zahlung des tagessatzes an den träger der einrichtung erfolgt durch das jugendamt - die kostenbeteiligung wird ebenfalls durch dieses geprüft.
zu deiner frage wie es funktioniert, kann ich dir nur raten: geh zum jugendamt und lass dich beraten - schau dir im ernstfall zwei oder drei einrichtungen an und wäge gut alle für und wider ab, bevor du eine entscheidung triffst.
herzlichst
rgy