Hallo,
also einiges ist ja schon gesagt worden. Du musst, wenn Du gewerblich tätig bist, was augenscheinlich so ist, ein Gewerbe in Deiner Gemeinde anmelden. Das hat zunächst einmal grundsätzlich überhaupt nichts damit zutun, ob Du Einzelkaufmann/frau bist oder zusammen mit jemandem eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gründest. Auch wenn Du künstlerisch tätig bist und Du eventuell als Freiberufler/in arbeiten könntest musst Du, wenn Du Handel treibst ein Gewerbe anmelden. Je nach Komune kostet das einen überschaubaren Betrag von ca. 40,-- EUR.
Das wird m.E. auch genehmigt, sollte es hier nicht spezielle Auflagen geben, entweder seitens der Handwerkskammer oder entsprechende standesrechtliche Vorgaben. Also kurz: wenn Du selbstgehäkelte Topflappen über das Internet verkaufen willst und somit Handel treibst, bist Du gewerblich tätig und musst ein Gewerbe anmelden.
ABER: das darst Du u.U. nicht aus Deiner Wohnung, das wäre dann ab einem bestimmten Ausmaß "Zweckentfremdung von Wohnraum". Damit hat i.d.R. das zuständige Finanzamt kein Problem, jedoch die zuständige Komune sprich Gemeinde. Aber ich würde mal sagen, wenn Du zumindest am Anfang nicht gleich die Weltherrschaft als Hersteller von gehäkelten Topflappen an Dich reißt, wird das zunächst mal kein Problem sein.
Lass Dich aber hier auch rechtlich von einem Steuerberater oder Rechntsanwalt beraten. Dieses Geld ist sicherlich sehr gut investiert und zudem steuerlich absetzbar.
Steuer: Je nach dem was Du vor hast, kannst Du unter die sog. "Kleinunternehmerregelung" fallen, d.h. bis zu einer bestimmten Umsatzhöhe bist Du vom Ausweisen der Ust also der Umsatzsteuer befreit bzw. es ist Dir freigestellt. Das hat Vor- aber auch Nachteile. Wenn Du keine USt ausweist und somit abführst, kannst Du auch keine Vst also Vorsteuer geltend machen, z.B, beim Einkauf von Häkelwolle die anfallende (19%?) Vorsteuer mit der Umsatzsteuer (aus Deiner Rechnung) verrechnen.
Wenn das Topflappenimperium (sorry das ist nur ein Beispiel) dann entsprechende Ausmaße annimmt, wie Umsatz und/oder Gewinn musst Du eine Bilanz erstellen. Dann reicht eine einfach Einnahmen-Überschußrechnung nicht. Dann muss auch ein Steuerberater her. Vorher kann man durchaus seine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich selbst erstellen. Hier muss man halt abwägen, ob man das selbst machen will, was vielleicht am Anfang nicht schlecht ist, um hier auch etwas kaufmännisches KnowHow anzueignen oder ob man hier nicht lieber gleich einen Steuerberater/in beauftragt, um sich auf sein Geschäft konzentrieren zu können. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Zudem muss bei Deinem Geschäft eine sogenannte "Gewinnerzielungsabsicht" für das Finanzamt erkennbar sein. Also es muss halt irgendwann mal ein Gewinn ausgewiesen werden. Nur Kosten dürfen nicht produziert werden. Das nennt man ansonsten "Liebhaberei" und Du erhälst vom Finanzamt einen netten Brief indem man Dir Nahe legt das Ganze zu beenden :-) Das geht aber meistens ein paar Jahre gut.
Zu diesem Thema gibt es zahlreiche Webseiten, wie z.B. https://www.steuern-sparen.de wo man zum Thema Umsatzsteuer und Vorsteuer oder eben auch Kleinunternehmerregelung und Gewerbesteuer Infos bekommt.
Lass Dich hier am besten rechtlich von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater zur Gründung beraten. Das ist ein Muss meiner Meinung nach. Klar, kostet das etwas Geld, aber man vermeidet u.U. auch entsprechende Fehler. Dann wirst Du als Gewerbetreibende/r "Zwangsmitglied" der IHK. Das ist unschön aber unvermeidbar. Hier gibt es dann aber auch entsprechende Kurse zur Existenzgründung, die durchaus nützlich sein können. Je nachdem, ob Dein Vorhaben ein entsprechendes Gründungskapital erfordert, wirst Du hier auch hinsichtlich möglicher Fördermittel beraten.
Also Du siehst es gibt einige Punkte, die es zu beachten gilt.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall schon mal viel Glück und Erfolg für Deine Gründung!
Viele Grüße
Robert