Bei einem Sicherheitsschuh muss die Zehenschutzkappe einer Prüfenergie von 200 Joule standhalten. Dabei spielt die Schutzklasse auch keine Rolle, da jeder Sicherheitsschuh (ganz gleich ob S1 oder S3 oder S5) diesen 200 Joule standhalten muss. 200 Joule entsprechen beispielsweise einem Gewicht von 20 kg bei einer Fallhöhe von 1 Meter.

...zur Antwort

Dein Arbeitgeber muss Dir einmal pro Jahr neue Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen. Sollte der Schuh schneller verschlissen sein und nicht mehr den nötigen Schutz liefern, dann musst Du Deinen Arbeitgeber darauf hinweisen. Der Arbeitgeber ist in jedem Fall verpflichtet, die von der Berufsgenossenschaft für den Arbeitsplatz vorgeschriebene persönliche Schützausrüstung zu stellen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.