Eine Frage, die sich stellt ist: Hat dir dein Arbeitgeber Sicherheitsschuhe zur Verfügung gestellt und hast du sie nur nicht getragen? In jedem Fall zahlt aber erst einmal die BG bei einem Arbeitsunfall. Ich habe jedoch gelesen, dass es mit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber eventuell Probleme geben kann.
Dir werden wahrscheinlich wirklich nur Einlagen helfen. Lasse dies von einem Facharzt feststellen und ein entsprechenden Artest ausstellen. Suche dir dann orthopädisch anpassbare Sicherheitsschuhe, die mittlerweile von fast jedem Schuhhersteller (Cofra, Elten u.s.w.) angeboten werden. Hast du beides, geht es zum Orthopädieschuhmacher. Diese kann dann nach den Vorgaben des Arztes und des Schuhherstellers die Schuhe für dich anpassen, so dass deine Beschwerden hoffentlich der Vergangenheit angehören.
Worauf du bei deinen Arbeitsschuhen auf jeden Fall achten solltest, ist, dass diese eine Laufsohle mit einer möglichst großen Rutschhemmung (SRC) haben. Diese dürfte bei den Sicherheitsaspekten der wichtigste Punkt für dich sein.
Bei einem Sicherheitsschuh muss die Zehenschutzkappe einer Prüfenergie von 200 Joule standhalten. Dabei spielt die Schutzklasse auch keine Rolle, da jeder Sicherheitsschuh (ganz gleich ob S1 oder S3 oder S5) diesen 200 Joule standhalten muss. 200 Joule entsprechen beispielsweise einem Gewicht von 20 kg bei einer Fallhöhe von 1 Meter.
Du darfst grundsätzlich keine Bilder kopieren - auch wenn du eine Quellenangabe machst, ist es rechtlich bedenklich. Gerade Bildrechte sind häufig Gegenstand von Abmahnungen - also entweder die Genehmigung einholen, oder aber darauf verzichten.
Wenn es sich bei deinen Arbeitsschuhen um Sicherheitsschuhe handelt und für den Arbeitsbereich in dem du tätig warst, eine Schutzklasse erforderlich war, dann hat dein Arbeitgeber die Schutzkleidung zu stellen und dementsprechend auch zu bezahlen.
Handelt es sich um vorgeschriebene Sicherheitskleidung, wie zum Beispiel Sicherheitsschuhe, dann muss diese vom Arbeitgeber gestellt bzw. bezahlt werden. Wenn es um branchenübliche Berufsbekleidung, wie zum Beispiel weißes Hemd und schwarze Hose im Gastro-/Servicebereich, dann ist die Anschaffung Sache des Arbeitnehmers. Wünscht der Chef eine spezielle Berufsbekleidung, womöglich mit Firmenlogo, dann hat er die erhöhten Kosten für die Sonderwünsche zu tragen.
Dein Arbeitgeber muss Dir einmal pro Jahr neue Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen. Sollte der Schuh schneller verschlissen sein und nicht mehr den nötigen Schutz liefern, dann musst Du Deinen Arbeitgeber darauf hinweisen. Der Arbeitgeber ist in jedem Fall verpflichtet, die von der Berufsgenossenschaft für den Arbeitsplatz vorgeschriebene persönliche Schützausrüstung zu stellen.
Mittlerweile bieten zahlreiche Hersteller von Sicherheitsschuhen auch orthopädisch anpassbare Modelle an. In diesem Zusammenhang werden auch die genauen Abläufe und die zu verwendenen Materialien (Anleitung für den Orthopädie-Schumacher) beschrieben. Ich habe dies gerade letztens bei Cofra Sicherheitsschuhen auf http://www,safety-discount.de/sicherheitsschuhe/spezialschuhe/ gesehen. Benötigt wird auf jeden Fall ein entsprechendes Rezept vom Orthopäden. Die Anpassung übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Den Sicherheitsschuh selber sollte der Arbeitgeber stellen, wenn ein solcher am Arbeitsplatz vorgeschrieben ist.